Garten- und Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VG-6000-2020-0527
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Hochschule Darmstadt
Schöfferstraße 3
64295 Darmstadt
Art und Umfang der Leistung: Belagsflächen: Gesamtfläche ca. 3.200 m2 - Betonplatten 60x30x12 cm: 2.070 m2 - Rasenfugenpflaster 20x20x8 cm: 1.130 m2 Sitzmauern: Länge: 53 m Vegetationsflächen: Gesamtfläche ca. 1.600 m2 Bäume: 26 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Garten- und Landschaftsbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Budenheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55257
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hochschule Darmstadt
Schöfferstraße 3
64295 Darmstadt
Art und Umfang der Leistung: Belagsflächen: Gesamtfläche ca. 3.200 m2 - Betonplatten 60x30x12 cm: 2.070 m2 - Rasenfugenpflaster 20x20x8 cm: 1.130 m2 Sitzmauern: Länge: 53 m Vegetationsflächen: Gesamtfläche ca. 1.600 m2 Bäume: 26 Stück
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Budenheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55257
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Mehrkosten Bäume für eine Liefergarantie zum Herbst;
zusätzliche Pflanzungen und Maßnahmen auf städtischem Grund
der durch die Baustelle beschädigt
wurde
Die Bäume sollten zur Einweihung des Gebäudes im Herbst
gepflanzt sein. Dies konnte von der Baumschule nur gewährleistet
werden wenn man für die Liefergarantie einen Mehrpreis
bezahlte. Die erforderlichen zusätzlichen Arbeiten auf städtischem
Grund wurden durch die vorher vereinbarte Inanspruchnahme
dieses Bereichs für die Baustelleneinrichtung nötig, weil sowohl
Bepflanzung als auch Wegeflächen beschädigt oder zerstört
wurden. Dies war zum Ausschreibungszeitpunkt nicht
absehbar.