20FEI45549 Projektsteuerungsleistung (Terminsteuerung) - für die Streckenabschnitte Bitterfeld - Halle, Berlin - Leipzig, Lückenschluss VDE 8/9, Lückenschluss Knoten Dresden Strecke 6246 NT11
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com/de/geschaefte
Adresse des Beschafferprofils: http://bieterportal.noncd.db
Abschnitt II: Gegenstand
20FEI45549 Projektsteuerungsleistung (Terminsteuerung) - für die Streckenabschnitte Bitterfeld - Halle, Berlin - Leipzig, Lückenschluss VDE 8/9, Lückenschluss Knoten Dresden Strecke 6246 NT11
Die Ausbaustrecke (ABS) VDE 8.3 Leipzig/Halle – Berlin ist Teil des Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8 (VDE 8) und Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes 2030. Im Rahmen des Projektes wird die Strecke, in mehreren Bauzuständen, mit dem Zugbeeinflussungssystem ETCS Level 2 ausgerüstet. In diesem Zusammenhang soll die Geschwindigkeit für alle Streckenbereiche auf v=200 km/h angehoben werden. Des Weiteren wird die Regelwerkskonformität für 19 ESTW-A hergestellt, 2 HOAs errichtet und die GSM-R Technik angepasst. Aufgrund der Umfangreichen Anpassungen sind auch Anpassungen des Kabeltiefbaus vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
20FEI45549 Projektsteuerungsleistung (Terminsteuerung) - für die Streckenabschnitte Bitterfeld - Halle, Berlin - Leipzig, Lückenschluss VDE 8/9, Lückenschluss Knoten Dresden NT 11
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. DB Engineering & Consulting GmbH,
2. Thales AG,
3. Siemens AG.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Ausbaustrecke (ABS) VDE 8.3 Leipzig/Halle – Berlin ist Teil des Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 8 (VDE 8) und Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes 2030. Im Rahmen des Projektes wird die Strecke, in mehreren Bauzuständen, mit dem Zugbeeinflussungssystem ETCS Level 2 ausgerüstet. In diesem Zusammenhang soll die Geschwindigkeit für alle Streckenbereiche auf v=200 km/h angehoben werden. Des Weiteren wird die Regelwerkskonformität für 19 ESTW-A hergestellt, 2 HOAs errichtet und die GSM-R Technik angepasst. Aufgrund der Umfangreichen Anpassungen sind auch Anpassungen des Kabeltiefbaus vorgesehen.
Projektsteuerungsleistung (Terminsteuerung) - für die Streckenabschnitte
• ETCS Ausrüstung Bitterfeld - Halle
• ETCS Ausrüstung Berlin - Leipzig
• ETCS Lückenschluss VDE 8/9
• ETCS Lückenschluss Knoten Dresden Strecke 6246
• ETCS Lückenschluss Knoten Dresden Strecke 6248
- Leistungsstufe 1 Projektvorbereitung (Grundlagenermittlung, Vorplanung)
- Leistungsstufe 2 Planung (Entwurfs- und Genehmigungsplanung)
- Leistungsstufe 3 Ausführungsvorbereitung, Ausführung, Projektabschluss
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Diese zusätzlichen Leistungen beziehen sich auf die Durchführung des Bestandsplanmanagement VDE 8.3 für das Jahr 2023 (Monat Januar bis einschl. Monat August)
Diese Leistungen sollen durch Drees & Sommer übernommen werden. Zur prozesskonformen Projektdurchführung sind diese Leistungen zu erbringen.
Die Durchführung des Bestandsplanmanagement stellt eine Erweiterung der ursprünglichen Vertragsbestandteile dar. Da Drees & Sommer bereits die Prozesse, die Teilnehmer, die Projektinhalte sowie an notwendigen Besprechungen teilnimmt, sind die Anforderungen des Auftraggebers sowie die Projektziele bereits bekannt. Aus diesem Grund können notwendige Einarbeitung, Grundlagenbesprechungen und Schnittstellenbesprechungen entfallen. Aufgrund der Beteiligung bei der Erstellung der Vertragsunterlagen kennt der AN den Leistungsumfang, wodurch die Durchführung und Erarbeitung der notwendigen Dokumente vereinfacht und beschleunigt wird.