Gesamtprojektleiter für das Neubauprojekt Frankfurt Höchst (2. Stufe)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.varisano.de/klinikum-frankfurt-hoechst
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtprojektleiter für das Neubauprojekt Frankfurt Höchst (2. Stufe)
Der Auftraggeber betreut eine langfristig angelegte, umfangreiche bauliche Campusentwicklung am Klinikum Frankfurt Höchst. Neben einzelnen großen Neubauprojekten sind in diesem Zusammenhang diverse Interimsprojekte, Bauprojekte für die Umnutzung und Ertüchtigung von Bestandsbereichen sowie Organisations- und Beschaffungsprojekte zur Vorbereitung von Beistellungsleistungen zu bewältigen.
Zielstellung der mit diesen ausgeschriebenen Beratungsleistungen ist die ingenieurtechnische und strukturelle Unterstützung des Auftraggebers bei der Kontrolle und Steuerung der im sachlichen Zusammenhang zu den Maßnahmen der Campusentwicklung stehenden Projekte und Maßnahmen.
Die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber zu erbringenden Beratungsleistungen werden jeweils zwischen den Parteien abgestimmt und vom Auftraggeber abgerufen. Insbesondere gehört zum Leistungsumfang des Auftragnehmers:
a) Informieren sowie Abstimmen und Einholen von Vorgaben und Entscheidungen der Leitungsgremien des Auftraggebers (Vorstand/Geschäftsführung und Lenkungsausschüsse);
b) Vorbereiten und ggf. Leiten von Gremiensitzungen und Projektbesprechungen des Auftraggebers;
c) Vorbereiten und Abstimmen der Leistungs- und Vertragsinhalte für AG-seitige Berater, Planer und Projektsteuerer (in Stabstellenfunktion)
d) Koordination der in Stabstelle eingesetzten Berater und Projektsteuerer;
e) Rechtzeitiges Herbeiführen bzw. Treffen der erforderlichen Entscheidungen bzgl.
- Sachangemessener Projektorganisation und Berücksichtigung der Nutzer- und Betreiberbelange
- Vorgabe von Projektzielen und Risikoentscheidungen;
- Projektcompliance;
- Weiteren projektbezogenen Festlegungen (Qualität, Kosten, Termine);
f) Grundlegenden objektbezogenen Festlegungen (Funktionen, Konstruktionen, Standards)
g) Durchsetzen der erforderlichen Maßnahmen und Vollziehen der Verträge unter Wahrung der Rechte und Pflichten des Auftraggebers in dessen Namen;
h) Konfliktmanagement zur Ausrichtung der unterschiedlichen Interessen der Projektbeteiligten auf einheitliche Projektziele, u.a. im Hinblick auf die
- Ordnungsgemäße Leistungserbringung der Projektbeteiligten gem. den abgeschlossenen Verträgen;
- Sicherstellung eines partnerschaftlichen Umgangs mit allen Projektbeteiligten.
i) Klärung von Freigaben, Abnahmen und Inbetriebnahmen.
j) Wahrnehmen von projektbezogenen Repräsentationspflichten gegenüber Nutzern/Betreibern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gesamtprojektleiter für das Neubauprojekt Frankfurt Höchst (2. Stufe)
Ort: Uelzen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen können der genaue Angebostpreis und Auftragswert nicht genannt werden.
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."