Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44917
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
LST/OLA/50HZ/Objektplanung Geb RB-Planung Alt Stw/VA/Ing BW/TWP Geb/TWP Ing BW Lph 3+4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Duisburg
Planung ESTW Neubau Gbf Wanne-Eickel
LST/OLA/50HZ/Objektplanung Geb RB-Planung Alt Stw/VA/Ing BW/TWP Geb/TWP Ing BW Lph 3+4
Zusätzlicher Aufwand im Sinne von Teilnahmen und Abstimmungen in Fachkreisen, zur Sicherstellung des Werkerfolges im
Gewerk KIB, für die Fudamentplanung der SIA
(MKA 7_7)
Die zusätzliche Leistung ist zur Erbringung der Hauptleistungen notwendig, bzw. miteinader verzahnt, wie auch ist die
Abgrenzung der Leistungen von einander schwierig, bzw. fließend. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass es unter
Umständen zu einer Dopplung der planerischen Tätigkeiten bei Bindung eines neuen Planers kommen würde. Gleichzeitig ist das
Auftragsvolumen für die zusätzliche Leistung so gering, dass die Prozesskosten für Bindung und Einarbeitung eines neuen
Planers, die Kosten der zustäzlichen Leistungen beim bereits gebundenen Planer übersteigen würde. Dies wäre
gesamtwirtschaftlich nicht zu verteten.