Vergabe der stationären Arzneimittelversorgung für das Kreiskrankenhaus Frankenberg Referenznummer der Bekanntmachung: KF-A1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankenberg (Eder)
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 35066
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krankenhaus-frankenberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hemmingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71282
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipro-medical.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der stationären Arzneimittelversorgung für das Kreiskrankenhaus Frankenberg
Das Kreiskrankenhaus Frankenberg (KF) ist ein modernes Akutkrankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit 223 Planbetten und acht chefarztgeführten Fachkliniken.
Gegenstand der Vergabe der Apothekenleistungen ist die Versorgung aller stationären Bereiche des KF in Frankenberg mit Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze (vor allem § 14 Abs. 5 ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen. Die Vergabe beinhaltet den Abschluss eines Versorgungsauftrags gemäß Apotheken-Gesetz (ApoG). Aktuell werden die stationären Liefer- und Dienstleistungen durch eine externe Versorgungsapotheke erbracht. Die stationäre Arzneimittelversorgung soll auch zukünftig an eine externe Versorgungsapotheke vergeben werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Kreiskrankenhaus Frankenberg (KF) ist ein modernes Akutkrankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit 223 Planbetten und acht chefarztgeführten Fachkliniken.
Jährlich werden im Kreiskrankenhaus rund 30.000 Patienten ambulant und stationär behandelt.
Das Kreiskrankenhaus Frankenberg ist seit 2003 akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps-Universität Marburg und bietet mit dieser Partnerschaft eine kontinuierliche Anpassung der medizinischen Qualität an den aktuellen Wissensstand. Als Fort- und Weiterbildungseinrichtung bildet das Krankenhaus Studierende der Medizin im „Praktischen Jahr“ aus und sorgt mit seinem Schulzentrum für Pflegeberufe für insgesamt rund 70 Ausbildungsplätze in verschiedenen Heilberufen.
Gegenstand der Vergabe der Apothekenleistungen ist die Versorgung aller stationären Bereiche des KF (incl. Fälle gem. §115b SGB V) in Frankenberg mit Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze (vor allem § 14 Abs. 5 ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen.
Die Vergabe beinhaltet den Abschluss eines Versorgungsauftrags gemäß Apotheken-Gesetz (ApoG).
Aktuell werden die Liefer- und Dienstleistungen durch eine externe Versorgungsapotheke erbracht. Die Apothekenleistungen sollen auch zukünftig an eine externe Versorgungsapotheke vergeben werden.
Der Liefer- und Dienstleistungsvertrag wird über eine Grundlaufzeit von 48 Monate geschlossen. Vertragsbeginn soll am 01. Juli 2023 sein, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der Genehmigung der Versorgung durch das Regierungspräsidium Darmstadt.
Der Vertrag verlängert sich unter Beibehaltung der Vertragsbedingungen jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht schriftlich oder per Email spätestens 12 Monate vor seinem jeweiligen Auslaufen von einer der Parteien gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit wird auf 8 Jahre begrenzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sämtliche der nachfolgend unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Nachweise, Erklärungen und Informationen (Unterlagen) sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs (als Anlage zum Teilnahmeantrag) beizubringen.
Es sind grundsätzlich Eigenerklärungen ausreichend. Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren.
Die geforderten Unterlagen sind vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen kann ein Ausschluss vom Verfahren erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften nachzufordern (§ 56 VgV) und zur Auftragserteilung zusätzlich zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise oder behördliche Bestätigungen zu fordern. Ein Anspruch der Bewerber/Bieter besteht hierauf nicht.
Hinweis: Ein Angebot ist im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch nicht zu übermitteln. Die Angebote sind erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bietern einzureichen, die zur gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert werden."
Für den Fall einer sog. Eignungsleihe im Sinne des § 47 VgV ist Folgendes zu beachten: Beabsichtigt ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle bzw. die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, müssen mit dem Teilnahmeantrag auch sämtliche vom jeweiligen Eignungsleihgeber beizubringenden Unterlagen vollständig eingereicht werden und zudem vom Bewerber durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachgewiesen werden, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/ Bieters und des Eignungsleihgebers für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV).
Arbeits- und Bietergemeinschaften:
Anträge von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Teilnahmeantrag:
-ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
-eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall sowie
-eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird.
