Beschaffung einer Plattform zur Leseförderung für die hessische Lehrkräfteakademie Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Plattform zur Leseförderung für die hessische Lehrkräfteakademie
Bereitstellung und Betrieb einer Online-Plattform (SaaS-Lösung) zur Förderung der Lese- und Sprachkompetenz in Grund- und Förderschulen für alle Schulen der ge-nannten Schulformen in Hessen einschl. technischer Support.
Leistungsorte sind der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) und Drittstaaten, für die ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission i.S.d. Art. 45 DSG-VO vorliegt.
Die HZD ist Zentrale Beschaffungsstelle für den IT-Bedarf des Landes Hessen und führt dieses Vergabeverfahren für die Hessische Lehrkräfteakademie durch. Die Hessische Lehrkräfteakademie (LA) ist die Ausbildungsbehörde für den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen. Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Beschaffung einer Online-Plattform als SaaS-Lösung zur Förderung der Lese- und Sprachkompetenz in Grund- und Förderschulen für alle Schulen der genannten Schulformen in Hessen.
Als Basis für die angebotene Leistung wird von ca. 1.203 Grundschulen des Landes Hessen ausgegangen. Anhand des Rahmenvertrags werden Einzelabrufe über die Bereitstellung von Jahreslizenzen für Grund- und Förderschulen erfolgen (siehe Ziffer 3 des Rahmenvertrags). Die abgerufenen Jahreslizenzen werden automatisch um 1 weiteres Jahr verlängert, sofern keine Kündigung erfolgt ist. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende des jeweiligen Lizenzjahres. Automatische Verlängerungen erfolgen nur innerhalb der Vertragslaufzeit. Eine Abnahmeverpflichtung oder eine Mindestabnahmemenge für die ausgeschriebenen Leistungen besteht nicht. Alle in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen sind von dem Pauschalpreis (siehe Anlage "Preisblatt") umfasst und werden nicht gesondert vergütet.
Die Bereitstellung des Zugangs zu der Plattform erfolgt online. Eine Anwesenheitspflicht an der Lehrkräfteakademie kann ausnahmsweise für den Leistungserbringer begründet sein.
Die Plattform muss an die Systeme "Schulportal Hessen" und "Edupool Hessen" angebunden werden und ein SingleSignOn Verfahren (SSO) muss implementiert werden. Der Auftraggeber prüft voraussichtlich ab der Kalenderwoche 25, ob dies erfolgt ist. Der Auftragnehmer stellt das für die erfolgreiche Durchführung der Anbindung notwendige technische Fachpersonal bereit. Die volle Betriebsbereitschaft der Plattform (inkl. der Anbindung an die Systeme "Schulportal Hessen" und "Edupool Hessen" und der Implementierung des SSO) muss innerhalb eines Zeitraums von 30 Werktagen nach Zuschlagserteilung hergestellt sein.
Der Bieter gewährleistet, dass die Rechenkapazitäten für den performanten Betrieb der Anwendung in der Kernarbeitszeit von Schulen inklusive Arbeitszeiten von Ganztagsschulen zur Verfügung stehen.
