Vergabe einer Dienstleistung für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKPD) Referenznummer der Bekanntmachung: Z23 - EKPD 10/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Dienstleistung für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKPD)
Mit der Durchführung des EKDP hat das BMWK das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beauftragt. Die Antragstellung, die Bearbeitung der Anträge und die Bewilligung der Zuschüsse sind ausschließlich elektronisch gestaltet. Siehe Leistungsbeschreibung.
Um eine fristgerechte Entscheidung über die Anträge zu gewährleisten, soll ein externer Dienstleister das BAFA unterstützen.Die Frist zur Antragstellung endet am 30. September 2022. Die Richtlinie vom 26.08.2022 zum EKDP regelt, dass die Anträge in der Phase 1 möglichst bis zum 31. Dezember 2022, spätestens bis zum 31. März 2023 zu bearbeiten sind. In der Phase 1 erhalten die Unternehmen einen Abschlag auf den Zuschuss für die Fördermonate, die mit konkreten Informationen belegt sind, und einen Vorschuss für die weiteren Fördermonate unter dem Vorbehalt einer Schlussabrechnung. Diese Schlussabrechnung ist Gegenstand der Phase 2 der Antragsbearbeitung. In ihr wird endgültig über einen Zuschuss entschieden. Die Phase 2 muss auf Grund europarechtlicher Vorgaben bis zum 30. Juni 2023 abgeschlossen sein. In bestimmten Fallkonstellationen schließt sich eine Phase 3 an.
Siehe Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die Richtlinie zum EKDP wurde aufgrund des andauernden Ukrainekrieges am 26.08.2022 kurzfristig geändert und damit wurde die Antragsfrist bis zum 30.09.2022 erweitert. Deshalb ist aktuell kurzfristig mit sehr viel mehr Anträgen zu rechnen als noch vor Richtlinienänderung. Daher wird spätestens zum 28.10.2022 ein Dienstleister zur Unterstützung benötigt. Aufgrund des unvorhersehbaren, anhaltenden Kriegsgeschehens und insbesondere der damit einhergehenden unvorhersehbaren enormen Preissteigerungen im Energiemarkt erfolgte ein Anstieg
der Antragszahlen, der so nicht absehbar war. Von der unmittelbaren Bearbeitung und unverzüglichen Bewilligung und Zuschusszahlung hängt das wirtschaftliche Überleben der antragstellenden Unternehmen wesentlich ab.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe einer Dienstleistung für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKPD)
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland