Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von neuem Gleisschotter Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI64244
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von neuem Gleisschotter
Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von neuem Gleisschotter, Körnung 31,5/63 mm für Strecken mit einer Geschwindigkeit bis 230 km/h sowie größer 230 km/h.
Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm, zugelassen für eine Geschwindigkeit v. ≤ 230 km/h. Bundesweiter Bedarf
Bundesweit
Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm, zugelassen für eine Geschwindigkeit v. ≤ 230 km/h. Bundesweiter Bedarf.
1 x 12 Monate (01.01.2025-31.12.2025), einseitig durch den Auftraggeber
Für die Angebotsauswertung der Festmengenpakete Los 1 gilt:
90%: Gesamtkosten = Materialpreis + Kosten für schienengebundene Transporte zu den voraussichtlichen Empfangs-GVSt. (max. 90 Punkte)
10%: Qualitatives Wertungskriterium Bedienung (max. 10 Punkte)
Für die Angebotsauswertung der Machbarkeiten in Lose 1 gilt: Gesamtkosten bestehend aus Materialpreis sowie Transportkosten des Auftraggebers für schienengebundene Transporte. Gewichtung: 100% Preis
Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm, zugelassen für eine Geschwindigkeit v. ≤ 230 km/h. Bereitstellung für die Lieferung per LKW. Bundesweiter Bedarf
Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm, zugelassen für eine Geschwindigkeit v. ≤ 230 km/h. Bereitstellung für die Lieferung per LKW. Bundesweiter Bedarf
1 x 12 Monate (01.01.2025-31.12.2025), einseitig durch den Auftraggeber
Los 2 kann nur in Verbindung mit Los 5 angeboten werden. Eine separate Beauftragung des Los 2, ohne das Los 5, ist nicht möglich
Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm, zugelassen für Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Geschwindigkeit v. > 230 km/h. Bundesweiter Bedarf
Bundesweit
Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm, zugelassen für Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Geschwindigkeit v. > 230 km/h. Bundesweiter Bedarf
1 x 12 Monate (01.01.2025-31.12.2025), einseitig durch den Auftraggeber
Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm, zugelassen für Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Geschwindigkeit v. > 230 km/h. Bereitstellung für die Lieferung per LKW. Bundesweiter Bedarf
Bundesweit
Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm, zugelassen für Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Geschwindigkeit v. > 230 km/h. Bereitstellung für die Lieferung per LKW. Bundesweiter Bedarf
1 x 12 Monate (01.01.2025-31.12.2025), einseitig durch den Auftraggeber
Los 4 kann nur in Verbindung mit Los 5 angeboten werden. Eine separate Beauftragung des Los 4, ohne das Los 5, ist nicht möglich.
Transport von neuem Gleisschotter per LKW
Bundesweit
Transport von neuem Gleisschotter per LKW.
Pos. 5.1 - Transport per Sattel/Zug
Pos. 5.2 - Transport per LKW 3-Achser
Pos. 5.3 - Transport per LKW 4-Achser
1 x 12 Monate (01.01.2025-31.12.2025), einseitig durch den Auftraggeber
Los 5 umfasst Transportleistungen per LKW und muss zwingend mit den Losen 2 & 4 angeboten werden. Eine separate Beauftragung von Los 5, ohne ein Angebot der Lose 2 und/oder 4, ist nicht zulässig. Alle Positionen des Los 5 müssen angeboten werden.
Zuschlagspositionen für die Bereitstellung von neuem Gleisschotter
Bundesweit
Zuschlagspositionen für die Bereitstellung von neuem Gleisschotter
1 x 12 Monate (01.01.2025-31.12.2025), einseitig durch den Auftraggeber
Zuschlagspositionen für die Bereitstellung von neuem Gleisschotter.
Unterlos 6.1 - Zuschlag für die Bereitstellung als gewaschener Schotter
Unterlos 6.2 - Zuschlag für die Erstellung einer chemischen Analyse
Unterlos 6.3 - Zuschlag für die Abpackung von Gleisschotter im BigBag für LKW Transporte (6.3.1) sowie für die Entladung von BigBags bei LKW Transporten (6.3.2)
Unterlos 6.4 - Zuschlag für die Abpackung von Gleisschotter im BigBag bei Schienentransporten
Das Unterlos 6.2. ist zwingend anzubieten.
Eine separate Beauftragung von Los 6 (ohne ein Angebot der Lose 1-4) ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vollständig ausgefüllte Bietererklärung/ Eigenerklärung einschließlich Auskunft zur Kartellprävention (Insolvenz, Eintragung im Gewerbezentralregister, Abgabezahlungen, Korruption, Gesetzestreue etc.) oder:
— Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
— Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister;
— Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können;
Hinweis: Eintragungen im Gewerbezentralregister oder Verfahren, die zu Eintragungen im Gewerbezentralregister führen könnten: Eintragungen/Erklärungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge
— Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist;
— Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z.B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat;
— Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist;
— Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe - und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren - keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.
b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat;
— Erklärung, dass:
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
—Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
—Erklärung, ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Hinweis: Eintragungen/Erklärungen in diesen Feldern führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge.
Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands in der Ukraine
- Ich versichere entsprechend der für mich national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder internationaler Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Ich versichere außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.
- Ich versichere, dass ich kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person bin bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist.
- Ich versichere, dass eine unter Anstrich 1 fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält.
- Ich versichere, dass ich bzw. mein Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter Anstrich 1 fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handele bzw. handelt.
- Ich versichere, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. b zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.
Ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
▪ Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft, oder:
- Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Angabe des jährlichen Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit diese Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Angabe des Unternehmensgewinns der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Angabe, ob eine gültige Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) vorliegt
Hinweis: Ohne gültige HPQ wird ein Zuschlag für die Festmengen in Los 1 nicht erteilt. Bieter ohne gültige HPQ können einen Vertrag auf Machbarkeitsbasis erhalten. Abrufe erfolgen jedoch nur, wenn eine gültige HPQ vorliegt.
- Für Los 2 und 4 in Verbindung mit Los 5; Der vom Auftragnehmer eingesetzte Logistikpartner oder dessen Nachunternehmer erklärt, dass dieser über die erforderliche Genehmigung zum nationalen Transport auf der Straße gemäß dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), für internationale Transporte über eine EU-Lizenz oder eine CEMT Genehmigung verfügt. Sollte der Bieter die Transporte nicht selbst durchführen, kann er diesen Nachweis erst mit dem Angebot erbringen.
Die Zahlungsfrist beträgt 21 Tage unter Abzug von 3% Skonto oder 30 Tage netto.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrages zu bezeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Folgende Erklärungen & Nachweise sind neben den unter III 1.1 - III 1.3 genannten Erklärungen & Nachweise erforderlich:
- Erklärung zum DB Verhaltenscodex für Geschäftspartner,
- Der Bewerber hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann,
- Angaben zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz,
- Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Herstellerkapazitäten in Bezug auf Leistungen aus den Losen 1-4 beabsichtigt, fremde Unternehmen mit der Herstellung und Lieferung von neuem Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm zu beauftragen (Eignungsleihe §47 SektVO): Erklärung des Bewerbers, dass er spätestens mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise des/der fremden Unternehmen(s) vorlegen wird. (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen):
- Verpflichtungserklärung des/der fremden Unternehmen(s),
- Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s). (s. III.1.1 und VI.3 der Veröffentlichung), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
— Angaben zur technischen Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer III 1.3 der Veröffentlichung (herstellerbezogene
Produktqualifizierung)
- Ggf. Bietergemeinschaftserklärung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.