Ern. Gudenhagener Tunnel u. Schellenstein Tunnel, Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64896
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ern. Gudenhagener Tunnel u. Schellenstein Tunnel, Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung
Ern. Gudenhagener Tunnel u. Schellenstein Tunnel, Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung
Ern. Gudenhagener Tunnel, Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung (Los 1)
Baugrundbeurteilung u. geotechnische Beratung
Bei Beauftragung der optionalen Leistungen
Grundwassermonitoring, Geo- und tunnelbautechnische Leistungen in Lph 3+4, Geo- und tunnelbautechnische Leistungen in Lph 5, Geo- und tunnelbautechnische Leistungen in Lph 6+7
Ern. Schellenstein Tunnel, Baugrundbeurteilung und geotechnische Beratung (Los 2)
Baugrundbeurteilung u. geotechnische Beratung
Bei Beauftragung der optionalen Leistungen
Grundwassermonitoring, Geo- und tunnelbautechnische Leistungen in Lph 3+4, Geo- und tunnelbautechnische Leistungen in Lph 5, Geo- und tunnelbautechnische Leistungen in Lph 6+7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
-Nachweis über die in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Auftragssummen, Leistungsbild/Leistungsumfang)
-Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung
-Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
23FEI64896 Erneuerung Gudenhagener Tunnel (Los 1) & Erneuerung Schellenstein Tunnel
(Los 2) Geo‐ und tunnelbautechnische Gutachterleistung
Anlage „23FEI64896_Eignungskriterien Baugrundbeurteilung und geo‐ und tunnelbautechnische
Beratung“ im Zusammenhang mit Anlage „23FEI64896_Tabelle_Eignungskriterien“
Ausfüllhinweise:
1. Es sind die gelben Felder der Anlage „Matrix Eignungskriterien“ nach den Anforderungen der
Eignungskriterien zu füllen.
2. Ein Referenzprojekt kann mehrere Anforderungen abdecken, somit sind nicht alle gelben Felder
zwingend auszufüllen. Über alle Referenzen sind jedoch in der Summe alle Forderungen/
Nachweise zu erfüllen.
3. Der Projektleiter sowie dessen Stellvertreter ist Ansprechpartner des AG und bereits im Teilnahmewettbewerb
namentlich zu benennen. Die im Teilnahmewettbewerb genannten Personen
sind für die Durchführung der Leistung einzusetzen. Der AN hat sicherzustellen, dass
der Stellvertreter zu jeder Zeit die Aufgaben des Projektleiters übernehmen kann (z.B. wegen
Krankheit oder Urlaub).
4. Für alle zum Einsatz kommenden Personale hat der AN bereits mit dem Teilnahmeantrag die
entsprechenden Qualifikationsnachweise (Diplom‐/Master‐/Bacherlor‐Abschluss) und einen
Lebenslauf (max. 2 Seiten) zum beruflichen Werdegang vorzulegen.
5. Es wird in dieser Liste die männliche Form für Ingenieur und Mitarbeiter verwendet, es gilt
gleichwertig für Ingenieurinnen und Mitarbeiterinnen.
I. Referenzen/Erfahrung Büro
Die unter a) und b) aufgeführten Referenzen sind in geforderter Anzahl durch Auflistung in Tabellenform
(Anlage Matrix Eignungskriterien):
Projekt/Objekt
Auftraggeber
Auftragssummen
Leistungszeitraum
Leistungsumfang
nachzuweisen.
