Erweiterung Albert-Schweitzer-Schule Architekt Referenznummer der Bekanntmachung: ASS-2023-Erw. Architekt

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mtk.org
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y376A7B/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y376A7B
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung Albert-Schweitzer-Schule Architekt

Referenznummer der Bekanntmachung: ASS-2023-Erw. Architekt
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erweiterung Albert-Schweitzer-Schule, 65795 Hattersheim;

Dienstleistungsauftrag Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI. Leistungsphasen 2-3 und 5-9.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 716 797.88 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71210000 Beratungsdienste von Architekten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Albert-Schweitzer-Schule Albert-Schweitzer-Straße 10 65795 Hattersheim am Main

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Albert-Schweitzer-Schule ist eine Grundschule mit Eingangsstufe. Sie ist in mehreren Bauabschnitten erstellt. Der erste Bauabschnitt wurde 1957 fertiggestellt, mit acht Jahrgängen. 1963 kam noch eine neunte Stufe hinzu. 1965 wurden eine Aula und die Turnhalle fertig gestellt und 1971 kamen noch ein Physiksaal, eine Bibliothek, ein Werkraum, eine Gymnastikhalle und eine Kleinsportanlage dazu.

Sie ist eine ganztägig arbeitende Grundschule im Pakt für den Nachmittag und die Schulkindbetreuung ist in Trägerschaft des Main-Taunus-Kreises. Die Schule verzeichnet wachsende Schülerzahlen und im Schulbezirk wird ein Wohngebiet umgesetzt, wodurch pro Jahrgang ca. 9 Schülerinnen und Schüler mehr erwartet werden. Der Klassenraumbedarf der Schule mit Eingangsstufe steigt von 13 Klassen im Schuljahr 2020/2021 auf perspektivisch 18 Klassen.

Als Interimsmaßnahme ist ein Container bereits auf dem Gelände errichtet, wodurch die Essensituation im Ganztag entspannt werden kann. Damit an der Schule eine Paktausweitung auf 100 % sowie der Bedarf an Differenzierungsflächen dauerhaft umgesetzt werden kann, ist eine langfristige Erweiterung umzusetzen.

Die Überlegung ist, im Erweiterungsgebäude die Mensa + Küche mit den notwendigen Nebenräumen, Betreuungsräume, Gymnastikraum sowie 10 Klassenräume inklusive Gruppenräume unterzubringen.

Hierzu muss die bestehende Gymnastikhalle abgebrochen werden. Diese Fläche wird im geplanten Neubau als Multifunktionsraum wieder neu errichtet.

Die restlichen 8 Klassen- sowie Gruppenräume sollen im Bestandsgebäude untergebracht werden.

Hierfür sind kleine Umbaumaßnahmen notwendig.

Die Interimsmaßnahme wird nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus wieder demontiert und entfernt.

Die Erweiterung soll in passivhausweise errichtet und gefördert werden. Es ist geplant eine Zisterne für das Regenwasser einzubauen, die zur WC-Spülung genutzt werden soll. Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage gebaut.

Die Wärmeversorgung erfolgt über den bestehenden Gasbrennwertkessel mit BHKW im Altbau. Es ist eine Zentrallüftungsanlage mit Quellauslässen und Wärmerückgewinnung ohne Umluft zu planen mit Elektronischer Einzelraumregelung zur Regelung der Raumtemperatur und der Luftmengen für die Räume in Abhängigkeit der CO2 Konzentration. Ebenfalls soll eine Nachtauskühlung umgesetzt werden.

Die Klassenräume erhalten Waschbecken.

Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb durchgeführt und ist so zu planen, dass der Schulbetrieb weiterlaufen kann.

Da bereits eine Containeranlage auf dem Schulgrundstück als Interimsmaßnahme errichtet wurde, ist es wichtig, die Schulhoffläche so groß wie möglich zu belassen und die Baustellenfläche mit Baustelleneinrichtung so klein wie möglich zu planen.

Die Leistungsphasen 1 - 4 werden vom Planungsteam des Main-Taunus-Kreises erbracht, die zur Verfügung gestellt wird. Es ist beabsichtigt den Architekten ab der LP 5 - 9 (72 %) zu beauftragen, für die LP 2 und 3 soll die Kosten- und Terminplanung vom Planer mit übernommen werden. Für die LP 2 Vorentwurfsplanung werden hier 1,61 % und für die LP 3 Entwurfsplanung 2,31 % vereinbart.

