transp. Gleichrichterwerk, Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI29477
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
transp. Gleichrichterwerk, Hamburg
Eidelstedt
Das transportable, modulare Gleichrichterwerk (tGW) soll zur Übernahme temporärer Ersatzversorgung für die S-Bahnstromversorgung in Hamburg eingesetzt werden.
Das Gleichrichterwerk soll mit 3 Modulen aufgebaut werden. Die vollständige Funktions-fähigkeit wird durch die Verschaltung aller Module erreicht.
Es dient für den temporären Einsatz in Zusammenhang mit Bauvorhaben bzw. bei Havarien und soll standortunabhängig, universal im gesamten Netz der S-Bahnstromversorgung Hamburg eingesetzt werden können.
Das tGW soll in das 25-kV-Netz der S-Bahnstromversorgung Hamburg eingebunden werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
transp. Gleichrichterwerk, Hamburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU)2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Eidelstedt
Das transportable, modulare Gleichrichterwerk (tGW) soll zur Übernahme temporärer Ersatzversorgung für die S-Bahnstromversorgung in Hamburg eingesetzt werden.
Das Gleichrichterwerk soll mit 3 Modulen aufgebaut werden. Die vollständige Funktions-fähigkeit wird durch die Verschaltung aller Module erreicht.
Es dient für den temporären Einsatz in Zusammenhang mit Bauvorhaben bzw. bei Havarien und soll standortunabhängig, universal im gesamten Netz der S-Bahnstromversorgung Hamburg eingesetzt werden können.
Das tGW soll in das 25-kV-Netz der S-Bahnstromversorgung Hamburg eingebunden werden.
Zusätzliche Aufwendungen Stationsleittechnik
Sperrbefehl von NAH/ORT