Folgende Anforderungen müssen zwingend erfüllt sein:
Verfügbarkeit des Systems mindestens 99,5% während der Schulzeit zwischen 8:00 und 17:00 Uhr; 95% während der Ferienzeit zwischen 8:00 und 17:00 Uhr. Unterbrechungen während eines Wartungsfensters haben keinen Einfluss auf die Berechnung der Verfügbarkeit. Wartungsfenster während der Schul- und Ferienzeiten sind 14 Tage im Voraus anzukündigen; SSO:Bereitstellung einer Anbindung an die Systeme "Schulportal Hessen" und "Edupool Hessen" (Anbieter Antares Project GmbH). Dabei wird folgendes verlangt:OpenId-Connect,SAML; Es besteht die Möglichkeit der Pseudonymisierung;Browserunterstützung:Safari,Edge,Chrome,Firefox;Telefon-Support für die Technik in deutscher Sprache(z.B. SSO-Schnittstelle, Verfügbarkeit Gesamtsystem, technische Fragestellungen) Mo-Fr 8:00-17:00
Datenschutz:Der Standort der Rechenzentren muss innerhalb des EWR oder innerhalb von Drittstaaten sein, für die ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission i.S.d. Art. 45 DSGVO vorliegt;Es findet keine Überleitung in kostenpflichtige Angebote statt;Die Plattform sowie der gesamte Betrieb muss den datenschutzrechtlichen Anforderungen nach Maßgabe der DS-GVO und dem HDSIG entsprechen;Bestehende DS-GVO-konforme Dokumentation [Datenschutzerklärung (DSE), technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), Sicherheitskonzept];Das AVV-Muster des Hessischen Kultusministeriums gemäß Art. 28 DSGVO wird akzeptiert und mit Angebotsabgabe eingereicht;Beim Auftragnehmer ist ein Datenschutzbeauftragter/ein Ansprechpartner für den Datenschutz benannt; Es wird darauf hingewiesen, dass das Prüfrecht des HBDI gemäß § 14 Abs. 4 HDSIG eingeräumt werden muss;Der Betreiber der Server hat seinen Firmensitz im EWR oder in einem Drittland, für das ein Angemessenheitsbechluss der Europäischen Kommision vorliegt. Dies gilt auch für den Standort des Rechenzentrums bzw. der Server. Ebenso sind Unterauftragsverarbeitungsverhältnisse ausschließlich mit Partnern möglich, die diese Bedingungen erfüllen;Ein Datentransfer in Drittländer, für die kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommision vorliegt, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Unabweisbare Erfordernisse, die davon abweichen würden, sind vom Verantwortlichen zu genehmigen;Der Auftragnehmer wirkt an der Ergänzung des Datenschutzkonzeptes für das SchulportalHessen mit;Unterstützung bei der Erstellung aller datenschutzrechtlichen Dokumente, zu deren Entwurf der Auftraggeber verpflichtet ist.
IT-Sicherheit: Eine Zertifizierung nach BSI-Standard 200-2 (IT Grundschutz) oder ISO 27001:2022 oder vergleichbar bezogen auf das Rechenzentrum ist vorausgesetzt. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Auftragnehmer; Vorlage eines Sicherheitskonzepts nach BSI-Standard 200-2 für den Schutzbedarf "hoch" oder vergleichbar auf Anforderung;der Auftraggeber ist in Absprache mit dem Auftragnehmer berechtigt, Penetrationstests durchzuführen. Der Auftragnehmer hat auftretende Sicherheitslücken nach Vorliegen der Ergebnisse zu schließen;IT-Sicherheitsvorfälle innerhalb der Infrastruktur, die den Auftraggeber betreffen, werden unverzüglich offengelegt und schriftlich per Mail an den Auftraggeber gemeldet.
Schulfachliche Anforderungen:Das Lesen muss systemunabhängig auf allen schulüblichen Geräten möglich sein (interaktive Tafeln, Tablets, PCs, Notebooks);Einzelzuweisung von Texten durch die Lehrenden;das System muss unabhängig von einem Lehrwerk nutzbar sein;Differenzierung bzgl. Leistungsniveau (Schwierigkeitsgrad, Lesegeschwindigkeit);Fokus auf den Klassen 1-4.
Folgende Anforderungen sollen möglichst weitgehend abgedeckt sein:
Browserunterstützung:Mindestens 1 Browser außer den oben genannten Browsern;Email-Support für Lehrkräfte zu Fragen der Nutzung des Systems (Anwenderfragen, Reaktionszeit - max. fünf Werktage);Zugang über eine App:Android&Apple;Schulungsvideos/Online-Schulungsmaterial zur Nutzung des Systems;Einmalige Online-Multiplikatorenfortbildung für 50 Personen
Schulfachliche Anforderungen:Leseangebote basieren weitgehend auf Werken der Kinder- und Jugendliteratur;Didaktisches Zusatzmaterial für Lehrende;Interaktive Unterrichtsmaterialien für die Arbeit mit den Texten;Leistungsdiffenrenzierende Arbeitsblätter mit thematisch anknüpfenden Aufgaben;Mehrsprachigkeit (mindestens eine Fremdspache, z.B. Englisch) mit Übersetzungsfunktion;Möglichkeit Textabschnitte auszublenden;Geschichten können außehalb des Unterrichtskontextes individuell durch die Lernenden abgerufen werden (z.B. durch individuell zuweisbare Links);Vorlesefunktionalität;Individualisierung durch Selbstlerneinheiten vorgesehen;Suchfunktionalität:Freitextsuche,Textsorte,Klassenstufe,Lernjahr,Schwierigkeitsgrad,Leistungsstufe,Thema/Genre,Länge,Sprache;Spezifische Materialien für den Einsatz im Bereich DAZ,DAF,in der Unterstufe (5./6. Klasse) vorhanden.
