Vergabe der stationären Arzneimittelversorgung für das Kreiskrankenhaus Frankenberg Referenznummer der Bekanntmachung: KF-A1

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankenberg (Eder)
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Postleitzahl: 35066
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krankenhaus-frankenberg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C85286D8-9F8D-4BFD-B20D-E2BC1ACEBCDB
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hemmingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71282
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipro-medical.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C85286D8-9F8D-4BFD-B20D-E2BC1ACEBCDB
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe der stationären Arzneimittelversorgung für das Kreiskrankenhaus Frankenberg

Referenznummer der Bekanntmachung: KF-A1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Kreiskrankenhaus Frankenberg (KF) ist ein modernes Akutkrankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit 223 Planbetten und acht chefarztgeführten Fachkliniken.

Gegenstand der Vergabe der Apothekenleistungen ist die Versorgung aller stationären Bereiche des KF in Frankenberg mit Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze (vor allem § 14 Abs. 5 ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen. Die Vergabe beinhaltet den Abschluss eines Versorgungsauftrags gemäß Apotheken-Gesetz (ApoG). Aktuell werden die stationären Liefer- und Dienstleistungen durch eine externe Versorgungsapotheke erbracht. Die stationäre Arzneimittelversorgung soll auch zukünftig an eine externe Versorgungsapotheke vergeben werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Kreiskrankenhaus Frankenberg (KF) ist ein modernes Akutkrankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit 223 Planbetten und acht chefarztgeführten Fachkliniken.

Jährlich werden im Kreiskrankenhaus rund 30.000 Patienten ambulant und stationär behandelt.

Das Kreiskrankenhaus Frankenberg ist seit 2003 akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps-Universität Marburg und bietet mit dieser Partnerschaft eine kontinuierliche Anpassung der medizinischen Qualität an den aktuellen Wissensstand. Als Fort- und Weiterbildungseinrichtung bildet das Krankenhaus Studierende der Medizin im „Praktischen Jahr“ aus und sorgt mit seinem Schulzentrum für Pflegeberufe für insgesamt rund 70 Ausbildungsplätze in verschiedenen Heilberufen.

 

Gegenstand der Vergabe der Apothekenleistungen ist die Versorgung aller stationären Bereiche des KF (incl. Fälle gem. §115b SGB V) in Frankenberg mit Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren sowie die Übernahme aller damit in Zusammenhang stehenden Dienst- und Beratungsleistungen auf Grundlage einschlägiger Gesetze (vor allem § 14 Abs. 5 ApoG), Verordnungen, berufsrechtlichen Vorschriften und behördlichen Erlassen.

 

Die Vergabe beinhaltet den Abschluss eines Versorgungsauftrags gemäß Apotheken-Gesetz (ApoG).

 

Aktuell werden die Liefer- und Dienstleistungen durch eine externe Versorgungsapotheke erbracht. Die Apothekenleistungen sollen auch zukünftig an eine externe Versorgungsapotheke vergeben werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Liefer- und Dienstleistungsvertrag wird über eine Grundlaufzeit von 48 Monate geschlossen. Vertragsbeginn soll am 01. Juli 2023 sein, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der Genehmigung der Versorgung durch das Regierungspräsidium Darmstadt.

Der Vertrag verlängert sich unter Beibehaltung der Vertragsbedingungen jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht schriftlich oder per Email spätestens 12 Monate vor seinem jeweiligen Auslaufen von einer der Parteien gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit wird auf 8 Jahre begrenzt.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Sämtliche der nachfolgend unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Nachweise, Erklärungen und Informationen (Unterlagen) sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs (als Anlage zum Teilnahmeantrag) beizubringen.

Es sind grundsätzlich Eigenerklärungen ausreichend. Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren.

Die geforderten Unterlagen sind vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen kann ein Ausschluss vom Verfahren erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften nachzufordern (§ 56 VgV) und zur Auftragserteilung zusätzlich zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise oder behördliche Bestätigungen zu fordern. Ein Anspruch der Bewerber/Bieter besteht hierauf nicht.

 

Hinweis: Ein Angebot ist im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch nicht zu übermitteln. Die Angebote sind erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von den Bietern einzureichen, die zur gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert werden."

 

Für den Fall einer sog. Eignungsleihe im Sinne des § 47 VgV ist Folgendes zu beachten: Beabsichtigt ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle bzw. die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, müssen mit dem Teilnahmeantrag auch sämtliche vom jeweiligen Eignungsleihgeber beizubringenden Unterlagen vollständig eingereicht werden und zudem vom Bewerber durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachgewiesen werden, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Sofern eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/ Bieters und des Eignungsleihgebers für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV).

 

Arbeits- und Bietergemeinschaften:

Anträge von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Teilnahmeantrag:

-ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,

-eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall sowie

-eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, eingereicht wird.

