Ersatzbeschaffung Speichereinheiten Hersteller NetApp für RP Kassel Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0030

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-186bb38faa4-17eef34362885b91
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de/NetServer/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ersatzbeschaffung Speichereinheiten Hersteller NetApp für RP Kassel

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2023-0030
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ersatzbeschaffung von Speichereinheiten des Herstellers NetApp für das RP Kassel

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Regierungspräsidium Kassel, Kurt-Schumacher-Straße 2, 34117 Kassel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die HZD ist zentrale Beschaffungsstelle des Landes Hessen für Anlagen, Geräte und

Kommunikationseinrichtungen sowie Liefer- und Dienstleistungen der Informationstechnik (IT) und führt dieses Vergabeverfahren für das Regierungspräsidium Kassel durch.

Beschaffungsgegenstand ist

- eine NetApp AFF250 24x4TB SSD-Datenspeicher (10Gb CU RJ45),

- eine NetApp FAS2720 36x10TB HDD-Datenspeicher (10Gb CU RJ45),

- inkl. aller notwendigen Kabel, Zubehörteile und Lizenzen sowie der Dienstleistung zur Installation (Hardwareaufbau, Anschluss an die vorhandene Infrastruktur, Inbetriebnahme, Dokumentation).

Die bisherige Speicherkapazität von 90 TB soll deutlich erhöht werden. Es wird eine

Produktiveinheit mit mind. 65 TB nutzbaren Speicher (mind. 24 Platten SSD 2.5" je

4TB in RAID DP) benötigt. Für die Backupeinheit werden mind.

165 TB nutzbarer Speicher benötigt Die zu beschaffenden Systeme müssen zur vorhandenen Infrastruktur (NetApp AFF250 / FAS2720 mit ONTAP 9.9) des RP Kassels kompatibel sein. Die neu zu beschaffende Speicherinfrastruktur muss durch den Auftragnehmer mit der vorhandene Infrastruktur verbunden werden, um durch eine Überkreuzspeicherung eine höhere Ausfallsicherheit zu erzielen und eine geringer Wiederherstellungszeit im Desaster Recovery Fall garantieren zu können.

Allgemeine Technikanforderungen für alle Einheiten:

Als unterstützte Datenübertragungsprotokolle werden mindestens CIFS mit SMB3 und

NFS benötigt. Für Disaster Recovery und Datenreplizierung muss das SVM-DR, eine Snapshot- Technologie von NetApp, zur Verfügung gestellt werden. Die Funktionalität Disk-to-Disk Backups mit inkrementeller Replizierung auf Blockebene, zur Beschleunigung der Datensicherung, ist erforderlich. Das sekundenschnelle Wiederherstellen eines Dateisystems oder eines Volumes unabhängig von Art und Umfang der Dateien muss möglich sein. Erstellte Backups sollen als Kopieversionen mit inkrementeller Replizierung auf Blockebene von mehreren Wochen vorgehalten werden können, und dabei technisch so gespeichert werden, dass sie schreibgeschützt gespeichert und z.B. von Ransomware (Verschlüsselungstrojanern) nicht angegriffen werden können. Der gespeicherte Datenbestand soll über eine Deduplizierungs- und Komprimierungsfunktionauf Blockebene schlank gehalten werden können.

Pos. 1: Produktiveinheit

Produktiveinheit mit mind. 65 TB nutzbaren Speicher (mind. 24 Platten SSD 2.5" je

4TB in RAID DP). Die Produktiveinheit muss um zusätzlichen Speicherplatz erweitert werden können. Das Betriebssystem soll auf zwei unabhängigen Hardwareinstanzen (sog. HA Nodepair) mit jeweils eigenem Controller, Netzteil und je mind. 2 Netzwerkanschlüssen (10Gb CU RJ45)) laufen, so dass im Ausfallszenario der einen Hardwareeinheit die nötigen Dienste vollständig über die zweite Hardwareinheit bereitgestellt werden können.

