Phosphateliminationsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-15 D
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 06413000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.offenbach.de
Adresse des Beschafferprofils: www.had.de
Abschnitt II: Gegenstand
Phosphateliminationsanlage
Betriebsführung einer Phosphateliminationsanlage am Schultheis-Weiher in Offenbach am Main
Stadt Offenbach am Main
Berliner Str. 100
63065 Offenbach am Main
Im Rahmen der Gewässersanierung hat die Stadt Offenbach 2022 eine Phosphateliminationsanlage (PEA) am Schultheis-Weiher in Betrieb genommen. Hersteller des Modells ALMA - Neo DAF S ist die ALMAWATECH GmbH.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die gesamte Betriebsführung der Anlage inklusive Dokumentation für 2 Jahre.
Die Betriebsführung der Anlage ist entsprechend der beiliegenden Genehmigung 13/3-2021/1 sowie der Bedienungs- und Wartungsanleitung zu erbringen.
Die Anlage ist wie folgt zu überwachen, die Ergebnisse sind zu dokumentieren:
a) Betriebstägliche Kontrollen (auch mittels Fern-/Kameraüberwachung möglich, jedoch mindestens einmal wöchenltich vor Ort)
b) Wöchentliche Kontrollen
Betriebsführung, Sichtkontrolle, Chemikalienmanagement umfassen außerdem:
Ein- bis zweimal pro Woche Auffüllen von Flockungsmitteln, Dosierprüfung, vollständige Anlagenprüfung, und Management des Schlammabtransports durch externen Entsorger (separate Abrechnung für das Flockungsmittel und die Schlammentsorgung). Vorhalten von Verschleißteilen (z.B. pH-Sonden und Dosierköpfe) um einen durchgehenden Betrieb aufrecht zuhalten.
Online-Betriebsüberwachung durch tägliche Anlagenüberwachung im Fernzugriff auf Anlagensteuerung und Anlagenkamera, inclusive Führung des Betriebstagebuchs, Registrierung von Störungen einschließlich Lizenzen und Mobilfunkkosten.
Notdienstbereitschaft außerhalb der normalen Geschäftszeiten für Wochenenden und Feiertage.
Monatliche Entnahme von Proben am Zu- und -ablauf der PEA sowie deren Analyse (PGesamt und Aluminium) durch in ein zertifiziertes Labor. Dokumentation und Auswertung der Analyseergebnisse.
Monatliche Dokumentation des Chemikalienverbrauchs, der behandelten Wassermenge des pH-Werts am Anlagenablauf und des Schlammanfalls. Optimierung der Anlagenleistung durch regelmäßige Laborversuche mit Seewasser.
Die im Rahmen der Eigenkontrolle durchgeführten Messungen, Kontrollen und Wartungsarbeiten sind in einem Eigenkontrollbericht jährlich zusammenzufassen und bis spätestens 31.01. des Folgejahres dem Auftraggeber vorzulegen.
Eine Verlängerung um weitere 24 Monate ist möglich.
Zusätzlich Probenahmen und Analysen, Anpassung der Anlagenlesitung an die Witterungsverhältnisse und Gegebenheiten im Gewässer
Der Bieter hat die genannten Eignungskriterien zu erfüllen und hierfür Eigenerklärungen abzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Fachpersonal: Ingenieur/in der Verfahrenstechnik, Umwelttechnik und Erfahrungen im Umgang mit Flotationstechniken.
- mindestens drei Referenzen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
- Fachpersonal: Ingenieur/in der Verfahrenstechnik, Umwelttechnik und Erfahrungen im Umgang mit Flotationstechniken.
- mindestens drei Referenzen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
- Fachpersonal: Ingenieur/in der Verfahrenstechnik, Umwelttechnik und Erfahrungen im Umgang mit Flotationstechniken.
- mindestens drei Referenzen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
- Fachpersonal: Ingenieur/in der Verfahrenstechnik, Umwelttechnik und Erfahrungen im Umgang mit Flotationstechniken.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
frühestens ab 2025, spätestens 2027
Die in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Angaben sind unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter einzureichen. Diese werden mit dieser Bekanntmachung per Download zur Verfügung gestellt. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Die Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligten Büros bildet bzw. solche einbezogen werden. Der Bewerber kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
Soweit der Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, müssen diese anderen Unternehmen bereits im Angebot mit Name und Anschrift benannt werden. Außerdem ist bei den Eignungsnachweisen im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem anderen Unternehmen stammen. Der Bewerber muss in diesem Fall außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bewerber gegenüber diesem unwiderruflich verpflichten, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bewerber in ihrem Angebot, die Art und den Umfang der von den Nachunternehmern übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall folgende Vorgaben zu beachten: Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war. Der Bewerber muss außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der Nachunternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Austausch eines im Angebot für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
Angebote können nur elektronisch über die HAD abgegeben werden. Angebote per E-Mail oder Fax sind nicht zugelassen!
Bieterfragen müssen bis spätestens Freitag, den 31. März 2023 eingehen, damit diese noch rechtzeitig beantwortet werden können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]