SPGK_23FFE05_Gleiserneuerung Eppstein - Niedernhausen (Taunus) Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63049
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
SPGK_23FFE05_Gleiserneuerung Eppstein - Niedernhausen (Taunus)
3.024 m Gleiserneuerung im Fließbandverfahren mit maschineller Bettungsreinigung,
1.943 m Gleiserneuerung mit vollständige Bettungserneuerung,
590 m Einbau PSS konventionell,
467 m Neubau Tiefentwässerung,
920 m Neubau Randwegverbau,
Schweißarbeiten, Stopfarbeiten, Stopfung nach technischer Notwendigkeit,
Instandhaltungsleistungen, Baustelleneinrichtung, Lade-, Vor-, Nach- und Zusammenhangsarbeiten,
Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen
Eppstein
3.024 m Gleiserneuerung im Fließbandverfahren mit maschineller Bettungsreinigung,
1.943 m Gleiserneuerung mit vollständige Bettungserneuerung,
590 m Einbau PSS konventionell,
467 m Neubau Tiefentwässerung,
920 m Neubau Randwegverbau,
Schweißarbeiten, Stopfarbeiten, Stopfung nach technischer Notwendigkeit,
Instandhaltungsleistungen, Baustelleneinrichtung, Lade-, Vor-, Nach- und Zusammenhangsarbeiten,
Sicherungsleistungen und bauaffine Dienstleistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SPGK_23FFE05_Gleiserneuerung Eppstein - Niedernhausen (Taunus)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.