Gesamtprojektleiter für das Neubauprojekt Frankfurt Höchst (2. Stufe)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Errichtungsgesellschaft mbH für das Klinikum Frankfurt Höchst (ZEG)
Postanschrift: Peter-Fischer-Allee 23
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berliner Allee 26, 30175 Hannover
E-Mail:
Telefon: +49 511545817645
Fax: +49 5115458110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.varisano.de/klinikum-frankfurt-hoechst
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gesamtprojektleiter für das Neubauprojekt Frankfurt Höchst (2. Stufe)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71317210 Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Auftraggeber betreut eine langfristig angelegte, umfangreiche bauliche Campusentwicklung am Klinikum Frankfurt Höchst. Neben einzelnen großen Neubauprojekten sind in diesem Zusammenhang diverse Interimsprojekte, Bauprojekte für die Umnutzung und Ertüchtigung von Bestandsbereichen sowie Organisations- und Beschaffungsprojekte zur Vorbereitung von Beistellungsleistungen zu bewältigen.

Zielstellung der mit diesen ausgeschriebenen Beratungsleistungen ist die ingenieurtechnische und strukturelle Unterstützung des Auftraggebers bei der Kontrolle und Steuerung der im sachlichen Zusammenhang zu den Maßnahmen der Campusentwicklung stehenden Projekte und Maßnahmen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber zu erbringenden Beratungsleistungen werden jeweils zwischen den Parteien abgestimmt und vom Auftraggeber abgerufen. Insbesondere gehört zum Leistungsumfang des Auftragnehmers:

a) Informieren sowie Abstimmen und Einholen von Vorgaben und Entscheidungen der Leitungsgremien des Auftraggebers (Vorstand/Geschäftsführung und Lenkungsausschüsse);

b) Vorbereiten und ggf. Leiten von Gremiensitzungen und Projektbesprechungen des Auftraggebers;

c) Vorbereiten und Abstimmen der Leistungs- und Vertragsinhalte für AG-seitige Berater, Planer und Projektsteuerer (in Stabstellenfunktion)

d) Koordination der in Stabstelle eingesetzten Berater und Projektsteuerer;

e) Rechtzeitiges Herbeiführen bzw. Treffen der erforderlichen Entscheidungen bzgl.

- Sachangemessener Projektorganisation und Berücksichtigung der Nutzer- und Betreiberbelange

- Vorgabe von Projektzielen und Risikoentscheidungen;

- Projektcompliance;

- Weiteren projektbezogenen Festlegungen (Qualität, Kosten, Termine);

f) Grundlegenden objektbezogenen Festlegungen (Funktionen, Konstruktionen, Standards)

g) Durchsetzen der erforderlichen Maßnahmen und Vollziehen der Verträge unter Wahrung der Rechte und Pflichten des Auftraggebers in dessen Namen;

h) Konfliktmanagement zur Ausrichtung der unterschiedlichen Interessen der Projektbeteiligten auf einheitliche Projektziele, u.a. im Hinblick auf die

- Ordnungsgemäße Leistungserbringung der Projektbeteiligten gem. den abgeschlossenen Verträgen;

- Sicherstellung eines partnerschaftlichen Umgangs mit allen Projektbeteiligten.

i) Klärung von Freigaben, Abnahmen und Inbetriebnahmen.

j) Wahrnehmen von projektbezogenen Repräsentationspflichten gegenüber Nutzern/Betreibern.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des schriftlichen Umsetzungskonzepts / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Qualität der Angebotspräsentation / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 184-520455
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Gesamtprojektleiter für das Neubauprojekt Frankfurt Höchst (2. Stufe)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/02/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurbüro Michael Mertens
Ort: Uelzen
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zur Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen können der genaue Angebostpreis und Auftragswert nicht genannt werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Nicht vorgesehen
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Nicht vorgesehen
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:

"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/03/2023

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