Die voraussichtlichen Baukosten der Kostengruppe 300 liegen gemäß der Kostenberechnung bei ca. EUR 8.526.070,12,- brutto und die Kosten für die Kostengruppe 400 liegen bei 2.388.857,06 EUR brutto.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 716 797.88 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber bewertet bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien (III.1.1) Nr.1-4, III.1.2) Nr. 5 und III.1.3) Nr. 7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2) Nr. 6 und III.1.3) Nr. 9 bis 13) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber. Wichtung und Wertung:

- Nr. 6 Umsatz entsprechender Dienstleistungen (Gewichtung 10 %): Der angegebene Umsatz der letzten 3 Jahre wird gemittelt (Um/a) und auf den zu erwartenden maximalen Auftragswert pro Jahr (Amax/a = 239 TEUR) bezogen. Die Wertung erfolgt nach dem Schlüssel Um/a < 0,5 Amax/a = 1, Um/a < 0,75 Amax/a = 2, Um/ a < 1,0 Amax/a = 3, Um/a < 1,5 Amax/a = 4, Um/a >= 1,5 Amax/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller Arbeitsgemeinschaftsmitglieder,

- Nr. 9 Mitarbeiteranzahl für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 5 %): Die angegebene Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Jahre wird gemittelt (MA/a) und mit der erforderlichen Mitarbeiterzahl pro Jahr (MB/a = 2) verglichen. Wertung nach Schlüssel MA/a < 1,5 MB/a = 1, MA/a < 2,0 MB/a = 2, MA/a < 2,5MB/ a = 3, MA/a < 3,0 MB/a = 4, MA/a >= 3,0 MB/a = 5. Bei Arbeitsgemeinschaften zählt die Summe aller Arbeitsgemeinschaftsmitglieder,

- Nr. 10 Referenzliste Projektleiter (Gewichtung 25 %): Die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen Referenzen (Bereich Projektleitung), die mit dem vorliegenden Projektvergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Wertung nach Schlüssel AR 1 = 1, AR = 2 =2, AR = 3 = 3, AR = 4 = 4, AR > 4 = 5,

- Nr. 11 Referenzliste Stellvertreter (Gewichtung 15 %): Bewertung analog Nr. 10,

- Nr. 12 Referenzliste Bewerber (Gewichtung 35 %): Die Bewertung erfolgt quantitativ (Anzahl) über die abgeschlossenen spezifischen Referenzen insgesamt, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind; (Anzahl vergleichbarer Referenzen (AR)). Die Vergleichbarkeit orientiert sich an den technischen Anforderungen aus der Aufgabenbeschreibung. Bei Arbeitsgemeinschaften wird jeweils die Summe der Nachweise bewertet. Wertung nach Schlüssel AR 1 = 1, AR 2 = 2, AR 3 = 3, AR 4 = 4, AR > 4 = 5,

- Nr. 13 Maßnahmen zur Qualitätsgewährleistung (Gewichtung 10 %): Die Beschreibung der Maßnahmen, die der Bewerber in seinem Unternehmen verfolgt, um die Qualität seiner Leistungen zu gewährleisten, wird qualitativ bewertet.

Bewertungsschlüssel: Beschreibung so, dass nur sehr geringe Qualität erwartet werden kann = 1, Beschreibung so, dass nur geringe Qualität erwartet werden kann = 2, Beschreibung so, dass mittlere Qualität erwartet werden kann = 3, Beschreibung so, dass hohe Qualität erwartet werden kann = 4, Beschreibung so, dass sehr hohe Qualität erwartet werden kann = 5.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.2.7):

Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar (ohne die ebenfalls zu erbringende Leistungsphase 9, § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Gefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise:

1) Aktuelle Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium);

2) Aktuelle Eigenerklärung, dass keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Ausschlusskriterium);

3) Zusätzlich bei Bewerbern, die eine juristische Person sind: Aktueller Handelsregisterauszug bzw. einen den Rechtsvorschriften des Heimatstaates entsprechenden Nachweis in Kopie, die Angabe der Namen und die Angabe der beruflichen Befähigung der Personen, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind (§ 43 Abs. 1 VgV) (Ausschlusskriterium);

4) Zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften: Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Ebenso muss die Erklärung enthalten sein, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Ausschlusskriterium).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Gefordert werden folgende Erklärungen/ Nachweise:

5) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) - bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern - in Kopie mit Deckungssummen von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ zum Nachweis, dass die entsprechende Haftplichtversicherungsdeckung besteht, ist die Zusage einer Versicherung (in Kopie), dass im Auftragsfalle eine entsprechende Deckung verfügbar sein wird. Der Nachweis bzw. die Zusage der Versicherung darf nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist (Schlusstermin Teilnahmeanträge) sein (Ausschlusskriterium);

6) Erklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren, Angaben getrennt pro Jahr (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9) ).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Aktuelle Nachweise/ Erklärungen gem. III.1.2), Nr. 5

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Gefordert werden folgende Erklärungen/Nachweise:

7) Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV als aktuelle Eigenerklärung mit einer Beschreibung der Projektorganisation, z. B. als Organigramm; (Name und berufliche Qualifikation von Projektleiter, Stellvertreter und wesentlichen Sachbearbeitern) (Ausschlusskriterium);

8) Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt (Hochbau) durch beigefügte Kopien (Eintragung Berufskammer, Genehmigungsurkunde oder Unterlagen und Bescheinigungen gemäß der Berufsanerkennungsrichtlinie, RL 2005/36/EG - EGABI. L 255/22 v. 30.9.2005) für den Bewerber oder den bevollmächtigten Vertreter und für den vorgesehenen Projektleiter (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 i.V. m. § 75 VgV) (siehe III.2.1) (Ausschlusskriterium);

9) Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten 3 Jahren (Angaben getrennt pro Jahr). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies in Summe (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9);

10) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich Projektleitung!) aus den letzten 8 Jahren des vorgesehenen Projektleiters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)

(Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9);

11) Persönliche Referenzliste vergleichbarer Leistungen (Bereich Projektleitung!) aus den letzten 8 Jahren des vorgesehenen Stellvertreters (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9).

