Architektenleistungen Freianlagen, Stadt Karben "Brunnenquartier" Referenznummer der Bekanntmachung: 0069-23 136-4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34121
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hlg.org/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hlg.org/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreiskassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen Freianlagen, Stadt Karben "Brunnenquartier"
Architektenleistungen für Freianlagen im Baugebiet “Brunnenquartier in der Stadt Karben, Stadtteil Kloppenheim, Erschließungsfläche: ca. 7,9 ha
Planungen Freianlagen 2 Quartiersplätze
61184 Karben, Stadtteil Kloppenheim, Baugebiet Brunnenquartier
Der Anlass des Verfahrens ist die Suche nach einem/einer geeigneten Landschaftsarchitekt:in für die zu erbringenden Leistungen im Zuge der Erschließung des Baugebiets "Brunnenquartier" im Stadtteil Kloppenheim der Stadt Karben.
Unter dem Arbeitstitel "Brunnenquartier" wird derzeit die letzte große unbeplante Freifläche in der Karbener Innenstadt planerisch bearbeitet. Die Hessische Landgesellschaft (HLG) plant im Auftrag der Stadt Karben die Erschließung des Baugebiets "Brunnenquartier" im Stadtteil Kloppenheim. Das Baugebiet hat eine Größe von 7,9 ha. Das Gebiet wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. Es bietet sich aber an, diese zentrale und in unmittelbarer Nähe zum S-Bahnhaltepunkt Groß-Karben gelegene Fläche städtebaulich nutzbar zu machen. Die Fläche entspricht den Kriterien des Landesprogramms "Großer Frankfurter Bogen". Das Programm strebt eine Entwicklung von Wohnraum im Radius einer Bahnreisezeit von 30 Minuten um die Metropole Frankfurt herum an.
In den Jahren 2018 und 2019 wurde eine städtebauliche Rahmenplanung beauftragt. Für die Erstellung des Rahmenplans konnten Städtebaufördermittel aus dem Programm "Nachhaltiges Wohnumfeld" akquiriert werden. Stadt- und Grünflächenplaner erarbeiteten, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zukünftige Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für geplante Quartier. Dabei spielten neben den großen Themen der Wohnraum- und Freiflächengestaltung ebenso Themen wie beispielsweise die Mobilität und die Nachhaltigkeit der Quartiersentwicklung eine wichtige Rolle.
Im Jahr 2020 wurde der Rahmenplan fertiggestellt. Parallel dazu wurde mit der Ausarbeitung des notwendigen Bebauungsplans begonnen.
Im Bereich des geplanten Baugebiets befinden sich folgende Freiflächen:
• 2 Quartiersplätze
• Quartierspark
• Grünzüge I – II
• Grünzug Nord
Für die Vergabe der Planungsleistungen Freianlagen gemäß § 39 HOAI soll ein offener, einphasiger Realisierungswettbewerb durchgeführt werden.
Der Planungswettbewerb soll mit dem Ergebnis durchgeführt werden, dass eine getrennte Preisvergabe für folgende zusammengefasste Freiflächen möglich ist:
1. Preisvergabe
• 2 Quartiersplätze
• Quartierspark
2. Preisvergabe
• Grünzüge I – II
• Grünzug Nord
Der Bau der Erschließungsanlagen ist ab 2024 geplant. Durch derzeitig noch nicht vorhersehbare Verzögerungen kann sich der Ausführungsbeginn für die Freianlagen verschieben.
Siehe Antragsunterlagen, Mindestteilnahmekriterien
Planungen Freianlagen Quartierspark
61184 Karben, Stadtteil Kloppenheim, Baugebiet Brunnenquartier
Der Anlass des Verfahrens ist die Suche nach einem/einer geeigneten Landschaftsarchitekt:in für die zu erbringenden Leistungen im Zuge der Erschließung des Baugebiets "Brunnenquartier" im Stadtteil Kloppenheim der Stadt Karben.
Unter dem Arbeitstitel "Brunnenquartier" wird derzeit die letzte große unbeplante Freifläche in der Karbener Innenstadt planerisch bearbeitet. Die Hessische Landgesellschaft (HLG) plant im Auftrag der Stadt Karben die Erschließung des Baugebiets "Brunnenquartier" im Stadtteil Kloppenheim. Das Baugebiet hat eine Größe von 7,9 ha. Das Gebiet wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. Es bietet sich aber an, diese zentrale und in unmittelbarer Nähe zum S-Bahnhaltepunkt Groß-Karben gelegene Fläche städtebaulich nutzbar zu machen. Die Fläche entspricht den Kriterien des Landesprogramms "Großer Frankfurter Bogen". Das Programm strebt eine Entwicklung von Wohnraum im Radius einer Bahnreisezeit von 30 Minuten um die Metropole Frankfurt herum an.
In den Jahren 2018 und 2019 wurde eine städtebauliche Rahmenplanung beauftragt. Für die Erstellung des Rahmenplans konnten Städtebaufördermittel aus dem Programm "Nachhaltiges Wohnumfeld" akquiriert werden. Stadt- und Grünflächenplaner erarbeiteten, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zukünftige Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für geplante Quartier. Dabei spielten neben den großen Themen der Wohnraum- und Freiflächengestaltung ebenso Themen wie beispielsweise die Mobilität und die Nachhaltigkeit der Quartiersentwicklung eine wichtige Rolle.
Im Jahr 2020 wurde der Rahmenplan fertiggestellt. Parallel dazu wurde mit der Ausarbeitung des notwendigen Bebauungsplans begonnen.
Im Bereich des geplanten Baugebiets befinden sich folgende Freiflächen:
• 2 Quartiersplätze
• Quartierspark
• Grünzüge I – II
• Grünzug Nord
Für die Vergabe der Planungsleistungen Freianlagen gemäß § 39 HOAI soll ein offener, einphasiger Realisierungswettbewerb durchgeführt werden.
Der Planungswettbewerb soll mit dem Ergebnis durchgeführt werden, dass eine getrennte Preisvergabe für folgende zusammengefasste Freiflächen möglich ist:
1. Preisvergabe
• 2 Quartiersplätze
• Quartierspark
2. Preisvergabe
• Grünzüge I – II
• Grünzug Nord
Der Bau der Erschließungsanlagen ist ab 2024 geplant. Durch derzeitig noch nicht vorhersehbare Verzögerungen kann sich der Ausführungsbeginn für die Freianlagen verschieben.
Siehe Antragsunterlagen, Mindestteilnahmekriterien
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübungsberechtigung gemäß § 75 (2) VgV, Näheres siehe Antragsunterlagen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Teilnahmeberechtigt für das Wettbewerbsverfahren sind natürliche und juristische Personen, die gemäß § 75 Abs. 1 und 3 VgV die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in tragen dürfen oder nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, in Deutschland entsprechend tätig zu werden sowie die fachlichen Anforderungen gemäß EU-Bekanntmachung erfüllen.
Verpflichtung zur Einhaltung des HVTG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen zum Wettbewerbsverfahren sind bis zum 17.03.2023 zu stellen.
Preisgericht: 35. KW 2023
Die Ausloberin behält sich das Recht vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV, bei unvollständig eingereichten Bewerbungen, keine Unterlagen nachzufordern.
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, zunächst nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln (Leistungsbild Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI). Das Preisgeld wird dabei auf die Auftragssumme angerechnet, sofern das Konzept weitgehend übernommen wird. Verhandlungen mit den weiteren Preisträgern finden nur statt, falls die Verhandlungen mit der/dem Wettbewerbssieger:in/Wettbewerbssiegergemeinschaft zu keinem Ergebnis geführt haben. Sollten die Verhandlungen mit der/dem Wettbewerbssiegerin/Wettbewerbssieger/Wettbewerbssiegergemeinschaft scheitern, führt die Ausloberin ein Verhandlungsverfahren mit allen Preisträgerinnen/Preisträgern/ Preisträgergemeinschaften nach den Regelungen der VgV durch. Gemäß § 17 Abs. 11 VgV behält sich
die Ausloberin vor, die zu vergebenden Leistungen auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf der Grundlage einer Zuschlagsmatrix. Maßgebend für die Zuschlagserteilung ist die nachstehende Zuschlagsmatrix:
1. Wettbewerbsergebnis: 50%
2. Honorarangebot: 10%
3. Projektteam: 20%
4. Zeit-, Kostenmanagement: 20%
Mit Einreichung einer Arbeit erklärt sich der Verfasser bereit und in der Lage, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen und diese mängelfrei zu erbringen.
