Generalplanung ABS Hanau-Gelnhausen, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 6-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32151
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung ABS Hanau-Gelnhausen, Leistungsphasen 3-4, optional Leistungsphasen 6-7
Strecke zwischen Hanau und Gelnhausen
Die wesentlichen Maßnahmen sind:
23.000 m Neubau eines 4. Streckengleises
60.000 m geänderte Gleislage der 3 Streckengleise sowie Untergrundertüchtigung für V = 230 km/h
70.000 m Gleisentwässerungsanlagen und Betonkabelkanäle
Ca. 97 Weichenneubauten incl. Weichenheizungsanlagen
Neubau von 7 Aufzugsanlagen
80.000 m neue Oberleitungsarbeiten
Anpassungen von Weichenheizstationen
17.000 m neue Schallschutzanlagen
15.000 m Schallschutzanlagen zwischen den Gleisanlagen
15 Kreuzungsbauwerke (Straßenüberführungen)
10 Eisenbahnüberführungen und 1 Überwerfungsbauwerk
6 Neubau von Verkehrsstationen incl. Beleuchtungsanlagen
4 Untersuchungen von Bestandsbauwerken
23.000 m Kabeltrassen incl. Koordination und fachdienstl. Abstimmungen
Bauphasen- und Logistikkonzepte
Rettungswegkonzepte für die Strecke von Hanau- Gelnhausen
4 EKrG- Kreuzungsverträge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 Planung VA, IBW, TW, EEA, OL .......
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Strecke zwischen Hanau und Gelnhausen
Die wesentlichen Maßnahmen sind:
23.000 m Neubau eines 4. Streckengleises
60.000 m geänderte Gleislage der 3 Streckengleise sowie Untergrundertüchtigung für V = 230 km/h
70.000 m Gleisentwässerungsanlagen und Betonkabelkanäle
Ca. 97 Weichenneubauten incl. Weichenheizungsanlagen
Neubau von 7 Aufzugsanlagen
80.000 m neue Oberleitungsarbeiten
Anpassungen von Weichenheizstationen
17.000 m neue Schallschutzanlagen
15.000 m Schallschutzanlagen zwischen den Gleisanlagen
15 Kreuzungsbauwerke (Straßenüberführungen)
10 Eisenbahnüberführungen und 1 Überwerfungsbauwerk
6 Neubau von Verkehrsstationen incl. Beleuchtungsanlagen
4 Untersuchungen von Bestandsbauwerken
23.000 m Kabeltrassen incl. Koordination und fachdienstl. Abstimmungen
Bauphasen- und Logistikkonzepte
Rettungswegkonzepte für die Strecke von Hanau- Gelnhausen
4 EKrG- Kreuzungsverträge
NT147 : Objektplanung und Tragwerksplanung Lph. 1-4+6 opt. 7 zusätzlicher Objekte im PFA 517
Im Zuge des 4-gleisige Ausbaus der Strecke 3600 bzw. 3677 zwischen Hanau und Gelnhausen, ist die Herstellung von Lärmschutzwänden (LSW) entlang der Strecken vorgesehen. Die aus den LSW resultierenden Lasten werden oberhalb von Durchlassbauwerken mittels Torsionsbalken in den Baugrund geleitet. Im Zuge der Planung im Planfeststellungsabschnitt 5.17 wurde die detaillierte Planung der Durchlässe vorangetrieben. Als Ergebnis des Planungsfortschrittes sind zusätzlich elf Torsionsbalken als Lärmschutzgründung erforderlich.
Die Ingenieurgemeinschaft hat die Planung der Lärmschutzwände im Hauptauftrag. Zur Überbrückung von Leitungskreuzungen und Bauwerken sind Torsionsbalken als Gründungselemente für die Lärmschutzwände erforderlich. Die Torsionsbalken werden in Einheit mit den Schallschutzwänden im Planrecht abgebildet.