Zu 10. und 11. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 34 HOAI) und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden:

a) Art des Referenzobjektes;

b) Auftraggeber;

c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung etc.), die Angaben d) bis g) nur für Neubau;

d) anrechenbare Kosten in Euro (netto);

e) Honorarzone;

f) Zeitraum der Leistungserbringung;

g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen im Bereich Projektleitung unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen.

12) Referenzliste vergleichbarer Leistungen aus den letzten 8 abgeschlossenen Geschäftsjahren des Bewerbers bzw. von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung siehe II.2.9).

Zu 12. Es werden nur Referenzen gewertet, deren Leistungserbringung abgeschlossen ist (ausgenommen Leistungsphase 9, § 34 HOAI) und bei denen die nachfolgenden Angaben vollständig gemacht wurden:

a) Art des Referenzobjektes;

b) Auftraggeber;

c) Art der Baumaßnahme (Neubau); wenn Referenzen mehrere Leistungen umfassen (bspw. neben Neubau auch Sanierung etc.) die Angaben d) bis g) nur für Neubau;

d) anrechenbare Kosten in Euro (netto);

e) Honorarzone;

f) Zeitraum der Leistungserbringung;

g) Anteil der selbst erbrachten Leistungen unter Benennung der erbrachten Leistungsphasen.

13) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit (§ 46 Abs. 3Nr. 3 VgV) (Auswahlkriterium, Wichtung und Wertung

Siehe II.2.9).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Aktuelle Nachweise/ Erklärungen gem. III.1.3), Nr. 7 u. 8

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen: "Architekten (Hochbau)" im Sinne des § 75 Abs. 1 u. 3 VgV. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der Bewerber und der vorgesehene Projektleiter am Tag der Bekanntmachung nach dem hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz - HASG berechtigt sind, in der dem Auftragsgegenstand entsprechenden Berufsaufgaben die Berufsbezeichnung "Architekt (Hochbau)" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als "Architekt (Hochbau)" tätig zu werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die dem Auftragsgegenstand entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der vorgesehene Projektleiter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.

- Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die beauftragten Grundleistungen der Leistungsphase 8 der Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI sind vom Auftragnehmer selbst auszuführen (§ 47 Abs. 5 VgV). Eine Weitergabe an Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ist nicht zulässig. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer bei Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und

Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/04/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/05/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/07/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Verfahren ist zweistufig. In der Stufe der Vorauswahl bewertet der Auftraggeber bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien (III.1.1) Nr. 1-4, III.1.2) Nr. 5 und III.1.3) Nr. 7 u. 8) ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung (Auswahlkriterien, III.1.2) Nr. 6 und III.1.3) Nr. 9 bis 13) und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung (II.2.9) ) die Rangfolge der Bewerber. In der zweiten Stufe des Verfahrens werden dann die Bewerber in der Rangfolge bis zum Erreichen der unter II.2.9) angegebenen Höchstzahl zu Auftragsgesprächen aufgefordert. Sollten mehr Bewerber als die unter II.2.9) angegebene Höchstzahl gleichrangig liegen, erfolgt die Auswahl unter diesen im Losverfahren. Die aktuelle Nachweise/Erklärungen (III.1.1)-3), Nr. 1-13) - zusätzlich bei Bewerbergemeinschaften III.1.1) u. 2), Nr. 1-5 u. 8 von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert. Wenn ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch macht, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmer zu benennen und der Nachunternehmeranteil zu bezeichnen. Der Nachunternehmer hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind auch von jedem Nachunternehmer einzureichen. Die Anforderungen an Nachunternehmer gelten auch für verbundene Unternehmen, auf die der Bewerber für den Nachweis seiner Eignung und/ oder für die Auftragsausführung zurückgreift. Die Möglichkeit, den Verfügbarkeitsnachweis noch nach Ablauf der Teilnahmefrist zu erbringen, besteht ausdrücklich nicht. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen entstandene Kosten werden nicht erstattet. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Der Auftraggeber behält sich vor, mit der Aufforderung zu Auftragsgesprächen weitere Angaben oder Nachweis zu fordern.

Verweis auf Verpflichtung nach dem VerpfG:

Nach Auftragserteilung ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei juristischen Personen der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person), der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974 (BGBl. I S. 469, 547), geändert durch Gesetz vom 15.8.1974 (BGBl. I S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag verpflichtet werden.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y376A7B

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt (Kontaktdaten unter VI.4.1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt (Kontaktdaten unter I.1) nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf

der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter / erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/03/2023

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