Erneuerung EÜ km 32,277 Dickmühle Strecke 5310 Donauwörth-Treuchtlingen; Planungsleistung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen Lph 3+4+6+7 und Tragwerksplanung Lph 3+6 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44629
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung EÜ km 32,277 Dickmühle Strecke 5310 Donauwörth-Treuchtlingen; Planungsleistung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen Lph 3+4+6+7 und Tragwerksplanung Lph 3+6
Treuchtlingen
Die Eisenbahnüberführung befindet sich an den elektrifizierte zweigleisigen Strecke 5310 Donauwörth
– Treuchtlingen zwischen der Stadt Treuchtlingen und dem dazugehörigen Ortsteil Möhren im Streckenabschnitt Otting-Weilheim-Treuchtlingen in dem km 32,277. Die bestehende Eisenbahnüberführung kann zustandsbedingt nicht mehr erhalten werden und muss durch ein neues Bauwerk ersetzt werden. Die Brückenerneuerung ist Bestandteil des Unternehmensplanes der DB Netz AG, Produktionsdurchführung Augsburg und ist in 2024 vorgesehen. Die geplante Erneuerung der EÜ stellt einen reinen Ersatz des Bestandsbauwerks dar, welcher hinsichtlich der Kostenfolge nach EKrG §12.1 geregelt ist. Der Straßenbaulastträger hat in diesem Zusammenhang kein Änderungsverlangen geäußert. Die Strecke gehört zum Netz des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems(TEN konv.). Die Festlegungen der transeuropäischen-EisenbahnInteroperabilitätsverordnung (TEIV) einschließlich der einschlägigen Technischen Spezifikationen (TSI) sind zu berücksichtigen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1) herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung EÜ km 32,277 Dickmühle Strecke 5310 Donauwörth-Treuchtlingen; Planungsleistung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen Lph 3+4+6+7 und Tragwerksplanung Lph 3+6
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Treuchtlingen
Die Eisenbahnüberführung befindet sich an den elektrifizierte zweigleisigen Strecke 5310 Donauwörth
– Treuchtlingen zwischen der Stadt Treuchtlingen und dem dazugehörigen Ortsteil Möhren im Streckenabschnitt Otting-Weilheim-Treuchtlingen in dem km 32,277. Die bestehende Eisenbahnüberführung kann zustandsbedingt nicht mehr erhalten werden und muss durch ein neues Bauwerk ersetzt werden. Die Brückenerneuerung ist Bestandteil des Unternehmensplanes der DB Netz AG, Produktionsdurchführung Augsburg und ist in 2024 vorgesehen. Die geplante Erneuerung der EÜ stellt einen reinen Ersatz des Bestandsbauwerks dar, welcher hinsichtlich der Kostenfolge nach EKrG §12.1 geregelt ist. Der Straßenbaulastträger hat in diesem Zusammenhang kein Änderungsverlangen geäußert. Die Strecke gehört zum Netz des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems(TEN konv.). Die Festlegungen der transeuropäischen-EisenbahnInteroperabilitätsverordnung (TEIV) einschließlich der einschlägigen Technischen Spezifikationen (TSI) sind zu berücksichtigen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1) herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Bei den im Nachtrag 02 angeordneten Leistungen handelt es sich um Leistungen aus dem HV, die wegen des unten dargestellten
Umstandes erneut erbracht werden müssen. Das Planungsbüro Sweco GmbH ist mit dem gesamten Projekt befasst und muss
sämtliche Leistungen des Leistungsbildes HOAI nicht erneut vornehmen. Im Falle eines Wechsels des AN würden diese
Leistungen erneut anfallen und damit Mehrkosten mit sich ziehen.
Es existiert auch bereits ein NT01 zu der oben genannten Vergabe. Hierbei handelte es sich um eine zusätzliche
Variantenuntersuchung, welche nicht Bestandteil des Vertrages war. NT02
Erst mit dem Schreiben vom 20.07.2022 wurden seitens Kreuzungspartner geänderte Planungparameter (u.A. Vergrößerung
der lichten Weite auf 9,6 m) verlangt. Daher muss die bisherige vorangeschrittene Planung nochmals vollständig angepasst
werden, einschließlich eines vorab zu überarbeitenden Variantenentscheids (Lph 2 HOAI) der neben der geänderten
Brückenabmessungen auch die küftige Anbindung der unterführten Straße an den Bestand beinhalten muss
(Verkehrsanlagenplanung).