Architektenleistungen Freianlagen, Stadt Karben "Brunnenquartier" Referenznummer der Bekanntmachung: 0069-23 136-4

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hlg.org/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hlg.org/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/publications/430635
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreiskassel.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe.rib.de
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: www.vergabe.rib.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Treuhandgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bodenbevorratung, Durchführung von Erschließungsmaßnahmen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Architektenleistungen Freianlagen, Stadt Karben "Brunnenquartier"

Referenznummer der Bekanntmachung: 0069-23 136-4
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71420000 Landschaftsgestaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Architektenleistungen für Freianlagen im Baugebiet “Brunnenquartier in der Stadt Karben, Stadtteil Kloppenheim, Erschließungsfläche: ca. 7,9 ha

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungen Freianlagen 2 Quartiersplätze

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71421000 Landschaftsgärtnerische Gestaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Hauptort der Ausführung:

61184 Karben, Stadtteil Kloppenheim, Baugebiet Brunnenquartier

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Anlass des Verfahrens ist die Suche nach einem/einer geeigneten Landschaftsarchitekt:in für die zu erbringenden Leistungen im Zuge der Erschließung des Baugebiets "Brunnenquartier" im Stadtteil Kloppenheim der Stadt Karben.

Unter dem Arbeitstitel "Brunnenquartier" wird derzeit die letzte große unbeplante Freifläche in der Karbener Innenstadt planerisch bearbeitet. Die Hessische Landgesellschaft (HLG) plant im Auftrag der Stadt Karben die Erschließung des Baugebiets "Brunnenquartier" im Stadtteil Kloppenheim. Das Baugebiet hat eine Größe von 7,9 ha. Das Gebiet wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. Es bietet sich aber an, diese zentrale und in unmittelbarer Nähe zum S-Bahnhaltepunkt Groß-Karben gelegene Fläche städtebaulich nutzbar zu machen. Die Fläche entspricht den Kriterien des Landesprogramms "Großer Frankfurter Bogen". Das Programm strebt eine Entwicklung von Wohnraum im Radius einer Bahnreisezeit von 30 Minuten um die Metropole Frankfurt herum an.

In den Jahren 2018 und 2019 wurde eine städtebauliche Rahmenplanung beauftragt. Für die Erstellung des Rahmenplans konnten Städtebaufördermittel aus dem Programm "Nachhaltiges Wohnumfeld" akquiriert werden. Stadt- und Grünflächenplaner erarbeiteten, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zukünftige Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für geplante Quartier. Dabei spielten neben den großen Themen der Wohnraum- und Freiflächengestaltung ebenso Themen wie beispielsweise die Mobilität und die Nachhaltigkeit der Quartiersentwicklung eine wichtige Rolle.

Im Jahr 2020 wurde der Rahmenplan fertiggestellt. Parallel dazu wurde mit der Ausarbeitung des notwendigen Bebauungsplans begonnen.

Im Bereich des geplanten Baugebiets befinden sich folgende Freiflächen:

• 2 Quartiersplätze

• Quartierspark

• Grünzüge I – II

• Grünzug Nord

Für die Vergabe der Planungsleistungen Freianlagen gemäß § 39 HOAI soll ein offener, einphasiger Realisierungswettbewerb durchgeführt werden.

Der Planungswettbewerb soll mit dem Ergebnis durchgeführt werden, dass eine getrennte Preisvergabe für folgende zusammengefasste Freiflächen möglich ist:

1. Preisvergabe

• 2 Quartiersplätze

• Quartierspark

2. Preisvergabe

• Grünzüge I – II

• Grünzug Nord

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Wettbewerbsergebnis / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Zeit- und Kostenmanagement / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 10
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2023
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Bau der Erschließungsanlagen ist ab 2024 geplant. Durch derzeitig noch nicht vorhersehbare Verzögerungen kann sich der Ausführungsbeginn für die Freianlagen verschieben.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Höchstzahl: 50
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Siehe Antragsunterlagen, Mindestteilnahmekriterien

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungen Freianlagen Quartierspark

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
71421000 Landschaftsgärtnerische Gestaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Hauptort der Ausführung:

61184 Karben, Stadtteil Kloppenheim, Baugebiet Brunnenquartier

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Anlass des Verfahrens ist die Suche nach einem/einer geeigneten Landschaftsarchitekt:in für die zu erbringenden Leistungen im Zuge der Erschließung des Baugebiets "Brunnenquartier" im Stadtteil Kloppenheim der Stadt Karben.

Unter dem Arbeitstitel "Brunnenquartier" wird derzeit die letzte große unbeplante Freifläche in der Karbener Innenstadt planerisch bearbeitet. Die Hessische Landgesellschaft (HLG) plant im Auftrag der Stadt Karben die Erschließung des Baugebiets "Brunnenquartier" im Stadtteil Kloppenheim. Das Baugebiet hat eine Größe von 7,9 ha. Das Gebiet wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. Es bietet sich aber an, diese zentrale und in unmittelbarer Nähe zum S-Bahnhaltepunkt Groß-Karben gelegene Fläche städtebaulich nutzbar zu machen. Die Fläche entspricht den Kriterien des Landesprogramms "Großer Frankfurter Bogen". Das Programm strebt eine Entwicklung von Wohnraum im Radius einer Bahnreisezeit von 30 Minuten um die Metropole Frankfurt herum an.

