Strecke 5500 Moosburg – Landshut,km 64,5 bis 67,8, Oberleitungsanpassung ÜberleitstelleBruckbergerau Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51989
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Strecke 5500 Moosburg – Landshut,km 64,5 bis 67,8, Oberleitungsanpassung ÜberleitstelleBruckbergerau
Strecke 5500 Moosburg – Landshut, km 64,5 bis 67,8, Oberleitungsanpassung Überleitstelle Bruckbergerau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Strecke 5500 Moosburg – Landshut,km 64,5 bis 67,8, Oberleitungsanpassung ÜberleitstelleBruckbergerau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Strecke 5500 Moosburg – Landshut, km 64,5 bis 67,8, Oberleitungsanpassung Überleitstelle Bruckbergerau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
NT_07 - Im Laufe der Bautätigkeiten hat sich eine Verschiebung des Signalstandortes 96165 ergeben. Die Oberleitung an dem neuen
Standort wurde bereits gebaut und musste so isoliert werden, dass das Signal gestellt werden konnte.
NT_07 - Die Verschiebung war notwendig, ein alternativer Standort hätte zu erheblichen Umplanungen auf Seiten LST geführt. Die zu
diesem Zeitpunkt bereits fertiggestellte Oberleitungsanlage in dem Bereich zwischen dem Mast 65-27n und 66-1n musste
nachträglich angepasst werden, da das Signal im spannungsfreien Bereich der OLA stehen muss. Es wurde ein Isolator versetzt.