Korridor Riedbahn, Umweltfachliche Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55247
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Korridor Riedbahn, Umweltfachliche Bauüberwachung
Die vorliegende Vergabe umfasst die umweltfachliche Bauüberwachung für das Projekt Korridor Riedbahn. Die Bauzeit der hier zu vergebenden Überwachungsleistungen wird auf ca. sechs Jahre angesetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Korridor Riedbahn, Umweltfachliche Bauüberwachung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Korridor Riedbahn
Die vorliegende Vergabe umfasst die umweltfachliche Bauüberwachung für das Projekt Korridor Riedbahn. Die Bauzeit der hier zu vergebenden Überwachungsleistungen wird auf ca. sechs Jahre angesetzt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39114
Land: Deutschland
NT01: Erweiterung des Auftrags an PTB durch Einsatz einer bodenkundlichen Baubegleitung
Die Zuständigkeitsbereiche der umweltfachlichen Baubegleitung und der bodenkundlichen Baubegleitung überschneiden sich
maßgeblich. Insbesondere im Bereich des Kabeltiefbau sind beide Funktionen gefragt, die Begleitung vor Ort selbst, die
Erstellung von Begehungsprotokollen und die Abstimmungen mit Behörden erfordern eine enge Verzahnung der beiden
Funktionen. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichem Mehraufwand zur Einarbeitung verbunden und würde auf Grund zudem
einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand durch fortlaufend notwendige Abstimmungen zwischen umweltfachlicher und
bodenkundlicher Baubegleitung erfordern.