In den Jahren 2018 und 2019 wurde eine städtebauliche Rahmenplanung beauftragt. Für die Erstellung des Rahmenplans konnten Städtebaufördermittel aus dem Programm "Nachhaltiges Wohnumfeld" akquiriert werden. Stadt- und Grünflächenplaner erarbeiteten, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zukünftige Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für geplante Quartier. Dabei spielten neben den großen Themen der Wohnraum- und Freiflächengestaltung ebenso Themen wie beispielsweise die Mobilität und die Nachhaltigkeit der Quartiersentwicklung eine wichtige Rolle.

Im Jahr 2020 wurde der Rahmenplan fertiggestellt. Parallel dazu wurde mit der Ausarbeitung des notwendigen Bebauungsplans begonnen.

Im Bereich des geplanten Baugebiets befinden sich folgende Freiflächen:

• 2 Quartiersplätze

• Quartierspark

• Grünzüge I – II

• Grünzug Nord

Für die Vergabe der Planungsleistungen Freianlagen gemäß § 39 HOAI soll ein offener, einphasiger Realisierungswettbewerb durchgeführt werden.

Der Planungswettbewerb soll mit dem Ergebnis durchgeführt werden, dass eine getrennte Preisvergabe für folgende zusammengefasste Freiflächen möglich ist:

1. Preisvergabe

• 2 Quartiersplätze

• Quartierspark

2. Preisvergabe

• Grünzüge I – II

• Grünzug Nord

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Wettbewerbsergebnis / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Zeit- und Kostenmanagement / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 10
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/10/2023
Ende: 31/12/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Bau der Erschließungsanlagen ist ab 2024 geplant. Durch derzeitig noch nicht vorhersehbare Verzögerungen kann sich der Ausführungsbeginn für die Freianlagen verschieben.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Höchstzahl: 50
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Siehe Antragsunterlagen, Mindestteilnahmekriterien

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübungsberechtigung gemäß § 75 (2) VgV, Näheres siehe Antragsunterlagen.

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Teilnahmeberechtigt für das Wettbewerbsverfahren sind natürliche und juristische Personen, die gemäß § 75 Abs. 1 und 3 VgV die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in tragen dürfen oder nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, in Deutschland entsprechend tätig zu werden sowie die fachlichen Anforderungen gemäß EU-Bekanntmachung erfüllen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Verpflichtung zur Einhaltung des HVTG

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/04/2023
Ortszeit: 10:40
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/05/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Rückfragen zum Wettbewerbsverfahren sind bis zum 17.03.2023 zu stellen.

Preisgericht: 35. KW 2023

Die Ausloberin behält sich das Recht vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV, bei unvollständig eingereichten Bewerbungen, keine Unterlagen nachzufordern.

Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, zunächst nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln (Leistungsbild Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI). Das Preisgeld wird dabei auf die Auftragssumme angerechnet, sofern das Konzept weitgehend übernommen wird. Verhandlungen mit den weiteren Preisträgern finden nur statt, falls die Verhandlungen mit der/dem Wettbewerbssieger:in/Wettbewerbssiegergemeinschaft zu keinem Ergebnis geführt haben. Sollten die Verhandlungen mit der/dem Wettbewerbssiegerin/Wettbewerbssieger/Wettbewerbssiegergemeinschaft scheitern, führt die Ausloberin ein Verhandlungsverfahren mit allen Preisträgerinnen/Preisträgern/ Preisträgergemeinschaften nach den Regelungen der VgV durch. Gemäß § 17 Abs. 11 VgV behält sich

die Ausloberin vor, die zu vergebenden Leistungen auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf der Grundlage einer Zuschlagsmatrix. Maßgebend für die Zuschlagserteilung ist die nachstehende Zuschlagsmatrix:

1. Wettbewerbsergebnis: 50%

2. Honorarangebot: 10%

3. Projektteam: 20%

4. Zeit-, Kostenmanagement: 20%

Mit Einreichung einer Arbeit erklärt sich der Verfasser bereit und in der Lage, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen und diese mängelfrei zu erbringen.

