Generalfachplanung TWBB Referenznummer der Bekanntmachung: SW-2023-002

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 047-139090)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pohlheim
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35415
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pohlheim.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalfachplanung TWBB

Referenznummer der Bekanntmachung: SW-2023-002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Generalfachplanung bestehend aus den Planungsleistungen der Tragwerksplanung, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik sowie Brandschutz für den Neubau der 5-gruppigen Kindertagesstätte Magdeburger Straße im Stadtteil Watzenborn-Steinberg

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/03/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 047-139090

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

Die Stadt Pohlheim beabsichtigt der Neubau einer Kindertagesstätte 5-gruppig mit 2 U3-Gruppen und 3 AÜ-Gruppen (U3 = Kinder unter 3 Jahren; AÜ = altersübergreifend: Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt).Das Gebäude soll auf drei nebeneinanderliegenden Grundstücken errichtet werden. Ziel ist die Generalfachplanung anhand der Anforderungen an die Kita als Planungsgrundlage unter Berücksichtigung des erstellten Flächenbedarfs mit einer Nettoraumfläche von ca. 1190 m².Besonderheit: Quer über die drei Grundstücke von Nord nach Süd verläuft ein Entwässerungs-Hauptkanal, der beidseitig bis zu einem Abstand von 3 m nicht überbaut werden darf. Eine Verlegung des Hauptkanals ist ausgeschlossen.Der Bebauungsplan wird eigens für die Maßnahme aufgestellt und bedingt auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes. Ein Satzungsbeschluss wird für Sommer 2023 angestrebt.Ein Architekturbüro ist bereits mit den Planungsleistungen zum Gebäude und den Freianlagen beauftragt. Ebenso wurde bereits ein orientierendes Baugrundgutachten beauftragt.Die Kita wird eingeschossig ohne Unterkellerung geplant. Trotz der ursprünglich vorgesehenen eingeschossigen Bauweise soll das Gebäude für eine eventuelle spätere Erweiterung/Aufstockung geeignet sein.Das Gebäude soll den heutigen Anforderungen im Hinblick auf Errichtung und Nutzung entsprechen. Es soll energieeffizient und möglichst CO²-neutral betrieben werden können.Im Außenbereich wird das den vorgenannten Kita-Gruppen angepasste Spielgelände entstehen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist evtl. ein Naturerfahrungsbereich ähnlich einer Wald- bzw. Natur-Kita innerhalb des Spielgeländes geplant.Eine Förderung durch öffentliche Mittel wurde beantragt. Die entsprechenden Förderrichtlinien sind zu berücksichtigen.Bei der Kita-Planung und Umsetzung sind alle relevanten Bestimmungen, Normen undRichtlinien in der jeweils aktuellsten Fassung zu beachten. Berücksichtigung sollen auch dieLeitfäden, Empfehlungen und Regeln für Kindertageseinrichtungen von DGUV, UnfallkasseHessen und Land Hessen finden.---Für den Neubau wird die Generalfachplanung TWBB benötigt, bestehend aus den Planungsleistungen der Tragwerksplanung, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik sowie Brandschutz:- Leistungsbild Tragwerksplanung lt. HOAI Teil 4 Abschnitt 1 §§ 49 ff * in Verbindung mit Anlage 14 * Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 1 bis 6, stufenweise Beauftragung * geschätzte Honorarzone III * geschätzte anrechenbare Kosten 1.300.420,17 € (55% KG 300 + 10% KG 400)- Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung lt. HOAI Anlage 1 Bauphysik * Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 1 bis 7, stufenweise Beauftragung * geschätzte Honorarzone III * geschätzte anrechenbare Kosten 2.883.403,36 € (100% KG 300, teilw. KG 400)- Leistungsbild Bauakustik lt. HOAI Anlage 1 Bauphysik * Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 1 bis 7, stufenweise Beauftragung * geschätzte Honorarzone II * geschätzte anrechenbare Kosten 2.983.193,28 € (KG 300-400)- Planungsleistung Brandschutz lt. AHO Heft Nr. 17 * Flächenäquivalent geschätzt 3.748,50Die einzelnen zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Honorarzusammenstellungsowie dem Vertragsentwurf nebst Anlagen.---Das Kostenziel des AG für die Kostengruppen 300-700 beträgt 5,0 Mio. € brutto, dieses istvon AN zu beachten und er hat seine Planung darauf auszurichten, dass dieses Kostenzielzwingend eingehalten wird. 

