Erneuerung EÜ Flutbrücke Gelnhausen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32764
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung EÜ Flutbrücke Gelnhausen
Gelnhausen
Im Bereich der alten EÜ Flutbrücke sind derzeit 2 Hilfsbrückenketten mit je 3 Hilfsbrücken eingebaut, die in dem ausgeschriebenen Bauabschnitt auszubauen sind. Im Schutze der Hilfsbrückenketten sind die beiden Widerlager und ein Mittelpfeiler neu zu gründen (ca. 345 m³ Ortbeton / 54 t Betonstabstahl B500B). Der zweifeldrige Überbau aus Walträger in Beton soll auf einem Montagegerüst südlicher der Bahnstrecke hergestellt und in einer TSP eingeschoben werden (ca. 238 m³ Ortbeton / 127 t Walzträger).
OLA: Es ist ein neuer Mast auf dem neuen Mittelpfeiler der EÜ zu gründen.
Für den gleichbleibenden Durchfluss sind im Vorfeld Geländeabgrabunen vorzunehmen (ca. 7.000m³) und eine Aufschüttung für die hochwassersichere BE-Fläche vorzunehmen (BE-Fläche 2.200 m²).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung EÜ Flutbrücke Gelnhausen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gelnhausen
Im Bereich der alten EÜ Flutbrücke sind derzeit 2 Hilfsbrückenketten mit je 3 Hilfsbrücken eingebaut, die in dem ausgeschriebenen Bauabschnitt auszubauen sind. Im Schutze der Hilfsbrückenketten sind die beiden Widerlager und ein Mittelpfeiler neu zu gründen (ca. 345 m³ Ortbeton / 54 t Betonstabstahl B500B). Der zweifeldrige Überbau aus Walträger in Beton soll auf einem Montagegerüst südlicher der Bahnstrecke hergestellt und in einer TSP eingeschoben werden (ca. 238 m³ Ortbeton / 127 t Walzträger).
OLA: Es ist ein neuer Mast auf dem neuen Mittelpfeiler der EÜ zu gründen.
Für den gleichbleibenden Durchfluss sind im Vorfeld Geländeabgrabunen vorzunehmen (ca. 7.000m³) und eine Aufschüttung für die hochwassersichere BE-Fläche vorzunehmen (BE-Fläche 2.200 m²).
Nachtrag 14: Technische Bearbeitung - Teil 2
Zusätzlich notwendige Leistungen bei der Technischen Bearbeitung durch Umplanungen an den Randkappen, Erbauwerken und den Kabelführungssystemen sowie Mehraufwendungen durch Projektverzögerungen.
Enge Terminschiene, eng getakteter Planungs- und Bauablauf und stark voneinander abhängige Leistungen. Leistungen müssten beim AN teilgekündigt werden, um Gewährleistungssachverhalte eindeutig voneinander abzugrenzen. Die Leistungen müssten neu vergeben werden was zu Planungs- und Bauzeitverzögerungen und damit Mehrkosten führen würde.