Anpassung Leit- und Sicherungstechnik NB Fürth (BIM-Planung LST, TK und EEA Lph 1-4.); Los 1 Fürth - Bamberg; Los 2 Fürth - Iphofen; Los 3 Knoten Fürth Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63533
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Anpassung Leit- und Sicherungstechnik NB Fürth (BIM-Planung LST, TK und EEA Lph 1-4.); Los 1 Fürth - Bamberg; Los 2 Fürth - Iphofen; Los 3 Knoten Fürth
Anpassung Leit- und Sicherungstechnik NB Fürth (BIM-Planung LST, TK und EEA Lph 1-4.); Los 1 Fürth - Bamberg;
Los 2 Fürth - Iphofen; Los 3 Knoten Fürth
Anpassung Leit- und Sicherungstechnik NB Fürth (BIM-Planung LST, TK und EEA Lph 1-4.); Los 1 Fürth - Bamberg
Strecke 5900 und Strecke 5919
Anpassung Leit- und Sicherungstechnik NB Fürth (BIM-Planung LST, TK und EEA Lph 1-4.)
Die Vergabe umfasst im Wesentlichen folgende Teile:
BIM-Planung Leit- und Sicherungstechnik (LST), Telekommunikationsanlagen (TK) und Technische Ausrüstung EEA (50 Hz) in den Leistungsphasen (Lph) 1-4
Bis zum Schlusstermin hat sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren.
Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerbergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
Teile der Anfrageunterlagen sind per gesondertem Bezug über die Kontaktstelle gemäß Ziffer I.3 erhältlich.
Da diese Unterlagen geheimhaltungsbedürftige Informationen enthalten, werden sie erst nach Zugang der verbindlich unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung bei der Vergabestelle gesondert übersandt, sofern keine Bedenken gegen die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Empfänger bestehen. Es ist nach der o.g. Registrierung unter „Nachrichten“ im eVergabe Bieterassistenten einzureichen.
Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bewerberfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
Die geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen werden den Bewerbern auf folgende Weise zur Verfügung gestellt:
— Die Bewerber müssen der Vergabestelle Ihr Interesse am Download mitteilen und die o. g. ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung einreichen;
— Kontakt Vergabestelle: Formlos schriftlich über die „Bieterkommunikation" im Vergabeportal mit Übersendung der o. g. ausgefüllten Anlage Vertraulichkeitserklärung,
— Anschließend erhalten die Bewerber eine Bieternachricht mit dem Downloadlink bzw. einem ZIP-Ordner zu bzw. mit den Unterlagen zugesendet.
Anpassung Leit- und Sicherungstechnik NB Fürth (BIM-Planung LST, TK und EEA Lph 1-4.); Los 2 Fürth - Iphofen
Strecke 5910
Anpassung Leit- und Sicherungstechnik NB Fürth (BIM-Planung LST, TK und EEA Lph 1-4.)
Die Vergabe umfasst im Wesentlichen folgende Teile:
BIM-Planung Leit- und Sicherungstechnik (LST), Telekommunikationsanlagen (TK) und Technische Ausrüstung EEA (50 Hz) in den Leistungsphasen (Lph) 1-4
Bis zum Schlusstermin hat sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren.
Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerbergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
Teile der Anfrageunterlagen sind per gesondertem Bezug über die Kontaktstelle gemäß Ziffer I.3 erhältlich.
Da diese Unterlagen geheimhaltungsbedürftige Informationen enthalten, werden sie erst nach Zugang der verbindlich unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung bei der Vergabestelle gesondert übersandt, sofern keine Bedenken gegen die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Empfänger bestehen. Es ist nach der o.g. Registrierung unter „Nachrichten“ im eVergabe Bieterassistenten einzureichen.
Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bewerberfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
Die geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen werden den Bewerbern auf folgende Weise zur Verfügung gestellt:
— Die Bewerber müssen der Vergabestelle Ihr Interesse am Download mitteilen und die o. g. ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung einreichen;
— Kontakt Vergabestelle: Formlos schriftlich über die „Bieterkommunikation" im Vergabeportal mit Übersendung der o. g. ausgefüllten Anlage Vertraulichkeitserklärung,
— Anschließend erhalten die Bewerber eine Bieternachricht mit dem Downloadlink bzw. einem ZIP-Ordner zu bzw. mit den Unterlagen zugesendet.
Anpassung Leit- und Sicherungstechnik NB Fürth (BIM-Planung LST, TK und EEA Lph 1-4.); Los 3 Knoten Fürth
Knoten Fürth
Anpassung Leit- und Sicherungstechnik NB Fürth (BIM-Planung LST, TK und EEA Lph 1-4.)
Die Vergabe umfasst im Wesentlichen folgende Teile:
BIM-Planung Leit- und Sicherungstechnik (LST), Telekommunikationsanlagen (TK) und Technische Ausrüstung EEA (50 Hz) in den Leistungsphasen (Lph) 1-4
Bis zum Schlusstermin hat sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren.
Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerbergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
Teile der Anfrageunterlagen sind per gesondertem Bezug über die Kontaktstelle gemäß Ziffer I.3 erhältlich.
Da diese Unterlagen geheimhaltungsbedürftige Informationen enthalten, werden sie erst nach Zugang der verbindlich unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung bei der Vergabestelle gesondert übersandt, sofern keine Bedenken gegen die Wahrung der Vertraulichkeit durch den Empfänger bestehen. Es ist nach der o.g. Registrierung unter „Nachrichten“ im eVergabe Bieterassistenten einzureichen.
Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bewerberfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
Die geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen werden den Bewerbern auf folgende Weise zur Verfügung gestellt:
— Die Bewerber müssen der Vergabestelle Ihr Interesse am Download mitteilen und die o. g. ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung einreichen;
— Kontakt Vergabestelle: Formlos schriftlich über die „Bieterkommunikation" im Vergabeportal mit Übersendung der o. g. ausgefüllten Anlage Vertraulichkeitserklärung,
— Anschließend erhalten die Bewerber eine Bieternachricht mit dem Downloadlink bzw. einem ZIP-Ordner zu bzw. mit den Unterlagen zugesendet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung, dass der Umsatz für Planung Leit- und Sicherungstechnik (LST) einschließlich deren Stromversorgung (50 Hz) im Bereich der Eisenbahninfrastruktur im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre pro Jahr mindestens den nachfolgenden Werten entspricht:
Los 1 - 1,4 Mio. €
Los 2 - 0,44 Mio. €
Los 3 - 0,96 Mio. €
Für eine Bewerbung auf mehr als ein Los, ist keine kumulative Erfüllung der o. g. Umsätze erforderlich. Wird bspw. der Umsatzwert für Los 1 (>= 1,4 Mio. €) erfüllt, gilt auch der geforderte Mindestumsatz für die Lose 2 und 3 als erfüllt.
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, , die für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen(PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter der Vergabenummer 22FEI63533 herunterzuladen.
Alle erforderlichen Erklärungen, Nachweise und Mindestanforderungen sind in dem zwingend zu verwendenden Teilnahmeantrag des AG enthalten. Der Teilnahmeantrag 22FEI63533 ist auf dem Vergabeportal der DBAG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/ herunterzuladen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Gemäß den Vergabeunterlagen
Gemäß den Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung elektrotechnische Anlagen:
-Planung von elektrischen Energieanlagen (Notwendig für alle Lose)
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
-Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik (Notwendig für alle Lose)
Für die Auftragserteilung kommen nur präqualifizierte Unternehmen in Betracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Bis zum Schlusstermin ist Ihr Unternehmen bzw. Ihre Bewerber- oder Bietergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren.
Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
-Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie
1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.
2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und
c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.
3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.
4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.
- Erklärung, dass wir im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht haben.
- Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen.
Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
-Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen wer-den, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingen-den Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
- Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.