Fachplanungs-und Beraterleistungen,- Bauphysik-gem.HOAI 2021,Anlage 1,1.2 inkl.bes.Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 02-8/22008023/A22/jh
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ladadi.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungs-und Beraterleistungen,- Bauphysik-gem.HOAI 2021,Anlage 1,1.2 inkl.bes.Leistungen
Fachplanungs- und Beraterleistungen, - Bauphysik - gem. HOAI 2021, Anlage 1, 1.2 inkl. bes. Leistungen für Teilneubau einer Grundschule + Sanierung einer Sporthalle mit Umnutzung eines Kinobereichs zur Schulnutzung in Babenhausen.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg beabsichtigt in Babenhausen auf einem ehemaligen amerikanischen Kasernengelände eine neue dreizügige Grundschule zu errichten und die vorhandene Sporthalle mit angrenzendem Kinosaal umzubauen und zu sanieren.
Fachplanungs- und Beraterleistungen, - Bauphysik - gem. HOAI 2021, Anlage 1, 1.2 inkl. bes. Leistungen für Teilneubau einer Grundschule + Sanierung einer Sporthalle mit Umnutzung eines Kinobereichs zur Schulnutzung in Babenhausen.
Hierfür gibt es ein Grundstück von ca.14.000 m² mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan. (Bebauungsplan „Kaisergärten“)
Von einer schriftlichen Anforderung der Unterlagen ist abzusehen.
Diese werden ausschließlich digital und kostenlos über www.subreport.de/E48837318 zur Verfügung gestellt! ACHTUNG! Wir empfehlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information über Änderungen oder Bieteranfragen. Die Informationseinholung über Änderungen liegt dann in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bieters!
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen über die Funktion „Teilnahmeantrag/Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de
Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter: http://www.ladadi.de/ausschreibungen
Kaisergärten, 64832 Babenhausen
Die neue Grundschule soll entsprechend den Schulbauleitlinien des Landkreises als inklusive Ganztagsschule errichtet werden. Das Raumprogram sieht neben dem Lern- und Unterrichtsbereich, den Fachunterrichtsbereich, den Verwaltungsbereich und die Gemeinschaftsbereiche mit Mensa, Bibliothek und Pausenhalle vor.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (siehe Anlage Machbarkeitsstudie NGS, Babenhausen) wurden Betrachtungen angestellt, inwiefern die Bestandsimmobilie, konkret der Kinobereich, für die Aufnahme von einzelnen Nutzungsbereichen geeignet ist.
Fazit der Machbarkeitsstudie ist, dass eine Umnutzung des Kinobereichs sowohl aus pädagogischer Sicht, als auch aus bautechnischer und ökonomischer Sicht durchaus als sinnvoll zu bewerten ist und die Sanierungsvariante den weiteren Planungen zugrunde gelegt werden soll.
Auf Grundlage der Schulbauleitlinien wurden die Teile des Raumprogramms definiert, die zur Nutzung im Gebäudebestand geeignet sind. Hier wurden die Gemeinschaftsbereiche, der Fachunterrichtsbereich, sowie die Räume des Verwaltungsbereichs zur Unterbringung im ehemaligen Kinobereich ausgemacht.
Diese Nutzungsaufteilung ermöglicht die Errichtung eines reinen Lernhauses in einem Neubau, in dem alle allgemeinen Unterrichtsbereiche mit den zugehörigen Teamstationen untergebracht sind.
Die Sanierung des Bestandsgebäudes inklusive Sporthalle und Kinobereich hat eine Größe von ca. 2.912 m² BGF. Aufgrund der besonderen Struktur der Außenhülle ist eine Innendämmung vorgesehen, des Weiteren soll für die Sanierung gemäß den Leitlinien zum nachhaltigen Bauen als energetischer Standard „Passivhaus im Bestand“ angestrebt werden. Die geschätzten Kosten für die Kostengruppe 300 + 400 belaufen sich auf ca. 5.724.150 € netto.
