Geschäftsanbahnungen im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU 2023, 2. Tranche Referenznummer der Bekanntmachung: 414-12.1-2023/2 GAB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsanbahnungen im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU 2023, 2. Tranche
Das BMWi-Markterschließungsprogramm soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Selbstständigen der gewerblichen Wirtschaft sowie fachbezogenen Freien Berufen und wirtschaftsnahen Dienstleistern mit Geschäftsbetrieb in Deutschland den Einstieg in neue Märkte erleichtern und zu weiteren Erfolgen der Exporttätigkeit führen.
Geschäftsanbahnungen sind Veranstaltungen zu einem bestimmten Zielland und einer bestimmten Branche (z.B. Optik in Frankreich/Abfallwirtschaft in Polen). Im Rahmen einer fachbezogenen Präsentationsveranstaltung erhalten interessierte lokale Unternehmen, Verwaltungen, Verbände und Institutionen konkrete Informationen über die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Branche in Deutschland. Den deutschen Unternehmen bietet sich vor allem die Möglichkeit, dem ausländischen Fachpublikum in einer kurzen, auf das Wesentliche konzentrierten Präsentation, ihre Produkte, Dienstleistungen und mögliche Kooperationsfelder vorzustellen. Die Präsentationsveranstaltung soll Raum für Kontaktgespräche zwischen deutschen und ausländischen Teilnehmenden bieten sowie weitere ansprechende Elemente umfassen.
Zentrales Element der Geschäftsanbahnung sind die individuell vorbereiteten Kontaktgespräche der deutschen Unternehmen für eine gezielte Geschäftsanbahnung zu potenziellen Geschäftspartnern des Ziellandes. Vor der Veranstaltung werden Zielmarktanalysen mit umfassenden Informationen über Branche und Markt erarbeitet, die den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt und auch veröffentlich werden. Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und des Leitfadens.
Estland
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Hersteller von Leichtbaumaterialien zur Verwendung im Maschinen- und Anlagenbau
Zielland: Estland
Branche: Maschinen- und Anlagenbau / Leichtbau
Möglicher Veranstaltungsort: Tallin, Tartu, Narva , Kohtla-Järve
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Finnland
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Hersteller des Maschinen- und Anlagenbaus für die Batterieindustrie / Batterie-Recycling
Zielland: Finnland
Branche: Maschinen- und Anlagenbau, Recycling
Möglicher Veranstaltungsort: Helsinki
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Schweden, Norwegen
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Hersteller aus dem Bereich Eisenbahnbau/Bahntechnik/Schienenverkehr
Zielland: Schweden, Norwegen
Branche: Eisenbahnbau / Bahntechnik / Schienenverkehr
Möglicher Veranstaltungsort: Stockholm und Oslo
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 oder 1. Quartal 2024
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Schweden
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Hersteller von Baustoffen für nachhaltiges und ressourceneffizientes Bauen mit Fokus auf Holzbau
Zielland: Schweden
Branche: Bauwirtschaft / Bauhandwerk/ Baustoffe / Holz
Möglicher Veranstaltungsort: Stockholm und Skellefteå
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 oder 1. Quartal 2024
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Vereinigtes Königreich
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Hersteller aus dem Bereich der Gesundheitswirtschaft, insbesondere Medizintechnik, Diagnostik, Krankenhauseinrichtung
Zielland: Vereinigtes Königreich
Branche: Gesundheitswirtschaft / Medizintechnik / Pharmaindustrie (Exportinitiative Gesundheitswirtschaft)
Möglicher Veranstaltungsort: London
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Bulgarien
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Hersteller von Produkten aus dem Bereich Wasserwirtschaft
Zielland: Bulgarien
Branche: Wasserwirtschaft (Exportinitiative Umwelttechnologien)
Möglicher Veranstaltungsort: Sofia und/oder Plovdiv
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Kroatien
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Anbieter aus den Bereichen Aus- und Weiterbildung
Zielland: Kroatien
Branche: Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen)
Möglicher Veranstaltungsort: Zagreb
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Indonesien
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen der Zulieferindustrie für Schifffahrt und Schiffbau mit Schwerpunkt auf Technologien für Klima- und Umweltschutz sowie maritime Digitalisierung
Zielland: Indonesien
Branche: Schiffbau / Maritime Wirtschaft
Möglicher Veranstaltungsort: Surabaya, Jakarta
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 oder 1. Quartal 2024
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Philippinen
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Anbieter im Bereich nachhaltige Mobilität zu Land und Wasser, insbesondere E-Mobilität zu Land und Wasser, Schienennetz- und Buslösungen, Automatisierungsansätze in Logistik, Effizienzsteigerung in Häfen bis hin zu Smart City Planungskonzepten