Pos. 2 Backupeinheit

Backupeinheit mit 165 TB nutzbaren Speicher (mind. 36 Platten SAS je 10TB in RAID

TEC). Die Backupeinheit muss um zusätzlichen Speicherplatz erweitert werden können. Das Betriebssystem soll auf zwei unabhängigen Hardwareinstanzen (sog. HA Nodepair) mit jeweils eigenem Controller, Netzteil und je mind. 2 Netzwerkanschlüssen (10Gb CU) RJ45)) laufen, so dass im Ausfallszenario der einen Hardwareeinheit die nötigen Dienste vollständig über die zweite Hardwareinheit bereitgestellt werden können.

Pos. 3 Wartungs- und Supportvertrag

Support- und Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von 60 Monaten ab Inbetriebnahme

(Abnahme durch Auftraggeber). Es müssen enthalten sein:

- Garantie auf zu beschaffenden Speichersysteme von 60 Monaten

- AutoSupport, Remote Support Diagnose (24/7/365)

- Technischer Remote-Support für Hardware (24/7/365)

- Initiale Reaktionszeiten für technischen Remote-Support rund um die Uhr:

4 Stunden

- Zeitdauer bis zur Lieferung und Installation von Ersatzteilen (ab Qualifizierung

des Supportfalls durch Anbieter): 4 Stunden

- Installation von Ersatzteilen am nächsten Werktagdurch Techniker vom Anbieter

/ autorisierten Servicepartner

- Alle Veröffentlichungen von Betriebssystemsoftware während der Vertragslaufzeit

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 390 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die unter Abschnitt II.2.7) dieser EU-Bekanntmachung genannten 60 Monate beziehen sich auf die Dauer der Wartung und Instandhaltung der ausschreibungsgegenständlichen Speicher-Komponenten. Die Anlieferung der Speicher-Komponenten soll schnellstmöglich nach Zuschlagserteilung, auf jeden Fall aber bis Ende 2023 erfolgen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach

Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist,

entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere gleich geeignete Weise (Datei "A 07 NetApp Berufsausuebung")

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen

Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens sowie Umsatz des Unternehmens für den Tätigkeitsbereich "Lieferung und Installation von Speichersystemen des Herstellers NetApp" bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens

(Datei "A 08 NetApp Umsatzzahlen").

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz (Datei "A 09 NetApp Referenz") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"),

die der nachfolgend aufgeführten Anforderung entspricht:

- Lieferung und Installation einer Speichereinheit für Speichersysteme des Herstellers

NetApp (entweder Lieferung und Installation einer NetApp AFF250 oder

höheres Modell der Serie oder Lieferung und Installation einer NetApp

FAS2720 oder höheres Modell der Serie)

Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenz bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Bei der unter Abschnitt III.1.3) dieser EU-Bekanntmachung genannten Anforderung an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit handelt es sich um eine Mindestanforderung. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen,

sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden aus dem Vergabeverfahren

ausgeschlossen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftraggeber sowie die Bieter, Bietergemeinschaften sowie (eignungsrelevante)

Unterauftragnehmer sind zur Einhaltung der Vorschriften des Hessischen Vergabeund

Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 12. Juli 2021 (GVBl. S. 338) verpflichtet. Bieter,

jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer

(§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "A 02 NetApp Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/04/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/04/2023
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.

Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Bieter den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise

durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Geforderte Unterlagen,

die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres

Erklärungsumfangs zulässig. Das gültige Zertifikat inklusive der Anlage muss dem Angebot beigefügt werden.

Neben den in den Abschnitten III.1) und III.2) dieser EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen sind mit dem Angebot noch folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:

- Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123

GWB (Datei "A 05 NetApp Eigenerklaerung_Par_123_GWB") und Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Datei "A 06 NetApp Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die eben bezeichneten Eigenerklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die eben bezeichneten Eigenerklärungen in der entsprechenden Form einzureichen.

- Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "A 10 NetApp Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") einzureichen.

- Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haben/hat der Vergabestelle mitzuteilen, ob es sich bei ihnen jeweils um ein Kleinstunternehmen oder um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt (Datei "A 04 NetApp Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Eigenerklärung dient lediglich statistischen Zwecken.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/03/2023

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