Verwertung von Aushubboden von Kanal-Kleinsanierungen des Abwasserverbandes Fulda Referenznummer der Bekanntmachung: 66-22-2370 I
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abwasserverband-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Aushubboden von Kanal-Kleinsanierungen des Abwasserverbandes Fulda
Laden, Transport sowie Verwertung von Aushubboden von Kleinbaustellen des Abwasserverband Fulda. Der Aushubboden wird im Vorfeld anhand Bodenanalysen vom Auftraggeber beprobt.
Erdlager Münsterfeld, Rittlehnstraße,36041 Fulda
Laden, Transport und Verwertung von Aushubboden
Eine Verlängerung um 12 Monate ist im beiderseitigen Einvernehmen möglich
Vertragsverlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 (1) 1-10 GWB und im Sinne des § 124 (1) 1-9 GWB.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen aus denen hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge erfüllt hat.
Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Freistellungsbescheinigung des zuständigen
Finanzamtes.
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß 124_Hessen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und
anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 (1) 1-10 GWB und im Sinne des § 124 (1) 1-9 GWB.
Nachweis zur Transporterlaubnis (z.B. nach GüKG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abwasserverband Fulda, 1. OG, Weimarer Straße 22, 36037 Fulda
gem. §55 VgV Abs. 2
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Der §160 Abs. (3) GWB enthält eine Ausschlussfrist für die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens.
Hiernach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, wenn:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]