Knoten Roßlau inkl. Gbf-Gleisfeldbeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 102-286866
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 22FEI57318
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/portal
Abschnitt II: Gegenstand
Knoten Roßlau inkl. Gbf-Gleisfeldbeleuchtung
Knoten Roßlau inkl. Gbf-Gleisfeldbeleuchtung
Gründung Maste und Errichtung Beleuchtung für Rangiererwege im Gbf Roßlau,
Errichtung LED-Mastaufsatzleuchten auf überwiegend Kipp- / Pendelmasten,
Montage von Leuchten an Oberleitungsmasten, Errichtung niedrige
Gleisgassenbeleuchtung nGgB
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Knoten Roßlau inkl. Gbf-Gleisfeldbeleuchtung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübbenau
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 03222
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§
168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –
bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des
Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gründung Maste und Errichtung Beleuchtung für Rangiererwege im Gbf Roßlau,
Errichtung LED-Mastaufsatzleuchten auf überwiegend Kipp- / Pendelmasten,
Montage von Leuchten an Oberleitungsmasten, Errichtung niedrige
Gleisgassenbeleuchtung nGgB
Ort: Lübbenau
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Land: Deutschland
PELIM Messung
a) Für die errichteten Gleisfeldbeluchtungsmaste wird bei vorherig ermittelten Engstellen eine zusätzliche PELIM-Messung mittels Profilwagen benötigt.b) Der Wechsel des ANs zieht erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf nach sich, die Restleistungs-Betren sind zeitnah eingeordnet. Eine erneute Ausschreibung und Vergabeverfahren schliessen den Wechsel aus wirtschftlicher Sicht aus.d) Bei erneuter Vergabe drohen lange Vorlaufzeiten und erhebliche Mehraufwendungen.