Werkstattausstattung Äthiopien Referenznummer der Bekanntmachung: 7200075060
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Werkstattausstattung Äthiopien
Lieferung von 2 Losen Werkstattausstattung für ein Vorhaben in Äthiopien
Kleinmaschinen und Zubehör
Endverwendungsland 00000 Äthiopien FCA Seehafen Hamburg (Incoterms 2020)
FCA Flughafen Frankfurt (Incoterms 2020)
Lieferung von 2 Losen Werkstattausstattung für ein Vorhaben in Äthiopien.
Werkzeuge
Endverwendungsland 00000 Äthiopien FCA Seehafen Hamburg (Incoterms 2020)
FCA Flughafen Frankfurt (Incoterms 2020)
Lieferung von 2 Losen Werkstattausstattung für ein Vorhaben in Äthiopien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie § 2 WRegG vorliegen und Erklärung zur Einhaltung des Verhaltenskodex für Vertragsbeziehungen mit der GIZ.
Los 1: Nachweis eines Nettoumsatzes von mindestens 500.000 EUR jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 in der Lieferung von Handwerkzeugen gem. Spezifikation oder Werkzeugausstattung für die Metallverarbeitung.
Los 2: Nachweis eines Nettoumsatzes von mindestens 80.000 EUR jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022 in der Lieferung von Kleinmaschinen u. Zubehör bzw. vergleichbarer Technologie gem. Spezifikation.
Für jedes angebotene Los gilt:
- Nachweis ISO 9001 des Bieterunternehmens/Bietergemeinschaft oder anerkannte gleichwertige Zertifizierung des Bieterunternehmens/Bietergemeinschaft.
- Nachweis von 2 Referenzprojekten in den letzten 5 Jahren über die Lieferung von vergleichbarer Technologie gem. Spezifikation für das jeweils angebotene Los 1 und 2. Der Nachweis ist ebenfalls erfüllt, wenn der Inhalt der Lieferung für die Referenzprojekte auch nur anteilig die vergleichbare Technologie enthielt.
Dem Angebot sind die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) - Fassung Mai 2021 - der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zugrunde zu legen. Diese werden Vertragsbestandteil bei Beauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYRA0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.