Im Zuge des Verhandlungsverfahrens werden weitere Eignungsnachweise, Unterlagen und Erklärungen gefordert:

1. Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für die Planung einer öffentlichen Grünfläche (mind. LPH 2 u. 3-5), mind. Honorarzone III + IV

2. Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit der LPH 2-5 + 8 mind. Honorarzone III + IV Eignungskriterien

Befähigung zur Berufsausübung

• Mitglied Architektenkammer (zugelassen Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu tragen)

• Berufshaftpflicht (Personal- /Sachschäden - Deckungssummen sind Bewerbungsformular zu entnehmen)

• Angaben der Jahresumsätze der letzten 3 Jahre als Eigenerklärung (mind. 250.000,00 €)

• Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten der letzten drei Jahre (mind. drei Vollzeit Mitarbeiter (inkl. Namensgeber))

• zwei Unternehmensreferenzen: Projektgröße, Baukosten, erbrachte Leistungsphasen, mind. Honorarzone III und IV, max. fünf Jahre alt - ab Datum der Bekanntmachung, für die Bewertung zugelassen werden fertiggestellte Referenzprojekte oder Referenzprojekte, die sich zum Stichtag noch im Bau befinden, jeweils eine Referenz für "Grünzug" sowie "Platzgestaltung"

Formale Ausschlusskriterien:

• Verstoß gegen das Gebot der Anonymität

• nicht fristgerechter Eingang der Wettbewerbsarbeit

• Interessenkonflikte gemäß § 6 VgV

• mittlerer Jahresumsatz der letzten drei Jahre unter 250.000,00 € (Eigenerklärung)

• jährliches Mittel der Beschäftigten der letzten der 3 Jahre unter drei Vollzeit Mitarbeiter (inkl. Namensgeber) (Eigenerklärung)

Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die insbesondere infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbes bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können gemäß

§§ 123 und 124 GWB. Weitere Ausschlussgründe sind insbesondere Änderungen und Ergänzungen in der Vergabeunterlage, Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingung unzulässiger Weise vorzunehmen. Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe gemäß § 57 VgV verwiesen.

Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Gestalterische und räumliche Qualitäten sowie Nutzungsqualitäten des Konzepts insbesondere:

• Leitbild, Nutzungskonzept und gestaltbestimmende Grundidee, Imageentwicklung, Identifikationspotenzial

• räumliche Einbindung in das städtebauliche Umfeld sowie in die umgebenden Grünflächen und Verknüpfung mit den umgebenden Nutzungen

• Maßstäblichkeit

• Gestalt und Nutzungsqualität

• Verbesserung der Aufenthaltsqualität (nachhaltige/s Möblierungskonzept/ Gestaltungselemente, gestalterische Einbettung in die bestehenden Strukturen)

• stadtraumbildende Qualität, Erlebbarkeit des öffentlichen Raums

• Verknüpfung mit dem umgebenden Außenraum, insbesondere der Übergänge zwischen Innen und Außen Funktionale Aspekte

insbesondere:

• Berücksichtigung der Vorgaben, Einbindung des Entwurfs in die bestehenden Strukturen

• Herstellung von Barrierefreiheit

• Sicherheit und Prävention

• Realisierbarkeit, Zweckmäßigkeit und Angemessenheit

• Erfüllung der funktionalen Anforderungen gemäß Auslobung, als auch die Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorgaben

Bautechnische Aspekte insbesondere:

• Flexibilität der Gesamtorganisation und des Nutzungskonzepts

• Bautechnische Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit Verkehrstechnische Aspekte

insbesondere:

• Darlegung der Funktionsfähigkeit der Erschließung innerhalb der Freianlagen

Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für die Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin 80.000,- € (netto) zur Verfügung. Der Planungswettbewerb soll mit dem Ergebnis durchgeführt werden, dass zwei Preisvergaben möglich sind.

1. Preisvergabe

• 2 Quartiersplätze

• Quartierspark

2. Preisvergabe

• Grünzüge I – II

• Grünzug Nord

Wettbewerbssumme 1. Preisvergabe: 25.000,- €

1. Preis (50%) 12.500,- € (netto)

2. Preis (30%) 7.500,- € (netto)

3. Preis (20%) 5.000,- € (netto)

Wettbewerbssumme 2. Preisvergabe: 55.000,- €

1. Preis (50%) 27.500,- € (netto)

2. Preis (30%) 16.500,- € (netto)

3. Preis (20%) 11.000,- € (netto)

Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Über die Erfüllung der Leistungen bzw. die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen entscheidet das Preisgericht. Die Aufteilung der Preise kann abweichend von den vorgenannten Beträgen einstimmig durch das Preisgericht geändert werden. Die Preise sind Gegenleistungen für die vom Preisgericht ausgezeichneten Entwürfe und sind als Nettobeträge aufgeführt.

Die Preisgelder werden den Teilnehmer:innen/Teilnehmergemeinschaften gegen eine entsprechende Rechnung nach Bekanntgabe der Entscheidung gezahlt. Über die Ausschüttung von Preisen hinaus werden den Teilnehmer:innen/Teilnehmergemeinschaften keine Kosten erstattet.

Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

Namen der ausgewählten Preisrichter:

Petra Bittkau | Die LandschaftsArchitekten, Wiesbaden

Prof. Stephan Lenzen | RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitektur, Bonn Nils Kortemeier | Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten, Herford Thomas Wirth | arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh, Kitzingen Guido Rahn | Bürgermeister der Stadt Karben

Julin Birkner-Schäfer | Architektin, Leiterin Fachbereich Stadtplanung, Tiefbau, Verkehr und Umwelt, Stadt Karben

Nadine Velte | Geographin, Mitarbeiterin Stadtplanungsamt, Stadt Karben

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.

Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/03/2023

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