Glösinger und Freienohler Tunnel, Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64798
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Glösinger und Freienohler Tunnel, Planungsleistungen
Glösinger und Freienohler Tunnel, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Objektplanung Verkehrsanlagen, LST, EEA, TK, dBOS, Baubetriebsplanung
Es können Angebote für einzelne Lose oder mehrere Lose abgegeben werden. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots sind alle Loskombinationen möglich. Nach den geltenden Vorgaben kann damit auch losübergreifend gewertet werden.
Glösinger Tunnel (GLOE) - Konstruktiver Ingenieurbau (KIB), Verkehrsanlagen (VA), Feuerlösch-/ Trockenlöschleitung (FLL),
Köln
Glösinger Tunnel (GLOE) - Konstruktiver Ingenieurbau (KIB) OP Lph 3, 5 bis 7, Verkehrsanlagen (VA) (Lph 3, 5 bis 7), Feuerlösch-/Trockenlöschleitung (FLL) Lph 3 bis 7, Innere Erdung, bauzeitlicher Schallschutz (mobile Schallschutzwände), Baubetriebsplanung (BBPL) inkl. Planungskoordination (PlaKo) für Los 1 und 3 sowie optional TWP Lph 4 und 6 und die Gesamtplanungskoordination für Los 1 bis 6
bei Vergabe der Option
Tragwerksplanung Lph 4 und 6 und Gesamtplanungskoordination für Los 1 bis 6
Freienohler Tunnel (FREI) - Konstruktiver Ingenieurbau (KIB), Verkehrsanlagen (VA), Feuerlösch-/ Trockenlöschleitung (FLL),
Köln
Glösinger Tunnel (GLOE) - Konstruktiver Ingenieurbau (KIB) OP Lph 3, 5 bis 7 , Verkehrsanlagen (VA) (Lph 3, 5 bis 7), Feuerlösch-/Trockenlöschleitung (FLL) Lph 3 bis 7, Innere Erdung, bauzeitlicher Schallschutz (mobile Schallschutzwände), Baubetriebsplanung (BBPL) inkl. Planungskoordination (PlaKo) für Los 1 und 3 sowie optional TWP Lph 4 und 6 und die Gesamtplanungskoordination für Los 1 bis 6
Bei Vergabe der Option
Tragwerksplanung Lph 4 und 6 und Gesamtplanungskoordination für Los 1 bis 6
Glösinger Tunnel - Elektrische Energieanlagen (EEA) einschl. Elektrische Weichenheizungsanlagen (EWHA)
Köln
Glösinger Tunnel - Elektrische Energieanlagen (EEA) einschl. Elektrische Weichenheizungsanlagen (EWHA)
Freienohler Tunnel - Elektrische Energieanlagen (EEA)
Köln
Freienohler Tunnel - Elektrische Energieanlagen (EEA)
Leit- und Sicherungstechnik (LST)
Köln
Leit- und Sicherungstechnik (LST)
Telekommunikationsanlagen (TK) sowie dBOS-Funk
Köln
Telekommunikationsanlagen (TK) sowie dBOS-Funk (digitale Funkanlagen für „Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben“)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen können durch Beantwortung der Fragen auf der Vergabeplattform abgegeben werden, wo Anlagen explizit gefragt sind diese bei den Eignungskriterien auf der Vergabeplattform bitte hochladen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr
-Erklärung über seinen Umsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen können durch Beantwortung der Fragen auf der Vergabeplattform abgegeben werden, wo Anlagen explizit gefragt sind diese bei den Eignungskriterien auf der Vergabeplattform bitte hochladen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
- Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
- Erklärung über die Zahl der bei ihm im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
- Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse
- Nachweis über die in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (nur Los 1 und 2). Nachzuweisen sind dafür: Mindestens 2 Eisenbahninfrastrukturprojekte Planung in Leistungsphase 3+6+7 für Tunnelerneuerung oder Tunnelneubau. Der Nachweis ist vom Bieter in Tabellenform mit folgendem Inhalt vorzulegen: Projekt/Objekt, Auftraggeber, Projektvolumen (Gesamtkosten des Bauprojektes), Auftragssummen, Leistungsbilder/ Leistungsumfang. Vorgegebenes Muster Anlage "23FEI64798_2023-03-03_GL OE-FREI_Eignungskriterien " Tabellenblatt
"Unternehmen", Muster gem. Vergabeunterlagen.
-Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung (nur Los 1 und 2):
- Qualifikation Projektleiter und Stellvertreter (Leitung / Koordinierung der Tunnelbauplanung der Fachbereiche Objektplanung, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Verkehrsanlagen): Mindestens 10-jährige Berufserfahrung in der Leitung der Planung von Tunnelbaumaßnahmen für Eisenbahninfrastrukturprojekte, mindestens 5 Jahre Erfahrungen im Tunnelbau: offene oder geschlossene Bauweise bzw. Erstellung von Tunnelbauwerken in Neue Österreichische Tunnelbaumethode (NÖT), Projektreferenz: mindestens 2 Projekte als Planungskoordinator für Tunnelplanung von Eisenbahninfrastrukturprojekten in Lph 3 und 6+7 von mindestens 10 Mio. Euro; Qualifikation technisch/wissenschaftliche Mitarbeiter (Anzahl: 3: Objektplaner Verkehrsanlagen; Objektplaner Ingenieurbauwerke; Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke): Mindestens 5-jährige Berufserfahrung als Objektplaner Ingenieurbauwerk Tunnel oder 5 Jahre als Tragwerksplaner Ingenieurbauwerk Tunnel für Eisenbahninfrastrukturprojekte; für alle zum Einsatz kommenden Personale hat der AN bereits bei mit dem Teilnahmeantrag die entsprechenden Qualifikationsnachweise (Diplom-/Master-/Bacherlor/oder vergleichbarer Abschluss) und einen Lebenslauf (max. 1 Seite) zum beruflichen Werdegang vorzulegen, in der Herstellung von Tunnelbauwerken in Neue Österreichische Tunnelbaumethode (NÖT); Vorgegebenes Muster Anlage "23FEI64798_2023-03-03_GL OE-FREI_Eignungskriterien " Tabellenblatt "Mitarbeiter", Muster gem. Vergabeunterlagen.
- Nachweis über die in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen Tekommunikationsanlagen (nur Los 6).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen können durch Beantwortung der Fragen auf der Vergabeplattform abgegeben werden, wo Anlagen explizit gefragt sind diese bei den Eignungskriterien auf der Vergabeplattform bitte hochladen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Verkehrsanlage Fahrbahn (nur Los 1 und 2)
--Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken (nur Los 1 und 2)
--Planung von elektrischen Energieanlagen (nur Los 3 und 4)
--Planung elektrischer Weichenheizanlagen (nur Los 3)
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
--Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik (nur Los 5)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. DB Engineering & Consulting GmbH (Planung, Erläuterungsbericht, Baubetriebsplanung)
2. DB Systemtechnik GmbH (Erschütterung, Sprengung, Schall, Baulärmgutachten)
3. DB Bahnbau Gruppe GmbH (Planung BOS)
4. DB Kommunikationstechnik (Planung TK)
5. Pöyry Deutschland GmbH (Artenschutzrechtliches Gutachten)
6. gbm Gesellschaft für Baugeologie und Messtechnik mbH (Baugrundunters. und -gutachten)
7. Gerätebau Wiedtal Schützeichel GmbH & Co. KG (Sondierbohrungen)
8. SafeUs Security GmbH (Sicherungsleistungen)
9. GI-Consult GmbH (Vermessung)
10. WSP Consult (Projektsteuerung)
11. Peutz Consult GmbH (Erschütterungsgutachten)
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
-Erklärung, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen.
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie
1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.
2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,
b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und
c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.
3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.
4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.
Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen können durch Beantwortung der Fragen auf der Vergabeplattform abgegeben werden, wo Anlagen explizit gefragt sind diese bei den Eignungskriterien auf der Vergabeplattform bitte hochladen. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.