i2030 - Abstellanlagen - Vergabepaket 05 - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI59874
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
i2030 - Abstellanlagen - Vergabepaket 05 - Planungsleistungen
i2030 - Abstellanlagen - Vergabepaket 05 - BIM-Planungsleistungen für Weichentrapez Westkreuz, 3. Bahnsteigkante/zweiter Zugang Westend und 3. Bahnsteigkante Halensee inklusive Baugrundberatung, Vermessungsleistungen, Machbarkeitsstudie Variante 1b und GUw Westkreuz (Option)
Im Rahmen des i2030 Teilprojekts „Weiterentwicklung S-Bahn“ sollen die Maßnahmen 3. Bahnsteigkante in Berlin-Halensee, Einbau Weichentrapez Bf. Westkreuz, 3. Bahnsteigkante Bf. Westend und 2. Zugang Bf. Westend realisiert werden. Die erforderlichen Planungsleistungen zur Vorentwurfsplanung sind Gegenstand dieses Vergabevorganges. Zusätzlich ist die Planung eines GUw Bf. Westkreuz optional zu vereinbaren. Das Projekt fügt sich in die Planungen der DB Netz AG, DB Station & Service AG und der DB Energie GmbH ein, deren Infrastruktur für die zusätzlichen Gleisanlagen und Zugfahrten erweitert wird. Die Planung sollte in enger Abstimmung mit den genannten EIU umgesetzt werden.
Erstellung der Lph 3 und 4 sowie Lph 6 HOAI für die unter II.2.4) genannten Projekte. Lph 1 bis 4 und 6 für GUw Bf. Westkreuz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
i2030 - Abstellanlagen - Vergabepaket 05 - Planungsleistungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.