Weiterhin sind der Leistungsumfang und der Leistungsteil jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft darzustellen. Für die Beurteilung der Eignung wird eine Gesamtbetrachtung und -bewertung der von der Bietergemeinschaft eingereichten Unterlagen angestellt.

 

Die nachfolgend genannten Unterlagen (1.a) bis 1.c) und 2.) sind jedoch zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen

1. Besondere Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb: Einfache Kopien folgender Unterlagen:

a) Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),

b) Eigenerklärung bzgl. §§ 123 – 125 GWB. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.

c) Eigenerklärung Bezug Russland. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung (127/L127/III.27).

 

2. Kurzdarstellung des Bewerbers mit Angaben zur Entwicklung, Namen der Firma, Kontaktadresse, Standorte und Darstellung des Unternehmensprofils und der Leistungsschwerpunkte.

 

Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualitfikations- Nachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Ebenso kann das von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellte Standardformular zur Abgabe einer

elektronischen Eigenerklärung (EEE) verwendet werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Angaben zum Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind vgl. § 45 VgV, wobei ein jährlicher Gesamtumsatz an Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren von mindesten 1 Mio. € netto gefordert wird (Mindestanforderung).

Dies entspricht ca. dem doppelten Umsatz der stationären KF-Bedarfe per anno. In die Berechnung des Gesamtumsatzes des Bewerbers dürfen nur Umsätze für die stationäre Klinikversorgung und keine Umsätze der Offizin-Apotheke, der Heimversorgung, des Versandhandels und der ambulanten Versorgung (z.B. mit Zytostatika) oder ähnliches einfließen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Es wird ein jährlicher Gesamtumsatz des Bieters (Apotheke) für die stationäre Klinikversorgung von Arzneimitteln, apothekenpflichtigen Medizinprodukten und apothekenüblichen Waren von mindestens 1 Mio. € netto gefordert (Mindestanforderung).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Leistungsspezifische Referenzliste mit mindestens 2 Referenzen über die Erbringung von stationären Apothekenleistungen für Plankrankenhäuser mit realisierten Referenzprojekten der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei denen in Art- und Umfang vergleichbare Leistungen erbracht werden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt: Mindest-Vertragsvolumen 500.000 € netto per anno.

Angaben zu 1:

a) Name, Adresse und Ansprechpartner der betreffenden Krankenhäuser mit Telefonnummer und Email­-Adresse,

b) Angaben zur Projektgröße (Bettenanzahl des Auftraggebers und Umsatzvolumen der Apothekenleistungen)

c) Art- und Umfang der Liefer-, Dienst- und Beratungsleistungen für den Auftraggeber

 

2. Angabe eines mit dem Kreiskrankenhaus Frankenberg vergleichbaren Referenzkunden bei dem die Anforderungen/Bestellungen durch den Referenzkunden bei der Lieferapotheke online erfolgen.

 

3. Eigenerklärung des Bewerbers zum geplanten Einsatz von eigenem Personal bzw. des Umfangs von Subunternehmern.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Mindestens 2 Referenzprojekte mit einem Mindest-Vertragsvolumen jedes Referenzprojektes von 500.000€ netto per annum.

Die Vergabestelle behält sich bezüglich der Referenzen vor, bei den benannten Kunden Informationen einzuholen, die eine weitergehende Prüfung der Leistungsfähigkeit erlauben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Behördliche Genehmigung nach §14 Abs. 5 ApoG

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/04/2023
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 20/04/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache in digitaler Form innerhalb der unter Ziffer IV.2.2) angegebenen Teilnahmefrist an die in Ziffer 1.3) genannte Internetadresse der Deutschen eVergabe einzureichen. Das Aktenzeichen KF-A1 ist mit anzugeben.

 

2. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die unter III.1.1 genannten Formulare (Formblatt) und die Ausschreibungsunterlagen aus der Datenbank der unter Ziffer I.3. genannten Internetadresse der Deutsche eVergabe digital abrufbar.

 

3. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge, der Versorgungs- und Beratungskonzepte (im Teilnahmewettbewerb) und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.

 

4. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank der Deutschen eVergabe (gem. Ziffer I.3) abrufbar.

 

5. Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen

Enthalten die Bewerberinformation oder die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber die Auftraggeberin umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bewerber die Auftraggeberin auf eventuell bestehende Widersprüche in den Verdingungsunterlagen und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sind in digitaler Form an die unter Ziffer I.3) angegebene Internet-Adresse der Deutschen eVergabe zu richten. Antwortschreiben und Hinweise der Auftraggeberin, die die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor.

 

Die den Bewerbern bzw. Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der Auftraggeberin auf Fragen der Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen bei der Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes zugrunde zu legen.

 

6. Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss eines Liefer- und Dienstleistungsvertrags mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs.3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:

„Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/03/2023

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