a) Baugrunduntersuchungen und Gutachten
Erforderliche Referenzen:
Konzeption und Auswertung von Felduntersuchungen und Laborversuchen
o Geotechnische und geophysikalische Feldversuche
o Boden‐ und felsmechanische, umwelt‐ und abfalltechnische, chemische Laborversuche
(Nennung von 3 Referenzen aus den letzten 10 Jahren)
Erstellung von Geotechnischen Berichten:
o drei geo‐ und tunnelbautechnische Gutachten für Eisenbahntunnelsanierung
und/oder ‐erneuerung (≥ 100 m Tunnellänge)
Anmerkung: Diese Referenz ist entweder durch das Büro ODER durch die Projektleitung
zu erbringen
(Nennung der vorgenannten Referenzen aus den letzten 10 Jahren)
b) Fachtechnische Bauüberwachung
Erforderliche Referenzen
Fachtechnische Überwachung von Baugrunduntersuchungen
(Nennung
b) Fachtechnische Bauüberwachung
Erforderliche Referenzen
Fachtechnische Überwachung von Baugrunduntersuchungen
(Nennung von 3 Referenzen aus den letzten 10 Jahren)
Erfahrungen mit Überwachungsleistungen unter Bahnbetrieb/in Sperrpausen
(Nachweis von 2 Referenzen aus den letzten 10 Jahren)
II. Fachliche Qualifikation und Berufserfahrung des für das ausgeschriebene Projekt vorgesehenen
Personals
Die unter II. a) bis d) genannten Qualifikationen sind durch Zeugnisse/Urkunden/Ernennungsschreiben
und einem aussagekräftigen Lebenslauf nachzuweisen.
Die unter II. a) bis d) aufgeführten Referenzen sind in geforderter Anzahl durch Auflistung in Tabellenform
(Anlage Matrix Eignungskriterien):
Projekt/Objekt
Auftraggeber
Auftragssummen
Leistungszeitraum
Teilweise Leistungsumfang
nachzuweisen.
Insgesamt sollen mindestens 5 Personen benannt werden, die für das ausgeschriebene Projekt vorgesehen
werden.
a) Projektleiter und stellvertretender Projektleiter Geotechnik
• Erforderliche Ausbildung:
Abgeschlossenes Hochschulstudium Bauingenieurwesen, Geowissenschaften oder einer vergleichbaren
Fachrichtung mit dem Schwerpunkt Geotechnik.
• Erforderliche Berufserfahrung:
Mindestens 8‐jährige Berufserfahrung im Bereich Tunnelbau für den Tätigkeitsbereich eines
geotechnischen und tunnelbautechnischen Gutachters.
• Es sind für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter mindestens zwei Referenzen
aus den letzten 10 Jahren zu benennen:
o Mindestens eine davon, welche mit der BIM‐Methodik durchgeführt wird/wurde und
o eine weitere Referenz, welche die Erstellung von geotechnischen und tunnelbautechnischen
Gutachten für Eisenbahntunnelsanierung und/oder ‐erneuerung (≥ 100 m
Tunnellänge) bestätigt.
b) Fachtechnische Bauüberwachung
• Erforderliche Ausbildung:
Abgeschlossenes Hochschulstudium Bauingenieurwesen, Geowissenschaften oder einer vergleichbaren
Fachrichtung mit dem Schwerpunkt Geotechnik
• Erforderliche Berufserfahrung: Mindestens 3 Jahre im Bereich Geotechnik/Baugrunderkundungen
als fachtechnischen Bauüberwachung
• Es ist für den Fachtechnischen Bauüberwacher mindestens eine Referenz zu benennen:
o Überwachung einer Baugrunderkundung bei einem Eisenbahninfrastrukturprojekt
c) BIM‐Koordinator
• Erforderliche Berufserfahrung: Mindestens 3 Jahre im Bereich Anwendung der BIM‐Methodik
in Infrastrukturprojekten
• Es ist für den BIM Koordinator mindestens eine Referenz aus den letzten 7 Jahren zu benennen:
o Erfahrung als BIM Koordinator in einem BIM‐Infrastrukturprojekt mit einem Auftragswert
von mind. [Betrag gelöscht] Euro
d) BIM‐Fachplaner/BIM‐Modellautor
• Es ist für den Fachplaner/BIM‐Modellautor mindestens eine Referenz aus den letzten 7 Jahren
zu benennen:
o Erfahrung als Fachplaner/BIM‐Modellautor in einem BIM‐Projekt
III. Technische Ausstattung Büro
Die unten genannte technische Ausstattung ist zu betiteln.
Erforderlich zur Leistungserbringung ist nachzuweisen bzw. zu bestätigen, dass die geforderte
Software vorhanden ist:
o BIM‐Software für die Erstellung des Fachmodells Baugrund (beispielsweise Civil 3D,
Korfin, Leapfrog Works)
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8% v.H. der Brutto-Auftragssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH (BIM-Beratung)
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
-Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
-Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie
1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.
2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und
c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.
3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.
4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.