ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt, Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: 12TEI00697
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.db.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.db.de
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt, Bauüberwachung
ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt, Bauüberwachung
Rastatt
ABS/NBS Ka-Ba PfA 1.2 Tunnel Rastatt, Bauüberwachung.
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
PfA1.2 / Ka-Ba / Rohbauarabeiten Tunnel Rastatt
Ort: Frankfurrt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: D 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S.2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertag nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
ABS/NBS K/B PfA 1.2 Tunnel Rastatt Bauüberwachung
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA 39 - Zusätzliche Leistungen Vertragsoption 2 (Feste Fahrbahn)
Vertraglich sind Bauüberwachungs-Leistungen vorgesehen, für den Bauvertrag der Festen Fahrbahn. Die im NA genanntenzusätzlichen Leistungen sind erforderlich um alle im Bauvertrag vorgesehenen untergeordneten Gewerke richtlinienkonform undbauaufsichtlich korrekt zu überwachen.Bei einem zweiten bauüberwachenden AN würden zahlreiche Leistungen der BÜ doppeltausgeführt werden. Von der BÜ zu erstellende Dokumentationen müssten doppelt erstellt und strukturiert werden. DieEinarbeitung und Organisation in einen umfangreichen Auftrag würde doppelt anfallen, genauso wie die Nachverfolgung derzugehörigen Bau- und Planungsleistungen. Im Gegensatz dazu werden bei nur einem bauüberwachenden AN auchSynergieeffekte beim örtlichen Personal genutzt.Bei mangelhafter Leistung der Bauüberwachung wäre eine klare Zuordnung derVerantwortlichkeiten bei zwei bauüberwachenden AN für einen Bauvertrag nicht möglich. Die Aufteilung der Zuständigkeitenzwischen zwei bauüberwachenden AN ist für zahlreiche unm