Weiterhin sind der Leistungsumfang und der Leistungsteil jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft darzustellen. Für die Beurteilung der Eignung wird eine Gesamtbetrachtung und -bewertung der von der Bietergemeinschaft eingereichten Unterlagen angestellt.
Die nachfolgend genannten Unterlagen (1.a) bis 1.c) und 2.) sind jedoch zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen
1. Besondere Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb: Einfache Kopien folgender Unterlagen:
a) Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),
b) Eigenerklärung bzgl. §§ 123 – 125 GWB. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
c) Eigenerklärung Bezug Russland. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung (127/L127/III.27).
2. Kurzdarstellung des Bewerbers mit Angaben zur Entwicklung, Namen der Firma, Kontaktadresse, Standorte und Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualitfikations- Nachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer
elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden.
1. Angaben zum Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind vgl. § 45 VgV, wobei ein jährlicher Gesamtumsatz an Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren von mindesten 1 Mio. € netto gefordert wird (Mindestanforderung).
Dies entspricht ca. dem doppelten Umsatz der stationären KF-Bedarfe per anno. In die Berechnung des Gesamtumsatzes des Bewerbers dürfen nur Umsätze für die stationäre Klinikversorgung und keine Umsätze der Offizin-Apotheke, der Heimversorgung, des Versandhandels und der ambulanten Versorgung (z.B. mit Zytostatika) oder ähnliches einfließen.
1. Es wird ein jährlicher Gesamtumsatz des Bieters (Apotheke) für die stationäre Klinikversorgung von Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren von mindestens 1 Mio. € netto gefordert (Mindestanforderung).
1. Leistungsspezifische Referenzliste mit mindestens 2 Referenzen über die Erbringung von stationären Apothekenleistungen für Plankrankenhäuser mit realisierten Referenzprojekten der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei denen in Art- und Umfang vergleichbare Leistungen erbracht werden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt: Mindest-Vertragsvolumen 500.000 € netto per anno.
Angaben zu 1:
a) Name, Adresse und Ansprechpartner der betreffenden Krankenhäuser mit Telefonnummer und Email-Adresse,
b) Angaben zur Projektgröße (Bettenanzahl des Auftraggebers und Umsatzvolumen der Apothekenleistungen)
c) Art- und Umfang der Liefer-, Dienst- und Beratungsleistungen für den Auftraggeber
2. Angabe eines mit dem Kreiskrankenhaus Frankenberg vergleichbaren Referenzkunden bei dem die Anforderungen/Bestellungen durch den Referenzkunden bei der Lieferapotheke online erfolgen.
3. Eigenerklärung des Bewerbers zum geplanten Einsatz von eigenem Personal bzw. des Umfangs von Subunternehmern.
1. Mindestens 2 Referenzprojekte mit einem Mindest-Vertragsvolumen jedes Referenzprojektes von 500.000€ netto per annum.
Die Vergabestelle behält sich bezüglich der Referenzen vor, bei den benannten Kunden Informationen einzuholen, die eine weitergehende Prüfung der Leistungsfähigkeit erlauben.
Behördliche Genehmigung nach §14 Abs. 5 ApoG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache in digitaler Form innerhalb der unter Ziffer IV.2.2) angegebenen Teilnahmefrist an die in Ziffer 1.3) genannte Internetadresse der Deutschen eVergabe einzureichen. Das Aktenzeichen KF-A1 ist mit anzugeben.
2. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die unter III.1.1 genannten Formulare (Formblatt) und die Ausschreibungsunterlagen aus der Datenbank der unter Ziffer I.3. genannten Internetadresse der Deutsche eVergabe digital abrufbar.
3. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge, der Versorgungs- und Beratungskonzepte (im Teilnahmewettbewerb) und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
4. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der Deutschen eVergabe (gem. Ziffer I.3) abrufbar.
5. Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Bewerberinformation oder die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber die Auftraggeberin umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bewerber die Auftraggeberin auf eventuell bestehende Widersprüche in den Verdingungsunterlagen und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sind in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Antwortschreiben und Hinweise der Auftraggeberin, die die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor.
Die den Bewerbern bzw. Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der Auftraggeberin auf Fragen der Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen bei der Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes zugrunde zu legen.
6. Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss eines Liefer- und Dienstleistungsvertrags mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."