Der Teilneubau hat eine BGF von ca. 3.300 m² und soll im Passivhausstandard gemäß den Leitlinien zum nachhaltigen Bauen errichtet werden. Die Kosten für die Kostengruppe 300 + 400 werden auf ca. 6.920.000 € netto geschätzt.
Die Wärmeversorgung erfolgt über einen Fernwärmeanschluss mit 250 kW Leistung.
Für die Gesamtmaßnahme sollen Fördermittel gemäß der hessischen Kommunalrichtlinie „Passivhaus Plus Solar“ und „Passivhaus im Bestand Plus Solar“ in Anspruch genommen werden.
Zielsetzung ist die Fertigstellung der neuen Grundschule zum Schuljahresbeginn 2026/27.
Größe / Umfang
Teilneubau ca. 3.300 m² BGF
Sanierung/Umbau ca. 2.912 m² BGF
Neuanlage Außenanlage ca. 10.500 m²
Kostenrahmen:
Der Auftragnehmer hat seine
Leistungen so zu erbringen, dass das Kostenziel eingehalten wird.
Die Baukosten werden aktuell wie folgt geschätzt:
1. Sanierung einer Sporthalle mit Umnutzung eines Kinobereichs zur Schulnutzung
KG 300 + 400 6.811.739 € (brutto)
KG 300 6.811.738 € x 0,755 5.145.953 € (brutto)
KG 400 6.811.738 € x 0,245 1.665.786 € (brutto)
2. Teilneubau
KG 300 + 400 8.190.724 € (brutto)
KG 300 8.236.704 € x 0,65 5.353.858 € (brutto)
KG 400 8.236.704 € x 0,35 2.836.866 € (brutto)
3. Außenanlagen
KG 500 3.281.250 € (brutto)
Planungsleistungen:
Objektplanung Gebäude gem. HOAI 2021, Anlage 1 Lph 1-5
Grundleistungen:
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung 3%
Leistungsphase 2: Vorplanung 20%
Leistungsphase 3: Entwurfsplanung 40%
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung 6%
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung 27%
96%
Besondere Leistungen:
- Mitwirken bei der Baustellenkontrolle mit dem Ziel der Überprüfung der geforderten ausgeschriebenen und angesetzten Ausführungsqualitäten.
- Erstellung und Führung der PHPP (Passivhaus-Projektierungs-Paket) Bilanzen und Abgabe zu den Abschlüssen der LPH 2, 3, 5 & 8 der Objektplanung als pdf- und als Excel-Dokument für die einzelnen Gebäude.
- Wärmebrückenberechnungen (2-Dimensional und 3-Dimensional)
- Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln durch Bestätigung von Energiekennwerten aus den erstellten energetischen Berechnungen (GEG & PHPP).
- Trittschallmessung
- Luftschallmessung in Räumen, wie z.B. Klassenraum, Mensa, Aula, Fachraum
Zeitraum der Leistungserbringung:
Als zeitliche Meilensteine sind der
- Planungsbeginn 05/2023,
- Baubeginn 08/2024,
- Beginn der Phase der Inbetriebnahme 05/2026 und
- Fertigstellungstermin 07/2026
vorgesehen.
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Achtung: Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport ELViS abzugeben. Angebote in Schriftform (Papier) sind nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufszulassung als Fachplaner, bzw. Berater für Bauphysik, bei ausländischen Bietern ist ein gleichwertiger Nachweis des Herkunftslandes vorzulegen.
Bei juristischen Personen ein aktueller Eintrag in das zutreffende Register (z.B. Handelsregisterauszug) bzw. eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. Nachunternehmers).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Ein aktuell gültiger Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung, bei einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied, bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Auftragsfall ist eine Deckungssumme über 1,0 Mio. € für Personenschäden sowie über mindestens 0,6 Mio. € für sonstige Schäden (Nachweis nicht älter als ein Jahr) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachzuweisen.
Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Referenzbogen für die zwei nachzuweisenden Referenzen:
- Referenz aus dem Bereich öffentlicher Auftragnehmer
- Referenz aus dem Bereich Schulbau
Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 7 Jahre (Abschluss der Leistungen nicht vor 2015) mit Leistungen der Fachplanungs- und Beraterleistung – Bauphysik - gemäß HOAI, Anlage 1, 1.2 aus den Bereichen Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausführungsplanung erbracht worden sein. Die Mindestgröße der Baukosten beträgt i.H.v. 6 Mio. € netto für die KG 300+400.
Die eingereichten Referenzen werden in allen Kategorien voll gewertet, deren geforderte Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind, sofern die geforderten LPH in dem angegebenen Zeitraum erbracht wurden, andernfalls anteilig.
Die Summe der erbrachten Leistungen aller Referenzen müssen mindestens 75% der LPH 1-5 der Grundleistungen gem. HOAI betragen.
Die einzelnen Kategorien können auch in mehreren Referenzen nachgewiesen werden (Mehrfachnennungen). Dabei müssen die Referenzen jeweils die übrigen Mindestanforderungen (Leistungszeitraum) und die Kriterien spezifischen Anforderungen (z.B. Schulbau) erfüllen. Die zu addierenden Referenzen können von unterschiedlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft (bzw. Nachunternehmer) oder auch von einem Bieter sein.
Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden. Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern des Teilnahmeantrags benannt oder beschrieben sind.
Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
./.
Siehe III.1.1)
Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 1,0 Mio. € für Personen- und 0,6 Mio. € für sonstige Schäden nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Submissionsstelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Trakt 2, 1. OG
Jägertorstraße 207
64289 Darmstadt
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und eine von sämtlichen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung als eingescannte PDF-DATEI hochzuladen. Das Original wird, wenn notwendig, gesondert nachgefordert. Die Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. Möchte sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch, beruflich) anderer Unternehmen bedienen, so muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe benennen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er mit Abgabe des Angebotes diese Unternehmen zu benennen. Möchte der Bieter Teile der Leistungen durch NU erbringen lassen, so sind diese nach Art und Umfang in dem Formblatt Verzeichnis Nachunternehmer/Eignungsleihe zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise für die NU im Wege der Aufklärung anzufordern. Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Eignung des Bieters sind im Falle von Bietergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NUs, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung bedient, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie der NUs mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber kann vom Bieter eine Urkalkulation elektronisch in einer vor der Einsichtnahme Dritter geschützten Form oder in einem gesonderten verschlossenen Umschlag verlangen. Die Urkalkulation kann bei der Angebotswertung, einem Nachtrag oder sonstigen zusätzlichen Vergütungsforderungen im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrags zur Prüfung der Grundlagen der Preise eingesehen werden. Die Urkalkulation wird nach Freigabe der von beiden Vertragsparteien anerkannten Schlussrechnung an den Auftragnehmer zurückgegeben. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen wird mit der Abgabe des Angebots versichert. Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten. Die Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue und Mindestlohnpflicht (nach §§ 4 bis 6 HVTG ist mit dem Angebot vorzulegen. Die Eigenerklärung RU-Sanktionen bei der Vergabe ist ebenfalls von allen Bietern und den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind unzulässig. Die Bieter müssen im Angebot nachvollziehbardarlegen, dass kein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb vorliegt. Fehlen entsprechend aussagekräftige Erklärungen wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Verfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden sämtliche betroffenen Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Angebotsunterlagen können ausschließlich digital und kostenlos unterwww.subreport.de/E48837318 heruntergeladen werden. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage www.ladadi.de/zavs abrufbar. Angebote sind einzureichen über die Funktion „Angebot abgeben“ elektronisch via: www.subreport.de Es werden nur Angebote mit fristgerecht eingereichtem, vollständig ausgefülltem und ordnungsgemäß in Textform nach § 126b BGB erstelltem Angebotsschreiben in die Wertung miteinbezogen. Angebote nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss des Angebots. Zur Angebotsabgabe sind zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen Vergabeunterlagen zu verwenden. Rückfragen zu den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind bis spätestens 30.03.2023 per E-Mail an [gelöscht] oder über die Vergabeplattform subreport ELViS zu richten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Sieht sich ein Bieter oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Bieter oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]