7200074969 - Computer Aided Facility Management (CAFM) Referenznummer der Bekanntmachung: 7200074969
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
7200074969 - Computer Aided Facility Management (CAFM)
Softwarelösung Computer Aided Facility Management (CAFM) für die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn Auf das System kann aus allen Standorten der GIZ zugegriffen werden.
Beschaffung, Implementierung und Pflege einer Standard-Softwarelösung für das Ticketsystem der Liegenschaften der GIZ, Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ).
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 48 Monaten und verlängert sich maximal vier Mal um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Verlängerung sechs Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Sollte sich die Folgebeschaffung beziehungsweise die Produktivsetzung des Folgesystems verzögern, können die Vertragsparteien die Laufzeit des Vertrages durch Vereinbarung um max. 12 Monate verlängern.
Sollten mehr als 5 Teilnahmeanträge eingehen, werden maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl erfolgt aus dem Kreis der geeigneten Bewerber nach der Punktzahl der zur Prüfung der beruflichen und
technischen Leistungsfähigkeit eingereichten Referenzprojekte (T02_GIZ_CAFM_Teilnahmeantrag (Ziff. 8.2)).
In zeitlicher Hinsicht beträgt die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung 48 Monate und verlängert sich maximal vier Mal um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Verlängerung
sechs Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Sollte sich die Folgebeschaffung beziehungsweise die Produktivsetzung des Folgesystems verzögern, können die Vertragsparteien die Laufzeit dieses Vertrages durch Vereinbarung max. um weitere 12 Monate verlängern.
Die ausgeschriebene Leistung ist zu 100% als Rahmenvereinbarung ausgestaltet. Leistungspflichten entstehen demnach erst nach einem gesonderten Einzelabruf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung hat der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft als Nachweis die Erklärung gem. §§ 1, 29 HGB, die KMU-Erklärung, die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 48 Abs. 2 VgV, §§ 123, 124 GWB sowie § 22 LkSG, die Erklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gem. § 2 WRegG vorliegt, die Erklärung zur Einhaltung des Verhaltenskodex für Vertragsbeziehungen mit der GIZ vorzulegen. Die Erklärungen sind dem Dokument T02_GIZ_CAFM_Teilnahmeantrag mit Eigenerklärung zur Eignung beigefügt.
Die Bewerber sind zudem aufgefordert, mit dem Teilnahmeantrag die gesonderten Erklärung
- T03_GIZ_CAFM_Verpflichtung Datengeheimnis
-T04_GIZ_CAFM_Eigenerklaerung_zu_russischen_Unternehmen, VO(EU)_833-2014
- T05_GIZ_CAFM_Eigenerklaerung_zur Herkunft der Waren beizufügen. HRA/HRB-Nummer (Vorlage des aktuellen Handelsregisterauszugs vor der Zuschlagserteilung nur vom Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll)
Umsatz des Bewerberunternehmens für die abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021. Der Gesamt-Jahresumsatz sowie der Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Bewerber-Unternehmens muss mindestens 1.000.000 EUR netto pro Jahr betragen (Unternehmen, die keinen entsprechenden Jahresumsatz nachweisen können, sind vom Verfahren auszuschließen (Mindestanforderung)).
1. Mindestjahresumsatz: 1.000.000 EUR netto
2. Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung: 1.000.000 EUR netto
- GEFMA-Zertifizierung (Unternehmen, die keine GEFMA-Zertifizierung bzw. keine gleichwertige Zertifizierung nachweisen können, sind vom Verfahren auszuschließen (Mindestanforderung))
- Sprachkenntnisse: die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Auftrag und sämtliche dazugehörenden Leistungen in deutscher Sprache nach dem Referenzniveau mindestens C1 nach GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) oder vergleichbar zu erbringen (http://www.europaeischer-referenzrahmen.de/sprachkenntnisse.php) (Mindestanforderung))
- Die Auswahl der drei bis fünf bestplatzierten geeigneten Bewerber erfolgt für die Aufforderung zur Angebotsabgabe anhand der von den Bewerbern eingereichten Referenzen (Referenzbogen im Dokument T02_GIZ_CAFM_Teilnahmeantrag mit Eigenerklärung zur Eignung). Im Referenzbogen sind drei Referenzprojekte von drei unterschiedlichen Auftraggebern aus dem Bereich der CAFM-Software inklusive Implementierungsleistungen und Schulungsleistungen nachzuweisen zu benennen.
Die Bewertung der Referenzprojekte erfolgt anhand der folgenden Anforderungen:
1. Das Referenzprojekt endete nach dem 01.06.2021 oder dauert noch an und/oder befindet sich bereits im Betrieb. (Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
2. Das Referenzprojekt hat eine Vertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten. Diese Mindestlaufzeit bezieht sich auf den Vertrag insgesamt und nicht auf dessen einzelne Ab-schnitte (z.B. Einführung, Produktivsetzung, Pflege). (Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
3. Im Referenzprojekt wurden Schulungen inkl. begleitender Schulungsunterlagen zum Flächenmanagement und Instandhaltungsmanagement durchgeführt. (Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
4. Im Referenzprojekt müssen Applikationen für mobile Endgeräte implementiert sein. (Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
5. Im Rahmen des benannten Referenzprojektes hat der/die Bewerber*in / die Bewerbergemeinschaft die Leistung bei einem/für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB erbracht. (Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte )
6. Als Projektgegenstand des Referenzprojekts muss die Integration einer CAFM Lösung mit mindestens acht (8) Modulen umgesetzt worden sein. Darin enthalten sein müssen Module zum Flächenmanagement, Instandhaltung, Kosten- und Budgetmanagement, Workplace-Management, Inventarmanagement und BIM Datenmanagement. (Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte)
7. Im Referenzprojekt müssen Schnittstellen und Protokolle zu mindestens drei anderen Systemen umgesetzt worden sein, darunter zu einem DMS, einer ERP und einem CAD Systems. (Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte )
8. In der Umsetzung des Referenzprojekts müssen sich die zu verwaltenden Standorte der relevanten Liegenschaften über mindestens 2 unterschiedliche Bundesländer verteilt haben, inkl. Zentrale(n) und Außenbüros. (Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte )
9. Die zu verwaltenden Liegenschaften des Referenzprojekts müssen sich sowohl aus Bestands- als auch aus Mietgebäuden zusammensetzen. (Ja = 5 Punkte, Nein = 0 Punkte )
Die Vergabestelle wählt die drei bis fünf geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Maximal können somit 5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als drei Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein.
