ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI38632
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau
ABS Hanau Gelnhausen, Vorabmaßnahme Kabeltiefbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS Hanau- Gelnhausen Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ABS Hanau Gelnhausen
ABS Hanau Gelnhausen, Vorabmaßnahme Kabeltiefbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Satteldorf
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74589
Land: Deutschland
MKA094: Nachträglicher Umbau der Steckdosen und Schalter in den BSH 508, 509, 510, 511, Umsetzung der HPAS im BSH 508,509,510,511, Nachträglicher Umbau der UV im BSH 509, 510, 511 LST/TK, Zusätzlicher Lüfter ink. Steuerung im BSH 511 TK, Zusätzlicher Tiefenerder ink. Trennschaltkasten für BSH 507, Nachträglicher Austausch der PA-Schienen in den BSHs 507,508,509,510 und 511 TK
Die Einbindung eines zusätzlichen Auftragsnehmers zur Anpassung und Nachrüstung von 50Hz-Anlagenteilen führt zu mehreren Gewährleistungsschnittstellen zu u.a. dem AN LST und dem Lieferanten des BSH. Im Fall eines Mangels wäre eine eindeutige Zuordnung bzgl. des Gewährleistungsanspruches nicht möglich.
Die Arbeiten an den Kabelsystemen finden teilweise im Gleisbereich statt. Die Berücksichtigung eines neuen ANs in den entsprechenden Sicherungsprozessen würde zu starken Verzögerungen im Baufortschritt führen und ggfls. die IBN gefährden.