Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62025
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
Bad Neuenahr
Los 2; Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2; Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Losheim/Eif.
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53940
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bad Neuenahr
Los 2; Ahrtalbahn, Wiederaufbau KTB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Losheim/Eif.
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53940
Land: Deutschland
MKA08: Los 2 - Mehrlängenbausätze liefern und einbauen gemäß Ausführungsplanung
(Vorläufiger) Wert der Änderung: 25.000,00 EUR (netto)
Da die nachlaufende Planung der OLA noch keine konkreten Maststandorte vorgibt sind für ggf. erforderliche Umlegungen der
Kabelkanäle Mehrlängenbausätze vorzusehen. Diese waren in der ursprünglichen Ausschreibung nicht geplant, müssen aber in
der neuen Kabeltrasse vorgesehen werden.
Frühere Änderungen: Wert insg. 254.000 €.
Bei Einbau der Mehrlängenbausätze durch einen weiteren AN könnte der Haupt-AN keine Gewährleistung für die korrekte
Ausführung der Gesamtmaßnahme geben. Eine technische Trennung dieser Leistungen ist aus diesem Grund nicht möglich.
Die Koordination der Arbeiten zusätzlicher AN im Gleisbereich ist bei dem eng getakteten Bauablaufplan nicht machbar und
würde terminlich zu Konflikten führen.