Essen-Steele, Austausch Achszählung - Umbau der Sicherungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI62756
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Essen-Steele, Austausch Achszählung - Umbau der Sicherungsanlage
Essen-Steele, Austausch Achszählung - Umbau der Sicherungsanlage
Essen-Steele, Austausch Achszählung - Umbau der Sicherungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Eigenmittel. Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt als Freihändige Vergabe ohne Wettbewerb
(EU: Verhandlungsverfahren ohne ÖT) zu den Bedingungen des Modulvertrages 3 für
RSTW Umbauten. Zulässig gemäß SektVO, §13, Abs. 2, Punkt 3. ("wenn der Auftrag aus
technischen oder künstlerischen Gründen oder auf Grund des Schutzes von Ausschließlichkeitsrechten
nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann."). Bei diesem
Einzelprojekt handelt es sich um die Anpassung und Änderung von bestehenden RSTW. Diese
können nur durch den Ersteller der Bestandsanlage realisiert werden.“
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Essen-Steele, Austausch Achszählung - Umbau der Sicherungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.