Spgk Erneuerung der Gleisfeldbeleuchtung Güterbahnhof Zwickau Bst 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63076
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Spgk Erneuerung der Gleisfeldbeleuchtung Güterbahnhof Zwickau Bst 1
Spgk Erneuerung der Gleisfeldbeleuchtung Güterbahnhof Zwickau sowie der entsprechenden Energieversorgung und Rückbau der alten Beleuchtungsanlage inkl. Anpassungsleistungen - Bst 1
08056 Zwickau
Spgk Erneuerung der Gleisfeldbeleuchtung Güterbahnhof Zwickau sowie der entsprechenden Energieversorgung und Rückbau der alten Beleuchtungsanlage inkl. Anpassungsleistungen - Bst 1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Spgk Erneuerung der Gleisfeldbeleuchtung Güterbahnhof Zwickau Bst 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werra-Suhl-Tal
NUTS-Code: DEG Thüringen
Postleitzahl: 99837
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.