Strecke 5500 Moosburg – Landshut,km 64,5 bis 67,8, Oberleitungsanpassung ÜberleitstelleBruckbergerau Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51989
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Strecke 5500 Moosburg – Landshut,km 64,5 bis 67,8, Oberleitungsanpassung ÜberleitstelleBruckbergerau
Strecke 5500 Moosburg – Landshut, km 64,5 bis 67,8, Oberleitungsanpassung Überleitstelle Bruckbergerau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Strecke 5500 Moosburg – Landshut,km 64,5 bis 67,8, Oberleitungsanpassung ÜberleitstelleBruckbergerau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freising
Strecke 5500 Moosburg – Landshut, km 64,5 bis 67,8, Oberleitungsanpassung Überleitstelle Bruckbergerau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
6 - Der Bahnsteig am Haltepunkt Bruckberg wird nach unserer Maßnahme erneuert. Die in diesem Bereich liegenden Anpassungen
an der Oberleitung müssen demnach mit der Planung des Bahnsteiges zusammenpassen, damit es später nicht zu
kostenintensiven Nacharbeiten kommen muss. Um eine konfliktfreie Positionierung der neuen OLA-Maste zu gewährleisten,
musste die Ausführungsplanung angepasst werden.
6 - Die hier geänderten Maste sind Teil einer zusammenhängenden Umbaumaßnahme, die als in sich geschlossene Einheit
beplant und ausgeführt werden muss. Die Umplanung der Ausführungsplanung hätte durch ein weiteres Planungsbüro
erbracht werden können. Dieses Vorgehen bedeutet, dass sich der neue Planer in die Gesamtsitation einarbeiten muss
(beträchtliche Zusatzkosten) und eine neue Vergabe durchgeführt werden muss (erhebliche Schwierigkeiten).