A.0433.085850, Metallbau-Fassade, ZFE -Haus 67-
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
A.0433.085850, Metallbau-Fassade, ZFE -Haus 67-
Für ein Forschungsgebäude auf dem Gelände des Klinikums der Goethe-Universität an der Sandhofstraße in Frankfurt am Main sollen die Bauleistungen für die Metallbauarbeiten Fassade vergeben werden. Der Neubau in Massivbauweise umfasst ein unterirdisches und drei oberirdische Geschosse inkl. Technikgeschoss. Die Bruttogeschossfläche beträgt 5.126 m². Die Nutzfläche beträgt 1.854 m². Die Gebäudehöhe ist bis Oberkante Attika 14,17 m bzw. 8,75 m.
Sandhofstraße 67, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland
Hauptgebäude:
Erstellung eines teilunterkellerten Rohbaus für ein Forschungsgebäude;
Flächengerüst ca. 2.500 m²,
Pfosten-Riegel-Fassade ca. 900 m²,
Vorgehängte hinterlüftete Fassaden mit eloxierten
Aluminiumblechen ca. 1.550 m²,
Isolierverglasung ca. 750 m²,
Glaspaneele ca. 150 m²
vorgehängte hinterlüftete Fassaden mit
Faserzementplatten ca. 310 m²,
Sonnenschutz-Markisen ca. 260 m²,
Stahlkonstruktion Fluchtbalkon ca. 8.200 kg,
Stahlkonstruktion Vordächer ca. 3.600 kg,
Stahlkonstruktion Einhausung Rückkühlwerk ca. 400 kg,
Blendschutz- und Verdunkelungsanlagen ca. 200 m2
Stallgebäude:
Stahlkonstruktion ca. 9.700 kg,
Bekleidung Faserzementplatten ca. 140 m²,
Bekleidung Holz ca. 50 m²
Türelemente ca. 9 Stück,
Fensterelemente ca. 18 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.