muss es heißen:

Die Stadt Pohlheim beabsichtigt der Neubau einer Kindertagesstätte 5-gruppig mit 2 U3-Gruppen und 3 AÜ-Gruppen (U3=Kinder unter 3 Jahren; AÜ=altersübergreifend: Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt).Das Gebäude soll auf drei nebeneinanderliegenden Grundstücken errichtet werden. Ziel ist die Generalfachplanung anhand der Anforderungen an die Kita als Planungsgrundlage unter Berücksichtigung des erstellten Flächenbedarfs mit einer Nettoraumfläche von ca. 1190 m².Besonderheit: Quer über die drei Grundstücke von Nord nach Süd verläuft ein Entwässerungs-Hauptkanal, der beidseitig bis zu einem Abstand von 3 m nicht überbaut werden darf. Eine Verlegung des Hauptkanals ist ausgeschlossen.Der Bebauungsplan wird eigens für die Maßnahme aufgestellt und bedingt auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes. Ein Satzungsbeschluss wird für Sommer 2023 angestrebt.Ein Architekturbüro ist bereits mit den Planungsleistungen zum Gebäude und den Freianlagen beauftragt. Ebenso wurde bereits ein orientierendes Baugrundgutachten beauftragt.Die Kita wird eingeschossig ohne Unterkellerung geplant. Trotz der ursprünglich vorgesehenen eingeschossigen Bauweise soll das Gebäude für eine eventuelle spätere Erweiterung/Aufstockung geeignet sein.Das Gebäude soll den heutigen Anforderungen im Hinblick auf Errichtung und Nutzung entsprechen. Es soll energieeffizient und möglichst CO²-neutral betrieben werden können.Im Außenbereich wird das den vorgenannten Kita-Gruppen angepasste Spielgelände entstehen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist evtl. ein Naturerfahrungsbereich ähnlich einer Wald- bzw. Natur-Kita innerhalb des Spielgeländes geplant.Eine Förderung durch öffentliche Mittel wurde beantragt. Die entsprechenden Förderrichtlinien sind zu berücksichtigen.Bei der Kita-Planung und Umsetzung sind alle relevanten Bestimmungen, Normen und Richtlinien in der jeweils aktuellsten Fassung zu beachten. Berücksichtigung sollen auch die Leitfäden, Empfehlungen und Regeln für Kindertageseinrichtungen von DGUV, Unfallkasse Hessen und Land Hessen finden.---Für den Neubau wird die Generalfachplanung TWBB benötigt, bestehend aus den Planungsleistungen der Tragwerksplanung, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik sowie Brandschutz:- Leistungsbild Tragwerksplanung lt. HOAI Teil 4 Abschnitt 1 §§ 49 ff * in Verbindung mit Anlage 14 * Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 1 bis 6, stufenweise Beauftragung * Besondere Leistungen der Leistungsphasen LPH 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen * geschätzte Honorarzone III * geschätzte anrechenbare Kosten 1.300.420,17 € (55% KG 300 + 10% KG 400)- Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung lt. HOAI Anlage 1 Bauphysik * Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 1 bis 7, stufenweise Beauftragung * geschätzte Honorarzone III * geschätzte anrechenbare Kosten 2.883.403,36 € (100% KG 300, teilw. KG 400)- Leistungsbild Bauakustik lt. HOAI Anlage 1 Bauphysik * Grundleistungen der Leistungsphasen LPH 1 bis 7, stufenweise Beauftragung * geschätzte Honorarzone II * geschätzte anrechenbare Kosten 2.983.193,28 € (KG 300-400)- Planungsleistung Brandschutz lt. AHO Heft Nr. 17 * Flächenäquivalent geschätzt 3.748,50Die einzelnen zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Honorarzusammenstellung sowie dem Vertragsentwurf nebst Anlagen.---Das Kostenziel des AG für die Kostengruppen 300-700 beträgt 5,0 Mio. € brutto, dieses ist von AN zu beachten und er hat seine Planung darauf auszurichten, dass dieses Kostenzielzwingend eingehalten wird. 

Abschnitt Nummer: IV.2.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Anstatt:
Tag: 11/04/2023
muss es heißen:
Tag: 14/04/2023
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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