Hamburg-Altona; OLA Abzw. Rainweg/Lgf VP 6.4.8 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52223
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Hamburg-Altona; OLA Abzw. Rainweg/Lgf VP 6.4.8
VP 6.4.8 Los 2 OLAAbzw. Rainweg
VP 6.4.8 Los 2
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VP 6.4.8 Los 2 OLA Abzw. Rainweg
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VP 6.4.8 Los 2
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
VP 6.4.8 Los 2 - VÄA 095 - Erstellen 1. Seite
Erstellen der 1. Seite des SicherungsplanDie Maßnahme ist untrennbar von den Leistungen aus dem Hauptvertrags-LV verbunden.Sie ist eine Voraussetzung für die Arbeiten im Gleisbereich.Die Beauftragung eines Dritten AN ist sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus technischer Sicht nicht möglich.Der AN müsste sich eng mit dem neu beauftragten AN abstimmen, sodass dann auch Mehrkosten des bereits gebunden AN anfallen würden.