Bauüberwachungsleistungen Knoten Magdeburg, 2. Baustufe, Spurplan Süd (PFA 80) Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI65478
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen Knoten Magdeburg, 2. Baustufe, Spurplan Süd (PFA 80)
Bauüberwachungsleistungen Knoten Magdeburg, 2. Baustufe, Spurplan Süd (PFA 80)
Magdeburg
Bauüberwachungsleistungen Knoten Magdeburg, 2. Baustufe, Spurplan Süd (PFA 80)
Leistungsbilder:
- Grundleistung Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung
- Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung
- Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA
- Leistungen nach der Baustellenverordnung (während der Ausführungsphase)
- Abfallmanagement
- Leistungen der Baubetriebsplanung und des technischen Anmelders
- Bauüberwachung Landschaftsbau
- Umweltfachliche Bauüberwachung
- Geotechnische Bauüberwachung / Kontrollprüfungen seitens des Auftraggebers
- Vermessungstechnische Leistungen
- Bauüberwacher, BÜW (Lean, Last Planner Systems / System Taktplanung Taktsteuerung)
zu II.2.5 Zuschlagskriterien)
[1] Angebotspreis
[2] Belegungsfaktor
[1] Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Alle Angebote ab dem 1,5 fachen Wert des niedrigsten Angebotspreises erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die übrigen Angebote werden zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und seinem 1,5fachen Wert linear interpoliert.
[2] Der Belegungsfaktor f wird wie folgt ermittelt: Die "Wertungssumme" entspricht der kalkulierten Gesamtsumme der MM der Kategorien "A+Q" und wird aus der Anlage 3.0 des Ingenieurvertrages ermittelt. Die Zuordnung der Personale zu den Kategorien erfolgt gemäß Anlage 2.0 "Personaleinsatzliste". Im Rahmen der Berechnung werden die Mannmonate der Kategorie "Q" nur mit maximal 30 Prozent der Gesamtsumme "A+Q" berücksichtigt. Die Monate „Einsatzzeit" sind der für den Belegungsfaktor relevante Zeitabschnitt und ergeben sich aus der Hauptbauzeit (H) ohne Vorlauf- und Nachlaufzeit. Der Belegungsfaktor ergibt sich als Quotient aus der ermittelten „Wertungssumme“ und der Monate Einsatzzeit. Bei diesem Wertungskriterium erhält das Angebot mit dem höchsten Belegungsfaktor 5 Punkte, alle weiteren Angebote werden im prozentualen Verhältnis zum höchsten Belegungsfaktor bewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Für die Erbringung der werkvertraglich geschuldeten Leistung hält der AG einen Mindestpersonaleinsatz
gemäß den nachfolgenden Angaben je Gewerk für erforderlich. Diese Bauüberwacher
müssen in der genannten Anzahl im Besitz eines gültigen Befähigungsausweises
nach DB Richtlinie 809.1000 für das genannte Gewerk sein.
Erklärung über:
1. mindestens 3 Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau OB/Kib (BÜB), davon
- ein Bauüberwacher mit mindestens 8 Jahren Berufserfahrung als BÜW und mindestens 2 abgeschlossenen Referenzprojekten, in denen er als BÜW tätig war, davon ein
Projekt mit Gesamtbaukosten netto in Höhe von mindestens 40 Mio. Euro und ein Projekt mit Gesamtbaukosten netto in Höhe von mindestens 20 Mio. Euro.
- zwei Bauüberwacher mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als BÜW und mindestens je 2 abgeschlossenen Referenzprojekten, in denen er als BÜW tätig war, davon
ein Projekt mit Gesamtbaukosten netto in Höhe von mindestens 20 Mio. Euro und ein Projekt mit Gesamtbaukosten netto in Höhe von mindestens 10 Mio. Euro (Referenzprojekte können je BÜW identisch sein).
2. mindestens 2 Bauüberwacher Bahn Leit- und Sicherungstechnik LST (BÜB), davon
- ein Bauüberwacher mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als BÜW und mindestens 2 abgeschlossenen Referenzprojekten, in denen er als BÜW tätig war, davon ein
Projekt mit Gesamtbaukosten (LST) netto in Höhe von mindestens 10 Mio. Euro und ein Projekt mit Gesamtbaukosten (LST) netto in Höhe von mindestens 3 Mio. Euro.
- ein Bauüberwacher mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung als BÜW und mindestens 2 abgeschlossenen Referenzprojekten, in denen er als BÜW tätig war, davon ein
Projekt mit Gesamtbaukosten (LST) netto in Höhe von mindestens 5 Mio. Euro und ein Projekt mit Gesamtbaukosten (LST) netto in Höhe von mindestens 2 Mio. Euro.
3. mindestens 2 Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik EEA und Oberleitungsanlagen (BÜB), davon
- ein Bauüberwacher mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung und mindestens 2 abgeschlossenen Referenzprojekten, in denen er als BÜW tätig war, davon 1 Projekt mit
Gesamtbaukosten netto in Höhe von mindestens 40 Mio. Euro und 1 Projekt mit Gesamtbaukosten Netto in Höhe von mindestens 20 Mio. Euro
- ein Bauüberwacher mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung und mindestens 2 abgeschlossenen Referenzprojekten, in denen er als BÜW tätig war, davon 1 Projekt mit
Gesamtbaukosten netto in Höhe von mindestens 20 Mio. Euro und 1 Projekt mit Gesamtbaukosten Netto in Höhe von mindestens 10 Mio. Euro
4. mindestens 1 Bauüberwacher Bahn Telekommunikationsanlagen (BÜB) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als BÜW und mindestens 2 abgeschlossenen Referenzprojekten, in denen er als BÜW tätig war, davon 1 Projekt mit Gesamtbaukosten netto in Höhe von mindestens 40 Mio. Euro und 1 Projekt mit Gesamtbaukosten Netto in Höhe von mindestens 20 Mio. Euro
5. Ein Baubüroleiter mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung als BÜW und mindestens 2 abgeschlossenen Referenzprojekten, in denen er als Baubüroleiter tätig war, davon ein Projekt mit Gesamtbaukosten netto in Höhe von mindestens 40 Mio. Euro und ein Projekt mit Gesamtbaukosten netto von mindestens 20 Mio. Euro
6. mindestens 1 umweltfachlicher Bauüberwacher nach EBA-Leitfaden / Emissionsschutzbeauftragter Fachexperte / Ingenieur mit mindestens 3 Jahren als BÜW und mindestens 2 abgeschlossenen Referenzprojekten, welche das Leistungsbild beinhalten
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
--Fachbauüberwacher Oberbau
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Plabis Ingenieurgesellschaft mbH & Co KG
2. Drees & Sommer
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Voraussichtlicher Tag der 1. Angebotsöffnung: 19.05.2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.