ABS 38 Tüßling-Freilassing PA03: Baugrunderkundungen (Erkundungsfeinkonzept, Vergabe der Bohr- und Erkundungsleistungen, Bohrbegleitung, geotechnische Gutachten) Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37912
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS 38 Tüßling-Freilassing PA03: Baugrunderkundungen (Erkundungsfeinkonzept, Vergabe der Bohr- und Erkundungsleistungen, Bohrbegleitung, geotechnische Gutachten)
84577 Tüßling
Baugrunderkundungen ABS 38, PA03 Tüßling - Freilassing
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 3.1: Strecke 5723 km 7,268 - 19,443
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
84577 Tüßling
Baugrunderkundungen ABS 38, PA03 Tüßling - Freilassing
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Erstellen eines Erkundungskonzeptes für die ergänzenden Baugrunduntersuchungen im Bereich der Tüßlinger Kurve Strecke 5723/5725, Koordinierung der Baugrunderkundungen, geotechnische Laboruntersuchungen, Erstellung der geotechnischen Gutachten inklusive zeichnerischer Darstellung für das Objekt Lärmschutzwand. NA 56
Nachdem im Rahmen der Entwurfsplanung vertiefte Schallschutzuntersuchungen vorgenommen wurden, wurde festgestellt, dass im Bereich der Strecke 5725 eine zusätzliche Schallschutzwand erforderlich wird. Um ein für die Planung verwendbares und vollständiges Baugrundkonzept zu erreichen, muss eine geotechnische Betrachtung der neuen Schallschutzwand erfolgen. Der AN hat die Baugrundgutachten zu den zwei anderen Schallschutzwänden im betroffenen Abschnitt PFA3.1 erstellt und kennt somit den Sachverhalt, die vorliegenden Grundlagen und die gesamten Rahmenbedingungen bereits im Detail. Durch die Vergabe an den gleichen AN können Synergien effektiv genutzt werden und erhebliche zeitliche Verzögerungen der EP/GP vermieden werden.