81289231-Grüne Innovationszentren in der Agrar- und Ernährungswirtschaft GIAE Referenznummer der Bekanntmachung: 81289231
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
81289231-Grüne Innovationszentren in der Agrar- und Ernährungswirtschaft GIAE
Die Agrar- und Ernährungswirtschaft in Afrika und Indien steht vor großen Herausforderungen. Ländliche Einkommen müssen bei wachsender Bevölkerung substantiell gesteigert und die landwirtschaftlichen Erträge auf nachhaltige Weise erhöht werden. Der afrikanische Kontinent importiert rund ein Viertel seiner benötigten Nahrungsmittel und der Bedarf wird in Zukunft stark steigen: Bis zum Jahr 2030 wird die Bevölkerung in Afrika laut Prognose der Vereinten Nationen (VN) auf 1,7 Milliarden Menschen anwachsen. In Indien hat sich das Bevölkerungswachstum stabilisiert. In vielen afrikanischen Staaten sind mehr als die Hälfte der Bevölkerung von der Agrarwirtschaft abhängig. Knapp 70 Prozent aller landwirtschaftlichen Betriebe in Afrika sind weniger als ein Hektar groß und wenig produktiv. Weltweit hungern 820 Millionen Menschen. Die Hauptursache ist nicht die fehlende Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln, sondern die verbreitete Armut. Betroffen sind vor allem kleinbäuerliche Familien, die nicht ausreichend Einkommen erwirtschaften. Das Modulziel lautet daher: Innovationen der Agrar- und Ernährungswirtschaft haben in ausgewählten ländlichen Regionen zu einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung beigetragen.
Ziel des Globalvorhabens (GV) "Grüne Innovationszentren in der Agrar- und Ernährungswirtschaft" (GIAE) ist, mit Innovationen der Agrar- und Ernährungswirtschaft in ausgewählten ländlichen Regionen zu einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung beizutragen. Das GV GIAE ist Teil der globalen BMZ-Sonderinitiative "EINEWELT ohne Hunger" (SEWOH) und in 14 afrikanischen Ländern, Indien und Vietnam aktiv. Gefördert werden bis zu drei Wertschöpfungsketten (WSK) in jedem der Partnerländer, davon mindestens ein Grundnahrungsmittel. Es wird mit dem Ansatz der Wertschöpfungsketten (WSK)-Entwicklung gearbeitet und auf bestehendes Portfolio aufgebaut. Kleinbäuerliche Betriebe sowie vor- und nachgelagerte Unternehmen werden dabei befähigt, einkommens-, beschäftigungs-, produktivitätssteigernde und klima-intelligente Innovationen einzusetzen.
Das Vorhaben wird über drei Kernmodule (Handlungsfelder) umgesetzt: (1) Lokale Innovationsysteme (Innovationshub), (2) Kompetenzentwicklung (Grüne Fachschule) und (3) nachhaltiges Agribusiness (moderner Landhandel). Mit möglichen Erweiterungsmodulen zu Agrarfinanzierung, Ernährungssicherung, Erneuerbare Energien, Natürliche Ressourcen, Ökolandbau und Tiergesundheit im Rahmen von Tierhaltung werden länderspezifisch weitere konkrete Herausforderungen im Sektor in Zusammenarbeit mit bilateralen und Globalen Vorhaben adressiert. Querschnittsthemen sind Gender, (Jugend-)Beschäftigung, Klimaanpassung, Digitalisierung und Mechanisierung. Zur Steuerung des GV gibt es eine Steuerungseinheit (STE) in Bonn und in jedem Länderpaket eine(n) Durchführungsverantwortliche (DV) und ein Projektteam.
Indikatoren
1. Die Produktivität von 1.600.000 kleinbäuerlichen Betrieben der ausgewählten WSK, die die geförderten Innovationen anwenden, ist um 25 % gestiegen.
2. In den insgesamt 1.600.000 geförderten kleinbäuerlichen Betrieben, die in den ausgewählten ländlichen Regionen die Innovationen anwenden, ist das durchschnittliche Einkommen aus dem Verkauf von Produkten der geförderten Wertschöpfungsketten um durchschnittlich 25 % gestiegen.
3. 1.000.000 der geförderten kleinbäuerlichen Betriebe wenden klimaintelligente Innovationen an.
4. In 80 % der geförderten 10.886 vor- und nachgelagerten Unternehmen gab es eine Verbesserung in drei von fünf der folgenden Kennzahlen: Umsatz, Kundenzahl, formalisierte Geschäftsbeziehungen, Produktionskosten, Investitionen.
5. Die Zahl an zusätzlichen Arbeitsplätzen in den unterstützten vor- und nachgelagerten Unternehmen ausgewählter WSK ist um 21.000 Stellen gestiegen, davon entfallen 50 % auf junge Menschen und 35 % auf Frauen.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Friedrich-Ebert-Allee 36 + 40 53113 Bonn
Das GV GIAE wird zum Ende der Gesamtlaufzeit im Jahr 2026 zentralevaluiert. Einige Leistungspakete (LP) des GV laufen jedoch vorher aus. Um die Wirksamkeit der auslaufenden LP zu messen, sollten diese entweder im letzten Implementierungsjahr oder zeitnah vor Laufzeitende der jeweiligen LP evaluiert werden. Die LP Benin, Burkina Faso, Kamerun, Malawi, Mali, Mosambik, Togo enden im März 2024 und Vietnam und Nigeria im September 2024. Die LP Indien, Sambia und Tunesien laufen im März 2025 aus. Die LP Äthiopien und Côte d"Ivoire enden im März 2026. Die Deutschlandkomponente Kakao endet im Oktober 2023 und das LP ÜKoWi im Dezember 2023. Die Evaluierungen der einzelnen LP wird in die zentrale Projektevaluierung des GV im Jahr 2026 einfließen. Das wichtigste Ergebnis dieser Aufgabenstellung ist die Erstellung der so genannten Evaluierungsstudien (EVAS).
Das Ziel der EVAS ist eine Aufarbeitung und Zusammenfassung von Erfahrungen, Ergebnissen und Wirkungen, evidenz-basierter Entscheidungen, das Herstellen von Transparenz und Rechenschaftslegung.
Die EVAS soll die LP anhand der sechs innerhalb der im Development Assistance Committee (DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vereinbarten Evaluationskriterien (DAC-Kriterien) - Kohärenz, Relevanz, Effektivität, Effizienz, Wirkungen und Nachhaltigkeit - evaluieren. Die EVAS sollte auch andere Aspekte berücksichtigen, z. B. die Agenda 2030 oder andere Schwerpunktthemen, die im Rahmen der Methodikentwicklung vom Vorhaben gesetzt werden.
Die Ergebnisse und Empfehlungen der Wirkungsevaluierung und der EVAS sollen der Steuerungseinheit des GV GIAE ein umfassendes Bild der LP vermitteln und für die strategische Kommunikation mit dem BMZ und der Fachöffentlichkeit genutzt werden.
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ICON-INSTITUT Engineering GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50968
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y745
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.