Im Zuge des Verhandlungsverfahrens werden weitere Eignungsnachweise, Unterlagen und Erklärungen gefordert:
1. Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit für die Planung einer öffentlichen Grünfläche (mind. LPH 2 u. 3-5), mind. Honorarzone III + IV
2. Nachweis der verantwortlichen Tätigkeit der LPH 2-5 + 8 mind. Honorarzone III + IV Eignungskriterien
Befähigung zur Berufsausübung
• Mitglied Architektenkammer (zugelassen Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu tragen)
• Berufshaftpflicht (Personal- /Sachschäden - Deckungssummen sind Bewerbungsformular zu entnehmen)
• Angaben der Jahresumsätze der letzten 3 Jahre als Eigenerklärung (mind. 250.000,00 €)
• Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten der letzten drei Jahre (mind. drei Vollzeit Mitarbeiter (inkl. Namensgeber))
• zwei Unternehmensreferenzen: Projektgröße, Baukosten, erbrachte Leistungsphasen, mind. Honorarzone III und IV, max. fünf Jahre alt - ab Datum der Bekanntmachung, für die Bewertung zugelassen werden fertiggestellte Referenzprojekte oder Referenzprojekte, die sich zum Stichtag noch im Bau befinden, jeweils eine Referenz für "Grünzug" sowie "Platzgestaltung"
Formale Ausschlusskriterien:
• Verstoß gegen das Gebot der Anonymität
• nicht fristgerechter Eingang der Wettbewerbsarbeit
• Interessenkonflikte gemäß § 6 VgV
• mittlerer Jahresumsatz der letzten drei Jahre unter 250.000,00 € (Eigenerklärung)
• jährliches Mittel der Beschäftigten der letzten der 3 Jahre unter drei Vollzeit Mitarbeiter (inkl. Namensgeber) (Eigenerklärung)
Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die insbesondere infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbes bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können gemäß
§§ 123 und 124 GWB. Weitere Ausschlussgründe sind insbesondere Änderungen und Ergänzungen in der Vergabeunterlage, Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingung unzulässiger Weise vorzunehmen. Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe gemäß § 57 VgV verwiesen.
Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Gestalterische und räumliche Qualitäten sowie Nutzungsqualitäten des Konzepts insbesondere:
• Leitbild, Nutzungskonzept und gestaltbestimmende Grundidee, Imageentwicklung, Identifikationspotenzial
• räumliche Einbindung in das städtebauliche Umfeld sowie in die umgebenden Grünflächen und Verknüpfung mit den umgebenden Nutzungen
• Maßstäblichkeit
• Gestalt und Nutzungsqualität
• Verbesserung der Aufenthaltsqualität (nachhaltige/s Möblierungskonzept/ Gestaltungselemente, gestalterische Einbettung in die bestehenden Strukturen)
• stadtraumbildende Qualität, Erlebbarkeit des öffentlichen Raums
• Verknüpfung mit dem umgebenden Außenraum, insbesondere der Übergänge zwischen Innen und Außen Funktionale Aspekte
insbesondere:
• Berücksichtigung der Vorgaben, Einbindung des Entwurfs in die bestehenden Strukturen
• Herstellung von Barrierefreiheit
• Sicherheit und Prävention
• Realisierbarkeit, Zweckmäßigkeit und Angemessenheit
• Erfüllung der funktionalen Anforderungen gemäß Auslobung, als auch die Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorgaben
Bautechnische Aspekte insbesondere:
• Flexibilität der Gesamtorganisation und des Nutzungskonzepts
• Bautechnische Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit Verkehrstechnische Aspekte
insbesondere:
• Darlegung der Funktionsfähigkeit der Erschließung innerhalb der Freianlagen
Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für die Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin 80.000,- € (netto) zur Verfügung. Der Planungswettbewerb soll mit dem Ergebnis durchgeführt werden, dass zwei Preisvergaben möglich sind.
1. Preisvergabe
• 2 Quartiersplätze
• Quartierspark
2. Preisvergabe
• Grünzüge I – II
• Grünzug Nord
Wettbewerbssumme 1. Preisvergabe: 25.000,- €
1. Preis (50%) 12.500,- € (netto)
2. Preis (30%) 7.500,- € (netto)
3. Preis (20%) 5.000,- € (netto)
Wettbewerbssumme 2. Preisvergabe: 55.000,- €
1. Preis (50%) 27.500,- € (netto)
2. Preis (30%) 16.500,- € (netto)
3. Preis (20%) 11.000,- € (netto)
Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Über die Erfüllung der Leistungen bzw. die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen entscheidet das Preisgericht. Die Aufteilung der Preise kann abweichend von den vorgenannten Beträgen einstimmig durch das Preisgericht geändert werden. Die Preise sind Gegenleistungen für die vom Preisgericht ausgezeichneten Entwürfe und sind als Nettobeträge aufgeführt.
Die Preisgelder werden den Teilnehmer:innen/Teilnehmergemeinschaften gegen eine entsprechende Rechnung nach Bekanntgabe der Entscheidung gezahlt. Über die Ausschüttung von Preisen hinaus werden den Teilnehmer:innen/Teilnehmergemeinschaften keine Kosten erstattet.
Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
Namen der ausgewählten Preisrichter:
Petra Bittkau | Die LandschaftsArchitekten, Wiesbaden
Prof. Stephan Lenzen | RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitektur, Bonn Nils Kortemeier | Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten, Herford Thomas Wirth | arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh, Kitzingen Guido Rahn | Bürgermeister der Stadt Karben
Julin Birkner-Schäfer | Architektin, Leiterin Fachbereich Stadtplanung, Tiefbau, Verkehr und Umwelt, Stadt Karben
Nadine Velte | Geographin, Mitarbeiterin Stadtplanungsamt, Stadt Karben
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)