Vertrag über den Kauf von IT/TK-Systemen „OMC Reinvest“
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über den Kauf von IT/TK-Systemen „OMC Reinvest“
OMC Reinvest
bundesweit
Der Auftragnehmer entwickelt, liefert und installiert dem Auftraggeber die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten IT-/TK-Systeme (nachstehend „Systeme“ oder „OMC Tausch“ oder „GeFo-OMC“, oder „OMC“ genannt), bestehend aus Hardware und Software, nebst Dokumentation.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
OMC Reinvest
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Vorgaben gemäß §§ 107Abs. 3 Nr. 4 und 101b Abs. 2 GWB.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
bundesweit
Erneuerung der bestehenden Hardware des GeFo-OMCs (GSM-R Fernsprecher ortsfest - Operation and
Maintenance Center).
Zur erweiterten Überwachung und Entstörung der GSM-R Fernsprecher ortsfest (GeFo) muss das Managementsystem (GeFo OMC) um die Funktion Central Logging erweitert werden. Dies ist zur Erhöhung der Dienstgüte und schnelleren Entstörung / Fehlersuche erforderlich.
Das um die zusätzliche Funktion Central Logging zu erweiternde Produkt GeFo-OMC des Herstellers Frequentis AG, ist Bestandteil des Liefervertrags zwischen der DB Netz AG und dem Lieferanten Frequentis AG. Das Produkt GeFo-OMC des Herstellers Frequentis AG ist nicht an Dritte am Markt lizenziert. Die zur Umsetzung zwingend notwendigen Rechte an der Software, sowie die erforderlichen Systemkenntnisse sind deshalb nur beim Hersteller Frequentis AG vorhanden. Die aus dem Lieferverhältnis resultierende Gewährleistungs- und Systemverpflichtung der Frequentis AG gegenüber der DB Netz AG erfordert eine Beauftragung der Leistung beim Hersteller Frequentis AG, um diese Ansprüche nicht zu verlieren. Darüber hinaus können die notwendigen Unterstützungsleistungen, u.a. aus lizenztechnischen Gründen, ausschließlich durch den Lieferanten Frequentis erbracht werden.