Baustelleneinrichtung und Baulogistikdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: EU-VOB 05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rentenbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baustelleneinrichtung und Baulogistikdienstleistungen
Sanierung und Erweiterung des denkmalgeschützten Gebäudes der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Frankfurt a.M., hier:
Sämtliche Leistungen der Baustelleneinrichtung und Dienstleistungen zur Implementierung des Baulogistikkonzeptes. Darin enthalten sind Leistungen, wie der Aufbau und Einsatz eines Turmdrehkrans, die Verkehrssicherung, Reinigung und Entsorgung der Baustelle sowie die Implementierung der Baulogistikdienstleistungen, wie die Avisierung, Containerverwaltung und die Zutrittskontrolle der Baustelle.
Landwirtschaftliche Rentenbank Hochstraße 2 60313 Frankfurt am Main
Die Landwirtschaftliche Rentenbank [LR] ist eine Förderbank auf Bundesebene und befindet sich mit ihrem Sitz in der Hochstraße 2 in Frankfurt am Main in Frankfurter Innenstadtlage zwischen dem Eschenheimer Tor und den Wallanlagen.
Das Bankgebäude wurde 1956 fertig gestellt und gilt mit seinem Erscheinungsbild und der stadträumlichen Anordnung als bedeutend und richtungsweisend für die Architektur der Nachkriegszeit. Der Gebäudekomplex ist als Kulturdenkmal eingetragen.
Das Gebäude gliedert sich in zwei wesentliche Bauteile:
- Bauteil 1: ein Querriegel mit sieben Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss mit einem Flugdach
- Bauteil 2: ein 5-geschossiger Längsbau parallel zur Hochstraße mit Attikageschoss
Beide Bauteile werden über einen Verbindungsbau mit Stahl-Rahmenkonstruktion, in dem sich das Haupttreppenhaus befindet, erschlossen. Westlich des Querriegels grenzt in der Ebene U1 ein Wirtschaftshof mit Stellplätzen zur Andienung des Gebäudes an. Beide Bauteile sind zweigeschossig unterkellert. Ein Teil der Unterkellerung reicht bis in den Bereich des Wirtschaftshofs hinein (ehemaliger Kokskeller). Das Gebäude ist gemäß Hessischer Bauordnung (HBO) als Sonderbau einzustufen.
Bauteil 1 und 2 wurden in stahlbetonskelettbauweise mit Aufzugskern und aussteifenden Stahlbetondecken errichtet.
Die LR möchte ihren Stammsitz mit seinen ca. 11.000m² BGF nachhaltig energetisch, brandschutztechnisch und konstruktiv ertüchtigen. Außerdem soll der Hochhausriegel um 4 Geschosse bzw. ca. 3.000m² BGF erhöht werden. Dazu ist das derzeit vorhandene Flugdach über dem 7. OG rückzubauen, ggf. zu ertüchtigen und nach der Aufstockung des Gebäudes auf dem neuen Staffelgeschoss über dem 11. OG wiederaufzubauen. Unter dem heutigen Wirtschaftshof soll eine Tiefgarage den notwendigen Bedarf von insgesamt 42 Parkplätzen für PKWs decken und auf allen Tiefebenen mit dem Haupthaus verbunden werden.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind das Liefern, Errichten und Vorhalten der Baustelleneinrichtung (inkl. Aufbau Turmdrehkran, Verkehrssicherung, Reinigung, Entsorgung) sowie die Implementierung und Umsetzung der Baulogistikdienstleistungen (inkl. Avisierung, Containerverwaltung und Zutrittskontrolle).
1. Bieterfragen und sonstige Kommunikation sind nur über die Vergabeplattform zulässig.
2. Bieterfragen können bis zum 06.01.2023 über die Vergabeplattform gestellt werden. Nach diesem Datum eingehende Bieterfragen werden nicht mehr beantwortet.
3. Angebote sind nur in elektronischer Form über die Vergabeplattform zulässig. Angebote in Papierform bzw. Angebote per Email oder Fax sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Weitere Informationen in Hinweise zu e-Vergabe.
4. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden nachgefordert.
5. Der Bieter hat im Formblatt 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) anzugeben, ob eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gegründet wird. Ist dies der Fall hat die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft mit dem Angebot die Erklärung gem. FB 234 abzugeben:
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter aufgeführt ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mitte.zueblin.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unternehmen ohne Registrierung müssen sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite (siehe Ziffer I.3) zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Für den Fall der Nichtbefolgung, tragen sie das Risiko, wichtige Informationen zum Verfahren zu verpassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL66A03
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]