Studie, Planung, Bau-Projektleitung – Hauptsammler Ost Wiesbaden Referenznummer der Bekanntmachung: ELW 577
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE113823704
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.elw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Studie, Planung, Bau-Projektleitung – Hauptsammler Ost Wiesbaden
Studie und Objektplanung inkl. Ermittlung alternativer Trassenführungen, Tragwerksplanung in Anlehnung an die HOAI sowie Projektsteuerung, Erstellung von Bestandsplänen.
Profil des Hauptsammlers Ost im Bestand: EI 1000/1750 Mauerwerk, Länge rund 1.560 m
Hauptklärwerk, Theodor-Heuss-Ring 51, Wiesbaden 65189
Erstellen eines Angebotes zu Studie, Objektplanung inkl. Ermittlung alternativer Trassenführungen, Tragwerksplanung in Anlehnung an die HOAI sowie Projektsteuerung. Die Baukosten werden auf 11.000.000 € (OHNE Mehrwertsteuer) geschätzt, mit folgenden Vorgaben:
- Die Ermittlung der Kosten erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
- Die aktuelle DIN 276 ist anzuwenden
- Ingenieurplanungsleistungen gem. HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 3 §§ 41- 44
- Der Gesamtumfang umfasst die Erstellung einer Studie, die LPH 1 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung und Projektsteuerung, Erstellung von Bestandsplänen
- Die Beauftragung erfolgt gestaffelt
- Der erste Bearbeitungsabschnitt umfasst die LPH 1 und LPH 2
- Der zweite Bearbeitungsabschnitt umfasst die LPH 3 und LPH 4
-Der dritte Bearbeitungsabschnitt umfasst die LPH 5
-Der vierte Bearbeitungsabschnitt umfasst die LPH 6 + LPH 7
- Die LPH 8 und 9 mit örtlicher Bauüberwachung und Erstellung der Bestandspläne werden nach Abschluss der Leistungsphase 7 beauftragt
- Der Abruf einzelner Leistungsphasen bleibt vorbehalten.
- Die Abrechnung der LPH 3 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung und Projektsteuerung erfolgt nach der Kostenfeststellung.
- Da die Honorarermittlung nur in Anlehnung an die HOAI erfolgt, sind abweichende Zuschläge bzw. Abschläge mit anzugeben.
- Informativ sind gesondert die jeweiligen Stundensätze für Projektingenieur und technische Mitarbeiter / Zeichner auszuweisen.
- In den Stundensätzen müssen sämtliche Nebenkosten, Lohnnebenkosten, Fahrtkosten, Geschäftsgemeinkosten, Geschäftsleitung, Administrationskosten usw. enthalten sein.
- Während der gesamten Planungs- und Bauphase ist eine enge Abstimmung und Koordinierung und eine enge Einbindung der Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden als Auftraggeber und Betroffene zwingend erforderlich. Hierzu sind regelmäßige Projektbesprechungen auch vor Ort zu führen. Derzeit ist davon auszugehen, dass mindestens alle 4 Wochen eine Projektbesprechung anstehen wird, in bestimmten Planungsphasen und während der Bauzeit auch in 14-täglichem oder wöchentlichen Rhythmus. Coronabedingte zusätzliche Aufwendungen sind einzukalkulieren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ELW 577 Studie, Planung, Projekttleitung und Erstellen Bestandspläne für den Hauptsammler Ost
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abgabe Ihres Angebotes erfolgt elektronisch auf unserer Vergabeplattform "F u t u r a SRM". Dazu benötigen Sie einen Link, den Sie bei der Vergabestelle ([gelöscht]) anfordern müssen. Geben Sie dazu die E-Mail-Adresse Ihres Sachbearbeiters an, welcher die Bewerbung auf der Vergabeplattform hinterlegen soll.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren
nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 134 GWB), (§ 160 GWB)