Kampagnen-Ausspielung der Themenkampagnen 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 146381
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.germany.travel
Abschnitt II: Gegenstand
Kampagnen-Ausspielung der Themenkampagnen 2023
Gesucht wird/werden (eine) Agentur/en für die Content Kampagnen-Ausspielung der Themenkampagnen 2023 für die Kanäle:
Los 1: Paid Social Media
Die Agentur soll im Bereich der Anzeigenschaltung und Mediaberatung für die Themenkampagnen 2022 agieren. Vor allem im Bereich der Anzeigenschaltung ergeben
sich aufgrund der Schnelllebigkeit der Plattformen viele Neuerungen und Anpassungen, auf die man reagieren muss. Paid Social Media: Bezeichnung für gekaufte SocialMedia-Leistungen. Dazu zählen Anzeigen auf Social-Media-Netzwerken wie Facebook/Instagram, YouTube, Twitter und Co.
Los 2: Native Advertising
Zur Umsetzung der marktübergreifenden, crossmedialen, thematischen Kampagnen für 2023 und zur Stärkung der digitalen/online Kommunikation in den definierten
Schwerpunktmärkten empfiehlt das Themen & Content Team der DZT die Zusammenarbeit mit einer Native Advertising Agentur, die über die technischen Voraussetzungen
zum Programmatic Advertising und Real Time Bidding verfügen. Vor allem im Bereich der Anzeigenschaltung ergeben sich aufgrund der Schnelllebigkeit der Plattformen
viele Neuerungen und Anpassungen, auf die man reagieren muss. Des Weiteren verfügt die DZT nicht über die technische Ausstattung über die Native Ads am wirtschaftlichsten und zielgerichtetsten ausgespielt werden, um so die größte Brand Awareness
für das Reiseland Deutschland zu garantieren.Seite 2 von 26
Los 3: SEA Agentur
Bei der Suchmaschinenwerbung werden Anzeigen bei Suchmaschinen geschaltet. Für
die SEA-Aktivitäten speziell für die Kampagnen 2023 der DZT erachtet die Online-Marketing-Abteilung es für notwendig, eine SEA-Agentur zu beschaffen. Agenturen haben
branchenübergreifende Kenntnisse und eine interdisziplinäre Arbeitsweise. Sie können aufgrund ihres Know-Hows Anzeigen zielführend aufgleisen, optimieren und fortlaufend verbessern. Die Agentur soll im Bereich der SEA Anzeigenschaltung- und Optimierung sowie Mediaberatung für die Themenkampagnen 2023 agieren. Vor allem im
Bereich der Anzeigenschaltung ergeben sich aufgrund der Schnelllebigkeit der Plattformen viele Neuerungen und Anpassungen, auf die man reagieren muss.
Los 1: Paid Social Media
Weltweit
Los 1: Paid Social Media
Die Agentur soll im Bereich der Anzeigenschaltung und Mediaberatung für die Themenkampagnen 2022 agieren. Vor allem im Bereich der Anzeigenschaltung ergeben
sich aufgrund der Schnelllebigkeit der Plattformen viele Neuerungen und Anpassungen, auf die man reagieren muss. Paid Social Media: Bezeichnung für gekaufte SocialMedia-Leistungen. Dazu zählen Anzeigen auf Social-Media-Netzwerken wie Facebook/Instagram, YouTube, Twitter und Co.
Los 2: Native Advertising
Weltweit
Los 2: Native Advertising
Zur Umsetzung der marktübergreifenden, crossmedialen, thematischen Kampagnen
für 2023 und zur Stärkung der digitalen/online Kommunikation in den definierten Schwerpunktmärkten empfiehlt das Themen & Content Team der DZT die Zusammenarbeit mit einer Native Advertising Agentur, die über die technischen Voraussetzungen zum Programmatic Advertising und Real Time Bidding verfügen. Vor allem im Bereich
der Anzeigenschaltung ergeben sich aufgrund der Schnelllebigkeit der Plattformen viele Neuerungen und Anpassungen, auf die man reagieren muss. Des Weiteren verfügt die DZT nicht über die technische Ausstattung über die Native Ads am wirtschaftlichsten und zielgerichtetsten ausgespielt werden, um so die größte Brand Awareness
für das Reiseland Deutschland zu garantieren.
Los 3: SEA Agentur
Weltweit
Los 3: SEA Agentur
Bei der Suchmaschinenwerbung werden Anzeigen bei Suchmaschinen geschaltet. Für die SEA-Aktivitäten speziell für die Kampagnen 2023 der DZT erachtet die Online-Marketing-Abteilung es für notwendig, eine SEA-Agentur zu beschaffen. Agenturen haben branchenübergreifende Kenntnisse und eine interdisziplinäre Arbeitsweise. Sie können aufgrund ihres Know-Hows Anzeigen zielführend aufgleisen, optimieren und fortlaufend verbessern. Die Agentur soll im Bereich der SEA Anzeigenschaltung- und Optimierung sowie Mediaberatung für die Themenkampagnen 2023 agieren. Vor allem im Bereich der Anzeigenschaltung ergeben sich aufgrund der Schnelllebigkeit der Plattformen viele Neuerungen und Anpassungen, auf die man reagieren muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Paid Social Media
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20148
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Native Advertising
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: SEA Agentur
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
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geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.