Digital Adoption Platform Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEA55994
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Digital Adoption Platform
Beschaffung und Einführung einer Digital Adoption Plattform im DB Konzern durch die DB Systel GmbH als zentraler IT-Provider. Die Softwarelösung soll für alle DB Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterschiedlichen Rollen und auf verschiedenen Systemen ab Januar 2023 anwendbar sein. Es wird daher ein marktgängiges Standardprodukt gesucht, dass den notwendigen IT-Security und Datenschutzanforderungen des DB Konzerns entspricht.
Bei einer Digital Adoption Platform handelt es sich um einen browser-basierten Layer, der über die Nutzeroberfläche von SaaS-Anwendungen gelegt wird und so integrierte Bedienhilfen und Anleitungen in unterschiedlichen Mediaformaten zur Verfügung stellt. Darüber hinaus sind Analysen und Dashboards zum aggregierten und anonymisierten Nutzungsverhalten möglich.
siehe II1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digital Adoption Platform
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.