KV Drehscheibe Duisburg, Innere Verbindungsstraße, 50 Hz Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64652
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
KV Drehscheibe Duisburg, Innere Verbindungsstraße, 50 Hz
KV Drehscheibe Duisburg, Innere Verbindungsstraße, 50 Hz
Duisburg
Auf dem Gelände des Rangierbahnhofs Duisburg-Ruhrort Hafen wird im Bezirk III eine innerbetriebliche Verbindungsstraße für die im Bau befindliche KV-Drehscheibe erstellt. Die Verbindungsstraße verläuft auf der nördlichen Seite des Bezirks III parallel zum Rosenpark und beginnt im Bereich Stahlinselstraße / Terminalstraße und endet am Stw Rhf im Bereich Gerrickstraße. Die innerbetriebliche Verbindungsstraße verknüpft die KV-Drehscheibe mit den östlich gelegenen vorhandenen Terminalanlagen.
Gegenstand der hier durchzuführenden Vergabe ist das Gewerk 50 Hz. Entlang der Verbindungsstraße und des Kreisverkehrs auf der Platzfläche müssen Beleuchtungsanlagen auf den Banketten installiert werden. Die Herstellung der dafür notwendigen Kabelkanäle und Fundamente für die Beleuchtungsmasten waren bereits Gegenstand einer Vergabe der dazugehörigen Straßen- und Tiefbauleistungen. Die vorliegende Vergabe bezieht sich somit im Kern auf das Stellen der Beleuchtungsmaste sowie das Verkabeln, Erden und Anschließen an die Energieversorgung ebendieser.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KV Drehscheibe Duisburg, Innere Verbindungsstraße, 50 Hz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.