Bauüberwachungsleistungen und SiGeKo: Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ) Hafenstraße, Trier Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44129
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen und SiGeKo: Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ) Hafenstraße, Trier
Trier
Umweltfachliche Bauüberwachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Umweltfachliche Bauüberwachung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Trier
Umweltfachliche Bauüberwachung
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT05: Umweltfachliche BÜW für verlängerte Bauzeit
Ursprünglich ist das Büro mit der umweltfachlichen Bauüberwachung bis Januar 2023 beauftragt. Aufgrund einiger,
verschiedener Themen kam es zu einer Bauzeitverlängerung seitens der Baufirma. Um die noch anstehenden Arbeiten weiterhin umweltfachlich betreut zu haben, ist eine Nachbeauftragung des Büros J&N erforderlich. Ein Wechsel, bzw eine zusätzliche BÜW mitten in der Ausführungsphase eines Projekts erhöht den Abstimmungsbedarf, muss zusätzlich mit Behörden abgestimmt werden und sorgt so für weiteren Aufwand und führt ggf. zu Konflikten bzw. bedarf erhöhtem Abstimmungsbedarf.