Zielland: Philippinen
Branche: Nachhaltige Mobilität / Verkehrs- und ÖPNV Lösungen / Logistik (Exportinitiative Umwelttechnologien)
Möglicher Veranstaltungsort: National Capital Region, Metro Manila
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 oder 1. Quartal 2024
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Taiwan
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Anbieter aus dem Bereich Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen, insbesondere Katastrophenrisikomanagement
Zielland: Taiwan
Branche: Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen (Exportinitiative Zivile Sicherheitstechnologien und -dienstleistungen)
Möglicher Veranstaltungsort: Taipeh
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 oder 1. Quartal 2024
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Taiwan
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Hersteller aus dem Bereich der Freizeitwirtschaft, insbesondere Sportartikel sowie Fitness- und Freizeitgeräte
Zielland: Taiwan
Branche: Sonstige Konsumgüter / Freizeitwirtschaft
Möglicher Veranstaltungsort: Taipeh
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 oder 1. Quartal 2024
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Brasilien
Geschäftsanbahnung für Anbieter von Green und Smart Mining-Lösungen sowie für den Rückbau der Rückhaltebecken in Bergbaugebieten
Zielland: Brasilien
Branche: Bergbau / Rohstoffe
Möglicher Veranstaltungsort: Belo Horizonte / Bundesstaat Minas Gerais
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 oder 1. Quartal 2024
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Chile
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Anbieter aus den Bereichen Aus- und Weiterbildung
Zielland: Chile
Branche: Aus- und Weiterbildung (Produkte und Dienstleistungen)
Möglicher Veranstaltungsort: Santiago de Chile und Umgebung
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Costa Rica, Panama
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Anbieter von Technologielösungen und Dienstleistungen zu Wassergewinnung, Transportlogistik und -infrastruktur, Digitalisierung, Wasser- und Abwassermanagement, dezentrale Aufbereitungs- und Reinigungslösungen, Effizienzanalyse, Wasseranalytik
Zielland: Costa Rica, Panama
Branche: Wasserwirtschaft (Exportinitiative Umwelttechnologien)
Möglicher Veranstaltungsort: San José und Panama-Stadt
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Kolumbien
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Anbieter aus den Bereichen nachhaltige Mobilität, Logistik, öffentliche und private Verkehrslösungen, E-Mobilitätslösungen, Verkehrsleit- und Parkmanagementsysteme, Hybridfahrzeuge, innovative Carsharing-Modelle
Zielland: Kolumbien
Branche: Nachhaltige Mobilität / Verkehrs- und ÖPNV-Lösungen / Logistik (Exportinitiative Umwelttechnologien)
Möglicher Veranstaltungsort: Bogotá, Medellín
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 oder 1. Quartal 2024
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
USA
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen der Zulieferindustrie im Bereich Luftfahrt mit Schwerpunkt auf Technologien zur „klimaneutralen Luftfahrt“
Zielland: USA
Branche: Luftfahrtindustrie
Möglicher Veranstaltungsort: Washington State, Alabama
Möglicher Termin: 1. Quartal 2024 im Kontext PNAA-Konferenz in Seattle
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Südafrika
Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Anbieter aus dem Bereich Musikwirtschaft
Zielland: Südafrika
Branche: Kreativwirtschaft
Möglicher Veranstaltungsort: Kapstadt, Johannesburg
Möglicher Termin: 2. Halbjahr 2023 oder 1. Quartal 2024
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
- Formfreie Eigenerklärung des Unternehmens - bei geplanten Bietergemeinschaften von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen.
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern
- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit Beschäftigter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleitung und Projektmitglieder
- Formfreie Eigenerklärung, dass die Projektleitung während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleitung oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und die Projektleitung für das
Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Beschäftigten zugreifen kann.
Historie, Struktur und maßgebliche Geschäftsfelder;
Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen;
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass das Unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde;
Vorlage der Eigenerklärung bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine;
Vorlage einer Erklärung nach
- § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen
- § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen
Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,- Euro ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung den Angebotsunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: GAB_NrLos_NameFirma.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.