Heizungstechnische Anlagen nach DIN 18380 Referenznummer der Bekanntmachung: 1712/1a III
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heizungstechnische Anlagen nach DIN 18380
Heizungstechnische Anlagen nach DIN 18380
Wärmepumpe 40 KW
2 x Gasbrennwertgerät go KW
Frischwasserstation 44 l/min
ca. 600 lfm. Rohrleitungen DN 10-50
ca. 600 m2 Fußbodenheizung
Magistrat der Stadt Reinheim
Neubau Bürgerhaus Georgenhausen und Zeilhard
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 3,0 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3,0 v. H. der Abrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 4 Jahre.
Die Sicherheiten unter II.2.4) sind zu beachten.
ACHTUNG: Das Angebot kann ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abgegeben werden! Papierangebote sind nicht zugelassen!
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Zwei vorangegangene offene Verfahren blieben ohne Ergebnis.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Heizungstechnische Anlagen nach DIN 18380
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brensbach
NUTS-Code: DE71B Odenwaldkreis
Postleitzahl: 64395
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB:
Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.
Bei Rügen wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw. eines Angebots (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von 10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]