(Datei Leistungsbeschreibung)
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten verlängert sich der Rahmenvertrag automatisch um jeweils 12 weitere Monate, wenn nicht der Auftraggeber spätestens sechs Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 721.800,00 € (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen wer-den. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Referenzen
Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz (Datei "Referenzen") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entspricht.
Art: Bereitstellung und Betrieb einer Plattform zur Leseförderung auf Deutsch für Grundschulen oder Bildungsinstitutionen mit vergleichbarem Bildungsauftrag (Beschulung und Förderung von Kindern im Grundschulalter).
Umfang: 500 Grundschulen oder Bildungsinstitutionen mit vergleichbarem Bildungsauftrag.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall fordert die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail).
Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Der Bieter hat durch Eigenerklärung nachzuweisen, dass die Betriebssicherheit seines Rechenzentrums durch eine der unten aufgezählten Qualitätssicherungsnormen (Zertifizierungen) gewährleistet ist*:
- Anforderungen nach BSI-Standard 200-2 (IT Grundschutz)
- ISO 27001:2022
(Datei ,,Erklärung_betriebssicheres Rechenzentrum")
* Auf § 49 Abs. 1 Satz 2 und 3 VgV wird hingewiesen: "Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Konnte ein Bewerber oder Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffende Bescheinigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so muss der öffentliche Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bewerber oder Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen."
Kann der Bieter keinen Nachweis bezüglich der Einhaltung einer der oben aufgeführten Qualitätssicherungsnormen geben, führt dies zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung.
Hinweis der Vergabestelle: Der Auftraggeber behält sich jederzeit vor, als Beleg der Einhaltung einer der oben genannten Qualitätssicherungsnormen, sich vom Bieter das Zertifikat in Kopie vorlegen zu lassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen..
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zu-schlag in Aussicht genommenen Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die von ihm im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions-und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB, § 13 HVTG).
Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 05. Januar 2016 akzeptiert. Mit dem Angebot sind einzureichen: Die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB" und Datei "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB"). Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird: Gesamtpunkte = Preispunkte × 0,6 + Leistungspunkte × 0,4
Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote identisch, erhält das Angebot mit dem niedrigeren Angebotspreis den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los.
Preis 60%
Der Preis ergibt sich aus den Gesamtkosten (brutto) aus dem Preisblatt (Datei "Preisblatt"). Die Punkteberechnung erfolgt nach der logarithmischen Interpolationsmethode. Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (117), die Angebote mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Angebotspreis mit dem Zweifachen des günstigsten Angebotspreises stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl erhält. Durch die logarithmische Interpolation erhält jeder Angebotspreis einen relativen Punktwert. Die sich ergebenden Preispunkte werden auf 2 Nachkommastellen gerundet.
Leistung 40%
Die erreichte Leistungspunktzahl ergibt sich aus dem Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog"), wobei maximal 117 Punkte erreicht werden können.
Im Kriterienkatalog sind die Fragen jeweils mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten und werden entsprechend den dort angegebenen Bewertungen bepunktet. (Näheres siehe Datei "Kriterienkatalog")
Vor Zuschlagserteilung wird eine verifizierende (nicht bewertende) Teststellung durch den Auftraggeber durchgeführt. Der Auftraggeber wird im Rahmen dieser Teststellung gestellte Anforderungen an die Plattform zur Leseförderung aus der Leistungsbeschreibung überprüfen, um deren Erfüllung zu bestätigen. Hierbei handelt es sich um Ausschlusskriterien (A-Kriterien) sowie Bewertungskriterien (B-Kriterien). Alle A-Kriterien der Teststellung müssen erfüllt werden. Eine Nichterfüllung bei nur einer Anforderung führt automatisch zum Ausschluss des Bieters. Bei Nichterfüllung eines B-Kriteriums in der Teststellung, wird dieses im Kriterienkatalog - auch bei einer "Ja"-Antwort des Bieters im Kriterienkatalog - mit 0 Punkten bewertet. (Näheres siehe Datei "Teststellung")
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.