Bewerber, die nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen können, werden als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung).
- Das Unternehmen muss über eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige GEFMA Zertifizierung oder über eine gleichwertige Zertifizierung verfügen und diese durch Beifügung einer Anlage nachweisen.
- Das Unternehmen muss in der Lage sein, den Auftrag und sämtliche dazugehörenden Leistungen in deutscher Sprache (fließend in Wort und Schrift) zu erbringen, als Referenzniveau wird hier mindestens C1 nach GER (Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) oder vergleichbar gefordert.
- Das Unternehmen muss mindestens drei Referenzprojekte aus dem Bereich der CAFM-Software inklusive Implementierungsleistungen und Schulungsleistungen nachweisen. Ein Bewerber, der nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachweisen kann, welches alle vorgenannten Anforderungen 1-5 erfüllt, wird vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderung).
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Abschnitt IV: Verfahren
Die Maximallaufzeit überschreitet damit der die Höchstlaufzeit von vier Jahren gem. § 21 Abs. 6 VgV. Die Überschreitung der vierjährigen Regelhöchstgrenze ist gerechtfertigt, da die Implementierung des Systems und Integration in die bestehende IT-Infrastruktur hohe Aufwände seitens der GIZ erfordert. Auch bedürfen die Inbetriebnahme und die Nutzung der Software einer Ausbildung der Mitarbeiter*innen. Eine kürzere Vertragslaufzeit wäre deshalb gemessen an dem Implementierungsaufwand und den preislichen Vorteilen, die sich durch diese Vertragsoption ergeben, nicht wirtschaftlich. Die Vertragslaufzeit wurde deshalb auf maximal 8 Jahre ausgelegt. Indem der Vertrag eine Grundlaufzeit von 4 Jahren hat und sich nur verlängert, wenn der Auftraggeber nicht mindestens sechs Monate vor Ende eines neuen Vertragsjahres kündigt, besteht für den Auftraggeber zugleich die Möglichkeit, sich im Falle einer suboptimalen Leistungserbringung vom Vertrag zu lösen. In diesem Sinne dient die Laufzeit der sparsamen Verwendung von Bundesmitteln (§ 7 BHO).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Informationen, wie Sie an dem vorliegenden Vergabeverfahren über die eVergabeplattform teilnehmen und Ihren Teilnahmeantrag und Ihre Angebote elektronisch einreichen können, finden Sie in dem Dokument "Leitfaden zur elektronischen Beteiligung an Ausschreibungen der GIZ", welches den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Zur Erstellung des Angebots bzw. Teilnahmeanträge sind die von der GIZ in elektronischer Form zur Verfügung gestellten ausfüllbaren Vorlagen (Word, Excel) zwingend zu verwenden.
Die elektronische Abgabe der Angebote- und Teilnahmeanträge erfolgt in Textform über den GIZ-Vergabemarktplatz unter https://ausschreibungen.giz.de.
Falls Sie noch nicht registriert sind: Registrieren Sie sich unter https://ausschreibungen.giz.de (Hinweis: Sie werden für die Registrierung weitergeleitet zu https://www.dtvp.de. Die Wahl des kostenlosen BASIC-Modells ist ausreichend).
Mit dem Teilnahmeantrag ist kein Angebot abzugeben. Angebote, die mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden, bleiben unberücksichtigt.
Dem Verhandlungsverfahren ist ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet, in dem die Eignung der Bewerber auf Grundlage ihres Teilnahmeantrages mit den eingereichten Referenzen festgestellt wird.
Die Vergabestelle wird drei bis fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, wenn ausreichend viele Teilnahmeanträge eingehen (§ 51 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Die Auswahl erfolgt aus dem Kreis der geeigneten Bewerber nach der Punktzahl der zur Prüfung der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit eingereichten Referenzprojekte (T02_GIZ_CAFM_Teilnahmeantrag (Ziff. 8.2)).
Für die Bieterpräsentation und soweit die Vergabestelle Verhandlungen durchführt, lädt sie dazu die drei bestplatzierten Bieter ein. Die Auswahl der drei bestplatzierten Bieter für die Einladung zur Verhandlung sowie für die Einladung zur Bieterpräsentation erfolgt einheitlich durch eine Angebotswertung nach den Zuschlagskriterien (ohne Bewertung der Bieterpräsentation (Kriterienhauptgruppe III), deren Ergebnisse zum Auswahlzeitpunkt nicht vorliegen). Die übrigen Bieter, d.h. der viert- und fünftplatzierte Bieter, werden über ihren Ausschluss vom Verfahren informiert. Zur Angebotswertung vgl. Kapitel 9 des Dokuments A02_GIZ CAFM_Bewerbungsbedingungen.
Das Auftragsvolumen, welche mit dieser Rahmenvereinbarung maximal abgerufen werden kann (Höchstgrenze) entspricht dem unter Ziffer II.1.5) angegebenen geschätzten Gesamtwert.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYRLT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.