Internetprovidervertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 16-2023-00009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Internetprovidervertrag
Bereitstellung des zentralen Internetzuganges
Amt für Informations- und Kommunikationstechnik, Zanderstraße 7, 60327 Frankfurt am Main und Feuerwehrstraße 1, 60435
Bereitstellung des zentralen Internetzuganges (Internetprovidervertrag) für die Stadt Frankfurt am Main
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber erklärt durch Eigenerklärung, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
Angabe der Eintragung in das Berufsregister des Sitzes.
Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Auftragsgegenstand beträgt € 150.000,00
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Eigenerklärung des Bewerbers zu den Ausschlusskriterien
gemäß §§ 123 und 124 GWB
Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Auftragsgegenstand beträgt € 150.000,00
Eignungsnachweis über die erfolgreiche Durchführung eines vergleichbaren Referenzprojekts (bitte Vordruck Anlage 6 verwenden).
Die Empfehlung und Maßnahmen des BSI für Internet-Service-Provider (siehe https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/KRITIS-und-regulierteUnternehmen/Weitere_regulierte_Unternehmen/Internet_Service_Provider/Internet-Service-Provider.html) insbesondere: Absicherung von Telemediendiensten nach Stand der Technik, Bereitstellung sicherer ISP-Dienstleistungen, sichere Bereitstellung von Domaindienstleistungen, sichere Bereitstellung von DNS-Diensten, Maßnahmen gegen Reflection Angriffe, Anti-DDoS-Maßnahmen, IPv6 für Internet-Service-Provider, Inter-Domain-Routing, Testkonzept für Breitband-Router sind vom Unternehmen umgesetzt und werden per Eigenerklärung bestätigt.
Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine.
Vertrag zur Auftragsverarbeitung inkl. Anlagen 4 und 5.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).